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UFSW FSRV/0019-W/11Einleitung wegen Abgabenhinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist kein "ne bis in idem" gegenüber Säumniszuschlägen oder Verspätungszuschlägen für Jahresumsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2011

…da dem Finanzamt kein Differenzschaden erwachsen sei. Zum anderen seien diverse Säumniszuschläge und Zwangsstrafen entrichtet worden. Deren pönaler Charakter schließe ein nunmehr erneutes Strafverfahren nach dem Grundsatz von Art. 4 7. ZPK EMRK ("ne bis in idem") aus. Sowohl das Jahr 2007 wie auch 2008…

UFSI FSRV/0011-I/10Kein Verstoß gegen ne bis in idem bei Einleitung von Finanzstrafverfahren gegen einen Verband und dessen Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)14.12.2010

…aber für den Beschwerdeführer) erstattet wurden. Die Selbstanzeigen konnten daher schon aus diesem Grund für den Beschwerdeführer keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Wenn unter Bezugnahme auf die Einleitung von zwei Strafverfahren (gegen die GmbH und deren Geschäftsführer) unter Hinweis auf "ne bis in idem" vorgebracht wird…

UFSK RV/0686-K/08Zulässigkeit einer im zweiten Rechtsgang erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO im Spannungsfeld von "ne bis in idem" und "res iudicata"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009Teil 1/2

…eine andere, keine entschiedene Sache vorliegen. Was "Sache" ist, orientiert sich - wie bereits oben ausgeführt - am angezogenen Wiederaufnahmegrund. Bei der Beurteilung der Frage, ob durch die Erlassung des nunmehr bekämpften Wiederaufnahmebescheides im zweiten Rechtsgang der Grundsatz "ne bis in idem" verletzt worden ist, geht der…

UFSW FSRV/0007-W/12Berufung wegen Strafhöhe wegen ne bis in idem und unrichtige Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012

…sondern für gewiss gehalten zu haben e) Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für 2006 bis 2009 (Anmerkung: 2006: € 43,73; 2007: € 94,86; 2008: € 97,16; 2009: € 98,03) in Höhe von € 333,78 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…

UFSL FSRV/0001-L/09Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in finanzielle Bedrängnis geratenen Werbevermittler, Strafbemessung; Verhältnis Zwangsstrafe - Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit. a FinStrG; Verkürzung der USt aus der Veräußerung von Sicherungseigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…ausgesprochen, weil der Steuerpflichtige in der Folge seine Pflicht zur Erklärungseinreichung nicht erfüllt, sodass für den Fall seiner auch danach verbleibenden Untätigkeit eine Bestrafung wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für diesen Zeitraum nicht gegen das Gebot des "ne bis in idem" verstoßen kann…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

…auch diese Berufungsvorentscheidungen ins Leere. Mit den hier angefochtenen Bescheiden datiert vom 30. November 2006 wurde das Verfahren für die Einkommensteuer 1999 bis 2001 erneut wiederaufgenommen. In jenem Moment waren an vorangegangenen Wiederaufnahmsbescheiden rechtlich nur noch jene unbegründeten vom 18. Januar 2006 existent. Die Tatsache…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…entsprechen würden, weil, wie dem Bericht über die Außenprüfung zu entnehmen sei, keine Tatsachen vorlägen, welche nicht bereits in Abgabenerklärungen enthalten gewesen seien, beziehungsweise im Rahmen des Veranlagungsverfahrens ermittelt worden wären. Der Berufungswerber habe bereits als Antwort eines Vorhaltes des Finanzamtes vom 2. August 2000…

UFSL RV/0184-L/08Neue Tatsachen bei mehrfacher (verunglückter) Wiederaufnahme von Amts wegen und Anteilsveräußerung über eine Domizilgesellschaft in England, welche von einer Gesellschaft in einer Steueroase (Isle of Man) beherrscht wird, deren Direktoren der Steuerberater und dessen Ehefrau sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…auch entscheidend für die Frage, ob in der gleichen Sache bereits ein, eventuell rechtskräftig abgeschlossenes, Verfahren stattgefunden hat, welches eine neuerliche Entscheidung in dieser Sache hindert ("ne bis in idem"). Es ist dem Berufungswerber insofern zuzustimmen, als in derselben Sache, sofern diese formell abgeschlossen worden…

UFSS FSRV/0003-S/11Irrtümliche Wiederholung eines nicht in die Wiederaufnahme gezogenen Spruchteiles einer Strafverfügung im wiederaufgenommenen Finanzstrafverfahren; Umfang der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…April 2009 in der neuerlichen Strafverfügung vom 20. Oktober 2009, mit welchem im wiederaufgenommenen Verfahren - nach Wegfall der in Wiederaufnahme gezogenen Fakten - die Neubemessung der Strafe und der Verfahrenskosten erfolgen sollte, entgegen der Verfahrensregel des ne bis in idem überflüssigerweise in unveränderter Weise ausgesprochen (Finanzstrafakt…

