…klar und eindeutig geregelten gesetzlichen Bestimmungen des bereits mehrfach zitierten § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967. Diese Norm enthält keine Ermessensbestimmungen. Doch nur bei Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sind gemäß § 20 Bundesabgabenordnung (BAO) Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…1 Z 2 KBGG um keine Ermessensbestimmung handle und auch sonst kein Vollzugsspielraum - wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe - gegeben sei, stehe der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der zwingend vorzunehmenden Rückforderung nicht entgegen. Da im Nachsichtsansuchen gesamthaft keine Unbilligkeit der Einhebung erblickt…
…hat. Da es sich bei der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der zwingend vorzunehmenden Rückforderung…
…87). Aufgrund der Formulierung der oben zitierten Bestimmungen der §§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. Oktober 2008
…§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hatte. Es war daher die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 als unbegründet abzuweisen. Wien, am 21. Juli 2008
…87). Aufgrund der Formulierung der oben zitierten Bestimmungen der §§ 34 EStG 1988 zeigt sich, dass diese Bestimmungen keine Ermessensbestimmungen sind, weshalb der Unabhängige Finanzsenat bei der Verwirklichung der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge keinen Entscheidungsspielraum hat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 21. Juli 2008
…2006/13/0174). Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, stünde auch der Grundsatz von Treu und Glauben der bei einem objektiv unrechtmäßigen…
…Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb der bei einem objektiv unrechtmäßigen Bezug zwingend…
…Hiebei verkennt der Bw. jedoch die klar und eindeutig geregelten gesetzlichen Bestimmungen des bereits mehrfach zitierten § 2 Abs. 1 lit f FLAG 1967. Diese Norm enthält keine Ermessensbestimmungen. Doch nur bei Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sind gemäß § 20 Bundesabgabenordnung…
…Grund der Vernichtung keinen Einfluß auf die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, weshalb die Ausführungen des Bw., wonach die "Küchenzettel" aus "hygienischen" Gründen nicht aufbewahrt wurden (vgl. die diesbezüglichen Ausführungen im Schriftsatz vom 19. August 1994) ins Leere gehen. Festgehalten wird, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält …
…Satz 2 KommStG 1993 hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Wurde bei Selbstbemessungsangaben noch kein Bescheid gemäß § 201 BAO oder gemäß …
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 stellt keine Ermessensbestimmung dar. Dass die Beschwerdeführerin anlässlich einer persönlichen Vorsprache im Info-Center des Finanzamtes Salzburg-Stadt die Auskunft erhalten hat, dass der Studienwechsel keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Familienbeihilfe haben werde, lässt sich anhand des vorliegenden Aktes…
…2006/13/0174). Da es sich bei der Bestimmung nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon aus diesem Grund der bei…
…die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Da es sich bei § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz von Treu und Glauben schon deshalb einer zwingend vorzunehmenden Rückforderung…
…VwGH 15.09.2011, 2011/15/0126), insbesondere also bei Ermessensbestimmungen. Da es sich bei der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 um keine Ermessensbestimmung handelt und auch sonst kein Vollzugsspielraum gegeben ist, wie etwa bei Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe, steht der Grundsatz…
…Abs 3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn -) ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder -) sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Von der Erlassung eines solchen Abgabenbescheides kann nur dann abgesehen…
…Abs 3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn -) ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder -) sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Von der Erlassung eines solchen Abgabenbescheides kann nur dann abgesehen…
…3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Wurde bei Selbstbemessungsangaben noch kein Bescheid gemäß § 201 BAO oder gemäß …
…Abs 3 Satz 2 KommStG hat die Gemeinde Kommunalsteuerbescheide zu erlassen, wenn ihr kein selbst berechneter Betrag bekannt gegeben wird oder sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dabei handelt es sich um keine Ermessensbestimmung. Erweist sich die Selbstberechnung als unrichtig und wird diese Unrichtigkeit…
…insbesondere, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind (§ 184 Abs. 2). Vor diesem gesetzlichen Hintergrund ist zunächst darauf hinzuweisen, dass § 184 BAO keine Ermessensbestimmung enthält (vgl…