…der strafbestimmende Wertbetrag zunächst gesondert zu berechnen und diese Beträge dann bei Zutreffen der Voraussetzungen zusammenzurechnen sind. Die Aufrechnung eines verkürzten Abgabenbetrages mit anderen allenfalls zu viel entrichteten Abgaben kann dabei nicht erfolgen (VwGH 24.9.2002. 2000/16/0737). Als Geschäftsführerin der Firma S…
…1996 mit folgender Begründung: "In Anbetracht der Entscheidung des EuGH vom 3. Juli 1997, RS-330/95-Goldsmiths, steht die gegenständliche Vorschreibung in Widerspruch zu dem Gemeinschaftsrecht, da die Steuerverwaltung als Mehrwertsteuer keinen Betrag erheben darf, der den dem Steuerpflichtigen gezahlten übersteigt. Die Abgabenbehörde hat…
…2003 richtig mit € 21.185,73 festzustellen, die Einkommensteuer für das Jahr 2003 auf dieser Bemessungsgrundlage richtig neu festzusetzen und die zuviel bezahlte Einkommensteuer auf meinem Abgabenkonto gutzuschreiben, 5. den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 aufzuheben und die zu viel bezahlten Anspruchszinsen…
…wohnt nicht in solchen Verhältnissen und erhält auch keinen aufrechten Gewerbebetrieb mit positiven Ergebnissen. Kann von Scheingeschäften und damit im Zusammenhang stehend von Scheinrechnungen im Rechenwerk des Beschwerdeführers ausgegangen werden, so folgt schon daraus die Schätzungsberechtigung der Abgabenbehörde für die gewerbliche Tätigkeit (VwGH vom 27…
…Rückzahlung und keine Aufrechnung erfolgt sein und würden daher steuerpflichtige Einkünfte und ein Pflichtveranlagungstatbestand vorliegen. Die Berufung sei daher abzuweisen gewesen. Herr A beantragte die Vorlage seiner Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat und führte aus: Er habe die Berufungsvorentscheidung erhalten und sei mit der Erledigung…
…Steuerguthaben handle es sich um zuviel bezahlte Lohnsteuer 2008, welche ebenfalls als Einkunft aus einem Arbeitsverhältnis anzusehen wäre. Gemäß § 206 KO wären Exekutionen während des Abschöpfungsverfahrens nicht zulässig, zumal ihre Forderung erst nach Einleitung entstanden wäre. Mit der durchgeführten Aufrechnung bevorzuge sich das Finanzamt selbst…
…Da es im Prüfungszeitraum zu keinen Einnahmenverkürzungen in Zusammenhang mit den Zusatzleistungen gekommen sei, werde beantragt, die angefochtenen Bescheide aufzuheben und die sich aus Tz 25 des BP-Berichtes ergebenden Auswirkungen auf die Abgabenfestsetzung außer Ansatz zu lassen. Nach den Ausführungen der Stellungnahme der Betriebsprüfung…
…dass sich in der Begründung des angefochtenen Bescheides keine Hinweise fänden, inwiefern die Abgabenbehörde die wirtschaftliche Lage der Berufungswerberin in die Ermessenentscheidung einfließen lassen hätte. Mit Schreiben vom 30.12.2009 legte die Berufungswerberin dem Unabhängigen Finanzsenat die Ablichtung einer Niederschrift über die Schlussbesprechung vom…
…werden." Mit dieser fallfremden Begründung gehe die Behörde auf die Argumente des Nachsichtsantrages nicht ein. Unstrittig sei, dass der (mittlerweile verstorbene) Abgabepflichtige im Inland eine nicht geschuldete Umsatzsteuer bezahlt habe und damit eine Bereicherung des Fiskus eingetreten sei, der mangels Einhebungskompetenz als Abgabengläubiger nicht in…
…Auf eine Aufrechnung nach Aufhebung des Konkurses findet diese Bestimmung keine Anwendung. Der frühere Gemeinschuldner kann sich nach Aufhebung des Konkurses auf die konkursrechtliche Beschränkung des § 20 Abs. 1 KO nicht berufen (vgl. VwGH 18. 12. 2008, 2006/15/0155 mit Hinweisen auf die einschlägige…
