RIS AI
44 833 Treffer165 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1514-W/05Keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch die Kindesmutter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2005

…jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Für die Beurteilung, ob eine Person die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, sind einerseits die Höhe der gesamten Unterhaltskosten für das…

UFSL RV/0628-L/08Keine Haushaltszugehörigkeit der Kinder, keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2010

…diesem Punkt unterlässt der Bw. trotz schriftlicher Aufforderung durch die Behörde detaillierte Aussagen. In Ermangelung konkreter Angaben des Bw. zu den tatsächlich vorliegenden Unterhaltsaufwendungen, bzw. der Höhe des von ihm geleisteten Unterhaltsanteils für seine beiden Söhne, kann von einer überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten durch seine…

UFSW RV/1435-W/09Familienbeihilfe für ein volljähriges im EU-Ausland eine Berufsausbildung absolvierendes Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2009

…keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine gemeinsame Haushaltsführung nur wegen der Berufsausbildung der Tochter oder nur vorübergehend unterbrochen wird, ist davon auszugehen, dass die Tochter des Bw. nicht seinem Haushalt angehört. Im Hinblick darauf, dass der Bw. auch nicht die Unterhaltskosten für seine Tochter überwiegend…

UFSW RV/2733-W/08Keine Familienbeihilfe, wenn kein gemeinsamer Haushalt der Bw, die im Inland wohnt und tätig ist, mit den Kindern, die im Gemeinschaftsgebiet wohnen, vorliegt und die Bw nicht überwiegend die Unterhaltskosten trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…der gesamten Unterhaltskosten ist dabei als Tatfrage nach den Verhältnissen des Landes zu klären, in welchem sich die Kinder tatsächlich aufhalten. Dabei können sich im Verhältnis zu österreichischen Verhältnissen höhere aber auch niedrigere Unterhaltskosten ergeben. Nach dem festgestellten Sachverhalt liegt im ggstdl Fall keine überwiegende…

UFSG RV/0573-G/07Derjenige Elternteil, der die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, gilt hinsichtlich der Familienleistungen nach Gemeinschaftsrecht als Familienangehöriger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…die Eltern haushaltszugehörig d, keinen Anspruch auf eine Familienleistung hat und der andere Elternteil die Unterhaltskosten überwiegend trägt, auch dieser andere Elternteil Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem FamLAG hat. Wesentlich ist daher die Beurteilung des Tatbestandselementes der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten. Diesbezüglich hat jedoch die…

UFSL RV/0578-L/11Familienbeihilfe - überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2011

…monatliche Unterhaltsleistung der Berufungswerberin in Höhe von € 537,59. Schon dieser Betrag (ohne die Aufwendungen laut Pkt. e, die nicht monatlich angefallen sind) stellt eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten der Tochter der Berufungswerberin dar und liegt über der Leistung des Kindesvaters, der für seine…

UFSW RV/3835-W/10Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Kindern, die sich ständig im Ausland aufhalten (hier: Schulbesuch)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011

…nach eigenen Angaben keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und kein Einkommen erzielt haben - die Bw. hat im Schreiben vom 20. August 2010 selbst ausgeführt, sie habe "Meinen Lebensunterhalt" durch Karenz- und Kinderbetreuungsgeld etc. bestritten - ist davon auszugehen, dass keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch die Eltern…

UFSW RV/3373-W/12Behaupteter erzwungener Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 2 StudFG wegen eines psychischen Überlastungssyndroms in Verbindung mit einer chronischen Gastritis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…haben, wäre dann bereits aus diesem Grund (keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch Sie bei getrennter Haushaltsführung) abzuweisen. Aufgrund Ihres Vorbringens ist unklar, in welchem Ausmaß Sie tatsächlich zum Unterhalt Ihrer Tochter beigetragen haben, diesbezügliche Nachweise wurden noch nicht vorgelegt. Das Vorbringen bezüglich der Notwendigkeit…

UFSW RV/0058-W/04Haushaltszugehörigkeit bei der Mutter oder überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch den Vater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…Essen, Reinigung der Bekleidung des Kindes, überwiegend aufkommt, ist die Haushaltszugehörigkeit zur Kindesmutter gegeben und diese gem. § 2 Abs. 2 FLAG 1967 anspruchsberechtigt. Eine Entrichtung von gesetzlich vorgeschriebenen Alimentationszahlungen alleine begründet noch keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Maßgebend ist vielmehr die überwiegende Tragung von Unterhaltskosten bzw…

