…Verlagerung der Ansässigkeit oder durch das Vorliegen von durch das DBA Schweiz von der Steuer befreiten Einkünften) nachzukommen! Voraussetzung für die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes in der Schweiz ist gemäß Art. 4 DBA Schweiz - das Verfügen über eine ständige Wohnstätte in der Schweiz , - bei Verfügen…
…für den Fall, dass er früher aus dem Ausland zurückgekommen wären, jedenfalls "das kleine Zimmer in der Wohnung" benützen hätte können. Im Ergebnis kann dem Finanzamt nicht entgegengetreten werden, wenn es angenommen hat, dass der Berufungswerber trotz Vermietung seiner Wohnung in N diese Wohnung in…
…weil es am Arbeitsplatz des Bw in China keine Schule für 13-jährige deutschsprachige Kinder gebe. Es sei dem Bw auch nicht möglich, auf die Grundausbildung des Kindes Einfluss zu nehmen, da es sich bei dem einzigen in seiner zweiten Ehe lebenden Kind um den…
…weshalb es gemäß DBA keine Anknüpfung für die Zuordnung der Ansässigkeit in Österreich gäbe. Seine Steuerpflicht in Österreich beschränke sich daher nur auf sein unselbständiges Einkommen. Gemäß § 102 EStG 1988 könne in diesem Fall eine Veranlagung nur auf Antrag erfolgen. Bei Vorliegen von ausschließlich lohnsteuerpflichtigen…
…Die Verletzung bloßer Ordnungsvorschriften stünde der Verwertung keinesfalls entgegen. Im Bereich der Verletzung einfach gesetzlicher Vorschriften bei Beweiserhebung wäre also zu unterscheiden zwischen "bloßen" Ordnungsvorschriften, deren Missachtung keinen Einfluss auf die Verwertbarkeit der solcherart gewonnenen Beweismittel hat, und "anderen" Normen, bei deren Verletzung es auf…
…an die S übersandt worden. Die Bw. habe nur noch gegenzeichnen müssen. C übe keine offizielle Funktion bei der Me aus. Die S habe telefonisch nie Kontakt mit dieser Gesellschaft aufgenommen oder anderweitig korrespondiert. Beigebrachte Unterlagen hätten keinerlei Angaben darüber enthalten, dass die erbrachten Leistungen…
…aus, er müsse den Ausführungen des Finanzamtes betreffend die Qualifizierung als Hilfsstützpunkt und somit der Aberkennung als Betriebsstätte entgegnen, dass es sich bei der Niederlassung in Deutschland nicht um eine bloße "Unterkunftsmöglichkeit" wie in Tz 3 des Berichtes bezeichnet, handle. Er betreibe in Deutschland für…
…geforderten Voraussetzung der "Ständigkeit". Eine Schlafstelle am Arbeitsplatz stellt laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung ausdrücklich keine Wohnung dar (VwGH 22.9.81, 2287/80). Selbst wenn man von einer Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten ausgehen wollte (was der Unabhängige Finanzsenat ausdrücklich nicht tut), wäre für den Berufungswerber damit…
…Untermiete, Wohnungsrecht, aber auch familienrechtliche Ansprüche (abgeleiteter Wohnsitz: zB des Ehegatten; aber auch minderjährige Kinder haben grundsätzlich den Wohnsitz bei den Eltern desgleichen großjährige Kinder, wenn sie noch keinen eigenen Hausstand haben). Eine bestimmte rechtsgeschäftliche Form ist nicht nötig (vgl. zB VwGH 3.11.2005…
…der Gemeinde E noch in keiner Weise, dass er den Wohnsitz in der Schweiz als seinen Hauptwohnsitz angesehen hätte (bzw. dass der Wohnsitz als ein solcher gemeldet gewesen wäre). Selbst nach seiner Rückkehr aus der Schweiz nahm er seinen Wohnsitz wiederum bei seiner Partnerin (Top…
…4 des OECD-Musterabkommens Vorschriften zur Lösung solcher Ansässigkeitskonflikte: bei natürlichen Personen besteht die Ansässigkeit in jenem Staat, in dem sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet (vgl. Loukota, Internationale Steuerfälle, Rzen 476 und 478). Das Einkommensteuergesetz enthält keine Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt…
…und der Schweiz lagen, überhaupt keine Mietauslagen erfordert hätte. Hinzu kommt, dass der Berufungswerber im fraglichen Zeitraum nach allen durchgeführten Erhebungen eine zwar vielleicht nicht ungetrübte, aber aufrechte Beziehung zu seiner Lebensgefährtin unterhielt, die ihn als ausgebildete Bilanzbuchhalterin bei behördlichem Schriftverkehr unterstützte, Geld in das…
…Instanz: Gemäß DBA Deutschland sei bei Vorliegen eines Doppelwohnsitzes jener Staat als Ansässigkeitsstaat anzusehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe. In diesem Staat befinde sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen. Die bloße Begründung eines weiteren Wohnsitzes im anderen Staat reiche nicht…
…Frau St-Jo in London gelebt). Wie oft und wie lange dies der Fall gewesen ist, bleibt offen. Frau Shirley St-Jo bestätigt auch keine Ansässigkeit in Portugal, sie sei mit dem Bw. dort lediglich einmal zwei Wochen auf Urlaub gewesen. Es entspricht der Lebenserfahrung…
…Es gab auch keinen Grund nein zu sagen. Dann war das Bett bezogen und das Kinderzimmer bewohnbar. Ich habe mich in ÖstA nicht als Fremdkörper gefühlt". Und die Mutter der Bw, die bei ihrer Vernehmung immer wieder Antwort suchend zu ihrer Tochter sah und auffallende…
…überhaupt keine Einnahmen erwirtschaftet worden, wodurch eine Überschusserzielung gar nicht möglich gewesen sei. Zudem liege die Ursache der Verluste in den hohen Reiseaufwendungen. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation seien nicht getroffen worden, die Tätigkeit sei aber nach drei Jahren eingestellt worden. Hinsichtlich der Annahme, bei…
…[Die Bw.] hat keine weiteren Mieteinnahmen außer dem gegenständlichen Wohnungseigentumsobjekt in ... Bei der Vermietung des gegenständlichen Wohnungseigentumsobjektes handelt es sich um keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die bloße Vermietung einer einzigen Wohnung an einen Mieter stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar. Auch aus diesem…
…Begriffs der Ansässigkeit im Sinne eines "dauerhaften festen Bezugspunkts" verlagert das Problem der Anknüpfung aber lediglich auf eine andere Ebene. Sie führt, ähnlich wie das Abstellen auf den Wohnsitz, ebenfalls zu einer verdeckten Ungleichbehandlung von Unionsbürgern, da es sich bei jenen Unternehmern, die keinen dauerhaften…
…Aufenthalte würden keine ständige Wohnstätte begründen. Das zeitliche Element "ständig" beziehe sich nicht auf die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnstätte, sondern auf deren Verwendung als Wohnung. "Ständig" sei in einem objektiven Sinn als Gegensatz zu "befristet" zu verstehen. Eine Befristung werde regelmäßig bei einem Aufenthalt…
…doppelte) Ansässigkeit auch weder durch eine entsprechende Ansässigkeitsbestätigung noch durch Besteuerungsnachweise in Form von Veranlagungsbescheiden nachgewiesen wurde und idR die Abgabenbehörden keine bzw. nur eingeschränkte Ermittlungsmöglichkeiten in anderen Staaten hätten (in diesem Zusammenhang wird auf die erhöhte Mitwirkungspflicht mit Beweismittelbeschaffungs- und -vorsorgepflicht der Partei bei…