UFSF RV/0086-F/07Änderungsbefugnis und Abspracherecht ist von der "Sache" in zweierlei Hinsicht begrenzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…erster Instanz führen. Diesfalls würde eine andere, keine entschiedene Sache vorliegen. Rechtswidrig wäre es aber, in einer bereits entschiedenen Sache neuerlich bescheidmäßig abzusprechen. Dies stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" dar (VwGH 20.7.1999, 97/13/0131, 1.3.2007…

UFSW RV/1642-W/06Eine Berufung ist zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…in ein und derselben Sache, ob die Bw. einen Anspruch auf Familienbeihilfe für diesen Zeitraum hat oder nicht, nochmals zu entscheiden. Die eingebrachte Berufung betreffend den Zeitraum Oktober 2003 bis April 2004 war in Anwendung des Grundsatzes von "ne bis in idem" daher zurückzuweisen. Betreffend…

UFSL RV/0665-L/081) Überschreiten des für den Alleinverdienerabsetzbetrag schädlichen Einkünftegrenzbetrages infolge Bezuges von Ergänzungsbeträgen zum Wochengeld; 2) Wiederholte Verfahrenswiederaufnahmen zulässig; 3) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach vorangegangener Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2011

…auf Grund des Umstandes, dass sich der Spruch des aufgehobenen Bescheides "sich als nicht richtig erweist". Die Problematik der "entschiedenen Sache" (des "ne bis in idem") stellt sich daher hinsichtlich der bekämpften Verfahrenswiederaufnahme für 2005 von vornherein nicht. Zu prüfen bleibt, ob die Voraussetzungen gem…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 2/2

…1 lit. a FinStrG ist demnach im gegenständlichen Fall auch nach dem Ergehen dieses Urteiles des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht kein Verstoß gegen das Verbot des ne bis in idem, weil die Entscheidung des Schöffengerichtes nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt sich zweifelsfrei auf die Beurteilung der…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 1/2

…die höheren Strafdrohungen - und Schuldgehalt wegen der Verwirklichung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG abdeckte, die "Sperrwirkung wegen ne bis in idem" eingetreten gegenüber dem allgemeinen Delikt § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, die bekämpfte Bestrafung durch das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…

UFSL RV/0363-L/06Ergänzungsbescheid oder Abgabenbescheid. Aufnahme einer Betätigung im einkommensteuerlichrechtlichen Sinn. Balkonsanierung als Sonderausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2006

…auf Grund umfangreicher notwendiger Sanierungsmaßnahmen bis dahin eine Vermietung nicht zumutbar sei. Diese Argumentation habe die Berufungswerberin bereits mehrmals gegenüber dem Finanzamt vorgebracht (am 29. August 2001 und am 14. August 2002). Die Berufungswerbern bestreite nicht in den berufungsgegenständlichen Jahren keine Einnahmen erzielt zu haben…

UFSW RV/0153-W/05Maßnahmen gemäß § 295 Abs 1 BAO sind unzulässig, wenn der scheinbar zugrundeliegende Feststellungsbescheid nicht wirksam ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…worden. Wegen der sogenannten Unwiederholbarkeit (vgl Ritz, BAO2, § 92 Tz 4) bzw des Prinzips "ne bis in idem" darf grundsätzlich nicht noch einmal über die Veranlagungen des Bw zur Einkommensteuer 2000, 2001 und 2002 bescheidmäßig abgesprochen werden. Dieser Grundsatz wird im Abgabenverfahrensrecht zwar verschiedentlich durchbrochen…

UFSW RV/2357-W/12Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…sondern ein Bescheid über die Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache ("ne bis in idem" = "nicht zweimal in derselben Sache"). Zum besseren Verständnis wird auf die folgende chronologische Darstellung der Anträge und behördlichen Erledigungen verwiesen: | Eingaben des Bw…

UFSF RV/0014-F/03Wiederholungsverbot wegen res iudicate hinsichtlich Haftung für KESt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…960). Dieses Verbot untersagt es (auch) den Abgabenbehörden, über eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache ohne ausdrückliche Ermächtigung neuerlich zu entscheiden (Grundsatz "ne bis in idem"). Bei einem Bescheid, mit dem eine persönliche Haftung geltend gemacht wird, wird die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde…

UFSL RV/0294-L/03Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2003

…49), und weitere Bescheide in derselben Sache daher nicht mehr erlassen werden durften (VwGH v. 18.1.1979, 1623/77). Diese materielle Rechtskraftwirkung ist Ausfluss des Grundsatzes "ne bis in idem" (nicht zweimal in derselben Sache), der zwar in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert, als…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 2/2

…jedoch kein ausreichender tatsächlicher Nachweis einer unternehmerischen Tätigkeit für Zwecke eines Finanzstrafverfahrens. Das Finanzstrafverfahren gegen B wegen des Vorwurfes einer begangenen Hinterziehung an Umsatzsteuer für 2008 und begangener Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Dezember 2009 war daher auf Basis der derzeitigen Beweislage…