UFSL RV/0969-L/12Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten, wenn Kind in Deutschland lebt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2013

…283,00 monatlich, was keinesfalls eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Sohnes darstellt. Somit liegen aber die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für die Zeit ab Juli 2011 nicht vor. Aus den angeführten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Linz, am 4…

UFSW RV/1277-W/04Haushaltszugehörigkeit und überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004

…ob der Bw. überwiegend die Unterhaltskosten für seinen Sohn trägt (was allerdings nach der Aktenlage nicht anzunehmen ist). Ein Familienbeihilfenanspruch wegen Unterhaltsleistung ist nämlich nach der oben zitierten Bestimmung des § 2 Abs. 2 FLAG nur dann gegeben, wenn keine andere Person wegen der Zugehörigkeit des…

UFSL RV/1415-L/11Mittelpunkt der Lebensinteressen und überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Kindes nicht nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2013

…zu den gesamten Unterhaltskosten des Sohnes nicht möglich. Wie bereits oben erwähnt, erscheint aber dem Unabhängigen Finanzsenat eine monatliche Übergabe der Unterhaltsbeträge durch die Berufungswerberin im Hinblick auf deren Auslandsaufenthalte als nicht wahrscheinlich, weshalb schon aus diesem Grund eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten des Sohnes…

UFSI RV/0063-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder ,überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person aus dem Titel der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört…

UFSI RV/0204-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebendes Enkelkind, überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2005

…Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person aus dem Titel der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört…

UFSL RV/1173-L/02Familienbeihilfenanspruch wegen überwiegender Tragung der Unterhaltskosten für Enkelkinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person aus dem Titel der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört…

UFSL RV/1395-L/08Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in Polen bei der Mutter lebende Kinder - keine überwiegende Kostentragung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

…diesen Umständen nicht annähernd die Hälfte der erforderlichen Aufwendungen erreichen. In Ermangelung konkreter Angaben des Berufungswerbers zu den tatsächlich erforderlichen Unterhaltsaufwendungen können nur diese Beträge der Entscheidung zugrunde gelegt werden. Unter diesen Voraussetzungen kann von einer überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten durch den Berufungswerber jedoch nicht…

UFSW RV/3006-W/07Rückforderung der Familienbeihilfe mangels gemeinsamen Haushalts und mangels Tragung der überwiegenden Kosten des Unterhalts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

…der die Kindesmutter mit ihrer Tochter im gemeinsamen Haushalt gelebt hat, der Kindesmutter gehörten, wird davon ausgegangen, dass die Wohnkosten von der Kindesmutter getragen wurden, sodass eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch Sie nicht wahrscheinlich ist. Die von Ihnen angesprochenen finanziellen Verhältnisse, die Ihnen keine…

UFSI RV/0627-I/02Familienbeihilfe für ein volljähriges studierendes Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2003

…Vorliegen der übrigen im FLAG geforderten Voraussetzungen, diejenige Person Anspruch auf Familienbeihilfe hat, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere…

UFSL RV/1033-L/07Kein Familienbeihilfenanspruch für ein in Polen bei seiner Großmutter lebendes Kind - keine überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2010

…trotz schriftlicher Aufforderung durch die Behörde jede Angabe. In Ermangelung konkreter Angaben der Bw. zu den tatsächlich vorliegenden Unterhaltsaufwendungen, bzw. den von ihr geleisteten Unterhaltsanteil für ihre Tochter, kann von einer überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten durch ihre Person nicht ausgegangen werden. Wie bereits vorstehend ausgeführt…

UFSG RV/0934-G/09Familienbeihilfe: Kein Nachweis der überwiegenden Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…wenn sie vorgelegen wären, was nach der Aktenlage allerdings auch zu verneinen ist, nicht die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides bewirken hätten können. Die Berufungswerberin hat es insbesondere unterlassen, Unterlagen vorzulegen, aus denen ihre überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für ihre Tochter hervorgeht, oder wenigstens Beweise dafür…