…eingetreten sei. Ein Zahlungsaufschub bzw. eine Exekutionssperre bewirke noch kein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot, sodass die nach Bestätigung des Zwangsausgleiches bzw. nach Aufhebung des Konkursverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften mit der noch offenen Zwangsausgleichsquote verrechnet werden hätten können (vgl. Fischerlehner, Die Abgabenverrechnung im Konkursverfahren, ÖStZ 2002, 678…
…213.147,80 ergebe. So gesehen habe DI.Walter.H. einen Betrag in Höhe von S 213.147,80 zuviel an Peter.S. bezahlt. Anlässlich seiner Einvernahme im Rahmen der mit 17. Dezember 1997 beim Landesgericht für Strafsachen Wien anberaumten Hauptverhandlung hält Peter.S. fest…
…Übereinstimmung mit dem in der Abrechnung als "bezahlt" vermerkten Betrag vermag die Behauptung des Bw, er habe die Einzahlung nur getätigt, um zu verhindern, nach einer von H in dieser Höhe erwarteten Anzahlung, für deren Vereinbarung es zudem, wie bereits erwähnt, keinen Hinweis gibt, zuviel…
…ebenfalls zu dem Ergebnis, das sich durch laufendes Korrigieren der Verwohnungsbeträge mit dem VPI-Index ergeben hätte. Es komme also nicht, wie seitens des Finanzamtes angeführt, zu einer schlagartigen "Entsteuerung" sondern zu einer Korrektur der über die Jahre zuviel bezahlten Umsatzsteuer. In welchem Ausmaß nun…
…vom Lieferanten AC mitgeliefert wurde, war für NV kein Nachteil. Das nächste Geschäft war ja bereits in Anbahnung. Der GF der Firma AC teilte den Verkäufern der NV mit, dass der Transportfirma ein Fehler unterlaufen ist und dass irrtümlich zuviel bzw. zu früh Ware an…
…GmbH gewesen. Im September 1997 sei die Abrechnung mit der Firma A. in der Form erfolgt, dass die Vertriebs- und Serviceverträge der Fa. U-GmbH an die Fa A. abgetreten worden seien und für bisher gelieferte und nicht bezahlte Maschinen der Schuldnachlass erfolgt sei. Zusätzlich…
…Juli 2007) mit ,zuviel Aufwand' verbunden sei. Der UFS hat die Bw. vergeblich aufgefordert, näher bezeichnete Grundaufzeichnungen vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass Grundaufzeichnungen nicht erstellt wurden (z.B. Inventur, Kassabuch) bzw. Unterlagen deren Vorhandensein behauptet wurde in Verletzung der abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht teilweise nicht vorgelegt…
…auch drei weitere Personen Untermieter gewesen seien. Das Finanzamt habe sodann die angeblich zuviel bezahlten Beihilfen in die genannten Bescheide aufgenommen. Die Personen seien jedoch nie zum Sachverhalt befragt worden. Aus den Bescheiden ergebe sich nicht mit hinreichender Deutlichkeit, wie das Finanzamt die Summen der…
…Einnahmenerhöhung 1994 Frau G. S 19.471,84 netto). In der Abrechnung zum 31.12.1994 bzw. der folgenden Jahre erfolgte auch keine Gutschrift dieser zuviel bezahlten Beträge. Der Hinweis in dieser Abrechnung, dass die Wohnung 1994 nicht bewohnt werden konnte, ist offenkundig auch unzutreffend…
…eine allenfalls zuviel entrichtete Einkommensteuer wäre bei der Veranlagung gutgeschrieben worden. Im Zuge von Liquidationen von Kapitalgesellschaften gingen aufgrund der vorweg vereinnahmten Mikö zuviel bezahlte Körperschaftsteuerzahlungen jedoch unter. Damit werde die juristische Person schlechter gestellt als die natürliche Person und der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Mit Berufungsvorentscheidung…