…klar und eindeutig geregelten gesetzlichen Bestimmungen des bereits mehrfach zitierten § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967. Diese Norm enthält keine Ermessensbestimmungen. Doch nur bei Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sind gemäß § 20 Bundesabgabenordnung (BAO) Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…hat. Da es sich bei der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der zwingend vorzunehmenden Rückforderung…
…87). Aufgrund der Formulierung der oben zitierten Bestimmungen der §§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. Oktober 2008
…§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hatte. Es war daher die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 als unbegründet abzuweisen. Wien, am 21. Juli 2008
…87). Aufgrund der Formulierung der oben zitierten Bestimmungen der §§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 21. Juli 2008
…Hiebei verkennt der Bw. jedoch die klar und eindeutig geregelten gesetzlichen Bestimmungen des bereits mehrfach zitierten § 2 Abs. 1 lit f FLAG 1967. Diese Norm enthält keine Ermessensbestimmungen. Doch nur bei Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sind gemäß § 20 Bundesabgabenordnung…
…Grund der Vernichtung keinen Einfluß auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, weshalb die Ausführungen des Bw., wonach die "Küchenzettel" aus "hygienischen" Gründen nicht aufbewahrt wurden (vgl. die diesbezüglichen Ausführungen im Schriftsatz vom 19. August 1994) ins Leere gehen. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält …
…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Wurden Grundaufzeichnungen vernichtet, so hat der Grund der Vernichtung keinen Einfluss auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26. April 2000…
…§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hatte." Aus dem Hinweis der steuerlichen Vertreterin auf das beim Verwaltungsgerichtshof mit der Zl. 2008/13/0185, anhängige Verfahren zur Beschwerde…
…Berufungswerber schon deshalb nichts gewonnen, weil die in gegenständlichem Fall zur Anwendung gelangenden Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind und die Beweiswürdigung unter Beachtung des wahren wirtschaftlichen Gehalt zu keinem anderen Ergebnis als dem vorliegenden führt. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, 12. März 2003
… 212a Abs.1 BAO, hier gegenständlich betreffend die Aussetzung der Aussetzungszinsen, keine Ermessensbestimmung, sondern gemäß Abs.1 und Abs.2 hat bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen die Aussetzung zu erfolgen, dazu unten bei Spruchpunkt IV. Auch zur Einrede der Verjährung ist klar auseinanderzuhalten zwischen dem Verfahren…
…vgl. VwGH-Erkenntnis vom 7.8.2001, 96/14/0118). Wurden Grundaufzeichungen vernichtet, so hat der Grund der Vernichtung keinen Einfluß auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26. April 2000, 2000/14/0047). Gem…
…richtigen und erkennbaren Inhalt festgehalten werden. Auch im Falle, dass Grundaufzeichungen vernichtet worden sind, hat der Grund der Vernichtung keinen Einfluß auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26. April 2000, 2000/14/0047). Gem. …
…vgl. VwGH-Erkenntnis vom 7.8.2001, 96/14/0118). Wurden Grundaufzeichungen vernichtet, so hat der Grund der Vernichtung keinen Einfluß auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26. April 2000, 2000/14/0047). Gem…
…somit mit dem Finanzamt vereinbart wurde und durch das Gesetz gedeckt ist, dass keine Grundaufzeichnungen erforderlich sind (vgl. die diesbezüglichen Ausführungen im Schriftsatz vom 21. Juni 2002), ins Leere gehen. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26. April 2000…
…vgl. VwGH-Erkenntnis vom 7.8.2001, 96/14/0118). Wurden Grundaufzeichungen vernichtet, so hat der Grund der Vernichtung keinen Einfluß auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26. April 2000, 2000/14/0047). Gem…
…mit Eingabe vom 20. März 2006 Berufung und beantragte den Bescheid ersatzlos aufzuheben. Zur Begründung führte er aus, § 10 ZustG sei eine Ermessensbestimmung, die Behörde hätte begründen müssen, warum sie es für notwendig erachte, in seinem Fall nach dieser Gesetzesbestimmung vorzugehen, sei doch allgemein bekannt…
…21. März 2011 Berufung erhoben (steuerlicher Vertreter WT_GmbH, Vollmacht mittlerweile zurückgelegt). Der Berufungswerber wendete ein, dass die Bescheide über die Wiederaufnahme keine Begründung enthalten und nur auf die Einkommensteuerbescheide verweisen, welche wiederum auch nicht begründet sind. Demzufolge seien die Bescheide unvollständig und rechtswidrig. Bezüglich…
…passieren. Es ist daher kein grobes Verschulden an der Fristversäumung zu sehen. Aufgrund des Zurückweisungsbescheides vom 1.4.2010 wurde uns dieser Umstand der Nichteinreichung bekannt, daher erheben wir den Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten." Angeschlossen war dem Antrag die Berufung vom…
…Folge, dass jeder Flugpassagier sich von der Richtigkeit der Angaben der Fluglinie persönlich überzeugen müsste, ob der Pilot auch für den Flug geeignet ist, oder ob das Flugzeug keinen technischen Defekt hat. Er darf also nicht voraussetzen, dass das Flugzeug vorher ordentlich geprüft wurde, sondern…