…hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung zurück. Entrichtete Anzahlungen sind auf die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerschuld höchstens im Ausmaß der Nachforderung zu verrechnen. Soweit keine solche Verrechnung zu erfolgen hat. sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die…
…die sich auch gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2003 richtet, wird unter Hinweis auf Ausführungen zur Körperschaftsteuer eine Anpassung der Anspruchszinsen 2003 beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamt Wien 1/23 vom 17. Juni 2005 wurde der angefochtene Bescheid geändert und die Anspruchszinsen für das Jahr 2003 mit…
…worden wären oder dass die Höhe der Anspruchszinsen zum damaligen Zeitpunkt nicht korrekt berechnet wäre, sodass den angefochtenen Anspruchszinsenbescheiden auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Wenn der Bw. eine "Anpassung" (die in der gewünschten Form gesetzlich nicht vorgesehen ist) der Anspruchszinsen um die - von ihm in…
…aus, dass es absurd sei, dass hier Anspruchszinsen verlangt werden, obwohl über die Anträge auf Änderung der Einkommensteuerbescheide 1998 - 2000 noch keine Entscheidungen gefallen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, S., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsgesmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 IZD-Tower, vom 6. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 19. September 2008 über…
…Dezember 2003 für das Jahr 2000. Neben den Ausführungen gegen die Wiederaufnahme und Neufestsetzung der Einkommensteuer enthält die Berufungsschrift bezüglich der Anspruchszinsen keine gesonderten Ausführungen, sondern nur den Antrag, für die Aussetzungszinsen (wohl richtig: Anspruchszinsen) in Höhe von 5.536,58 € die Aussetzung der…
…Es handelt sich um völlig unterschiedliche Größen, deren Gleichstellung weder logisch noch schlüssig ist. Der Gesetzgeber hat im Energieabgabenvergütungsgesetz keine Anpassung des Nettoproduktionswertes normiert und demnach nicht gewollt. Selbst wenn darin eine Gesetzeslücke erblickt werden sollte - wovon der erkennende Senat allerdings nicht ausgeht - kann diese…
…Adresse nie eine offizielle Geschäftsanschrift oder den Sitz gehabt. Es wurde auch festgestellt, dass die Bw. nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Tochterunternehmen keine Anpassung der Miete bei der Stifterin durchführte. Hinsichtlich des Prüfungs- und Nachschauauftrages werde festgehalten, dass dieser aufgrund der gesetzlichen Grundlagen der §…
…der Stmk. Landesregierung vom 24.3.1999 zu entnehmen sei, dass hinsichtlich des bisher bereits verwendeten Teiles der Deponie keine Anpassungsmaßnahmen an den Stand der Technik in Angriff genommen worden seien und nur der Teil der Deponie, in dem bisher keinerlei Ablagerungen erfolgt sind, sollte…
…der Stmk. Landesregierung vom 24.3.1999 zu entnehmen sei, dass hinsichtlich des bisher bereits verwendeten Teiles der Deponie keine Anpassungsmaßnahmen an den Stand der Technik in Angriff genommen worden seien und nur der Teil der Deponie, in dem bisher keinerlei Ablagerungen erfolgt sind, sollte…
…sei also nicht Teil derselben wirtschaftlichen Einheit mit den Parzellen 300/7 und 300/8. Öffentliche Straßen und Wege seien von der Grundsteuer befreit. Weil das Finanzamt keinen neuen Einheitswertbescheid erlasse, könne die Gemeinde auch keine Anpassung bei der Grundsteuer vornehmen. Daher müsse der Bw.…
…des Gebäudes keine Aktivierung vorzunehmen sei (ESt-Richtlinien, Randziffer 6461). Instandsetzungsaufwand seien insbesondere auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Austausch vom Dach oder Dachstuhl (ESt-Richtlinien, Randziffer 6469). Instandsetzungsaufwendungen (§ 28 Abs. 2 EStG) seien wie bei der steuerlichen Überschussermittlung anzusetzen. Es habe keine Anpassung durch Umrechnung…
…| € | | 2007 | 162,77 | 1.953,24 | | 2008 | 162,77 | 1.953,24 | laut Bw. keine Anpassung, Betriebskosten seien erst "2*" valorisiert worden | 2009 | 162,77 | 1.953,24 | hoher Reservefonds…
…kein Ansatz besonderer Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988; Werbungskosten: Absetzung für Abnutzung, zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Herstellungsmaßnahmen, zukünftige Fremdkapitalzinsen, Umrechnung von § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf Normal-AfA (nur bei Herstellungsaufwand, keine Anpassung hinsichtlich Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand), grundsätzlich kein Ansatz von…
…000,-) zu einem nicht fremdüblichen Mietzins (€ 145,35) vermietet. Es wurde für diese Wohnung trotz der vorgenommenen Verbesserungen keine Anhebung der Kategorie nach dem MRG vorgenommen. Weiters erfolgte trotz Indexklausel im Mietvertrag bis einschließlich 2005 keine Anpassung. ..... Diese Wohnung dient der privaten Nutzung von…
…wurde damit begründet, dass die "Neuberechnung nicht zu einer Verminderung der Zinsen um mindestens 50 €" geführt habe. Es erfolge daher keine Anpassung der Anspruchszinsen (Anm. des Senates: die mit Berufungsvorentscheidung festgesetzte Einkommensteuer würde zu Anspruchszinsen in Höhe von 42,55 € führen; die Differenz…
…Grundfreibetrag (ohne Investitionen) | | | | 2.206,70 Der Freibetrag für das Jahr 2007 wurde bereits vom FA auf den Höchstbetrag für die angeschafften Wirtschaftsguter angepasst. 2008 und 2009 waren vom UFS keine Anpassungen vorzunehmen, da das Höchstausmaß laut den von der Bw…
…Ehegatte der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin woraus sich ebenfalls eine Naheverhältnis ergebe. Überdies sei betreffend die Höhe der Provision zwar eine Anpassung nach oben bei Erreichen eines bestimmten Provisionsvolumens des Bw. vereinbart worden, jedoch keine Anpassung nach unten bei Absinken des Umsatzes unter einen bestimmten Wert…
…Verbindlichkeit dar. Die Schuld sei dem Grunde nach entstanden, die Bank habe sich zur Zahlung eines bestimmten Zinssatzes für die Laufzeit verpflichtet (es bestehe keine Anpassungsmöglichkeit). Für die Bank bestehe auch keine Möglichkeit die Bindungsdauer oder den Zinssatz zu verändern. Da davon auszugehen sei, dass…
…15%. Wie von der Berufungswerberin im Schreiben vom 27. August 2008 aufgezeigt wurde, hinkt die Vergleichsmethode allerdings noch insofern, als der vorliegende Mietvertrag keine Anpassung an den Kapitalmarkt vorsieht. Diesem Umstand müsste Rechnung getragen werden, was etwa durch die Verwendung eines längerfristigen Vergleichszinssatzes erfolgen könnte…