…da dem Finanzamt kein Differenzschaden erwachsen sei. Zum anderen seien diverse Säumniszuschläge und Zwangsstrafen entrichtet worden. Deren pönaler Charakter schließe ein nunmehr erneutes Strafverfahren nach dem Grundsatz von Art. 4 7. ZPK EMRK ("ne bis in idem") aus. Sowohl das Jahr 2007 wie auch 2008…
…die dort angedrohten Strafen zu verhängen. Mit dem angeschuldeten Finanzvergehen wird jedoch die Nichtentrichtung der mit dem (illegalen) Ablagern von Abfällen verbundene Beitragsschuld unter Strafe gestellt. Unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Doppelbestrafungsverbot handelt es sich um keine Tatbestände, die in echter Konkurrenz zueinander stehen würden…
…bzw kein ne bis in idem - Fall vorlag, als das BFG das Erkenntnis explizit nur wegen Unzuständigkeit des Entscheidungsorgans aufhob. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 43 Abs 3 FinStrG wird die verbotene Herstellung von Tabakwaren mit einer Geldstrafe bis…
…aber für den Beschwerdeführer) erstattet wurden. Die Selbstanzeigen konnten daher schon aus diesem Grund für den Beschwerdeführer keine strafbefreiende Wirkung entfalten. Wenn unter Bezugnahme auf die Einleitung von zwei Strafverfahren (gegen die GmbH und deren Geschäftsführer) unter Hinweis auf "ne bis in idem" vorgebracht wird…
…Zweitbescheid) ohne gleichzeitiger bzw. vorangegangener Aufhebung des Erstbescheides erlassen wurde, ist der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2012 wegen dem Grundsatz "ne bis in idem" (ersatzlos) aufzuheben. 4.b) Dem bekämpften Anspruchszinsenbescheid 2012 liegt der Einkommensteuerbescheid 2012 (mit Ausfertigungsdatum 9. November 2020) zugrunde, welcher mit gegenständlicher Entscheidung zwar…
…Bundesfinanzgericht (auch nur: Finanzgericht oder Gericht) fortgesetzten Verfahrens hegte das Gericht Bedenken, ob nicht eine mögliche Verletzung des auch die Steuergesetzgebung tragenden Grundsatzes “ne bis in idem“ gegeben ist und der Erlassung des hier zu beurteilenden Bescheides eine res iudicata, also eine bereits entschiedene Sache…
…Erstbescheid nicht entscheiden ist. In einer Rechtssache, in welcher bereits ein Bescheid erlassen wurde, kann, auch wenn dieser Bescheid nicht rechtskräftig ist, die Behörde grundsätzlich nicht, abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, nochmals einen (Erst)Bescheid erlassen (ne bis in idem). Der Bescheid vom 17…
…eine andere, keine entschiedene Sache vorliegen. Was "Sache" ist, orientiert sich - wie bereits oben ausgeführt - am angezogenen Wiederaufnahmegrund. Bei der Beurteilung der Frage, ob durch die Erlassung des nunmehr bekämpften Wiederaufnahmebescheides im zweiten Rechtsgang der Grundsatz "ne bis in idem" verletzt worden ist, geht der…
…sondern für gewiss gehalten zu haben e) Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag für 2006 bis 2009 (Anmerkung: 2006: € 43,73; 2007: € 94,86; 2008: € 97,16; 2009: € 98,03) in Höhe von € 333,78 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…
…FinStrG zu behandeln und hatte dazu keine Einwände, dass eine Festsetzung durch die Abgabenbehörde erfolgt war und vom Bundesfinanzgericht im Rahmen eines Abgabenverfahrens ein Erkenntnis erlassen wurde. Eine Abgabenerhöhung ist keine Strafe, ein Verstoß gegen ne bis in idem liegt durch die Festsetzung einer Abgabenerhöhung…
…3 lit. a BAO). Durch die nach der Betriebsprüfung neuerlich ergangenen Bescheide vom 24.7.2013 hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2005 - 2011 hat die Behörde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, den Beschwerden ist daher für diese Jahre stattzugeben. Aus einer Vielzahl von…
…kein Besteuerungsrecht begründen, sondern nur ein bestehendes einschränken (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). Art. 14 Abs. 1 (SELBSTÄNIGE ARBEIT) des DBA Liechtenstein, den der steuerliche Vertreter auf den gegenständlichen Sachverhalt angewendet haben möchte, lautet für die Beschwerdejahre wie folgt: „Einkünfte, die eine in…
…mit diesen jeweils die Einkommensteuer 2009 festgesetzt. Indem das FA in ein und derselben Sache (Einkommensteuer 2009) zwei Mal entschieden hat, hat es gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen. Der in Beschwerde gezogene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 23.4.2012 war daher ersatzlos aufzuheben…
…2014 wegen „res iudicata“ bzw „ne bis in idem“ ist diese Frage nicht wesentlich. „Identität der Sache“ wäre im vorliegenden Fall nur dann nicht gegeben gewesen, wenn in den Wiederaufnahmsbescheiden vom 12.03.2013 entweder überhaupt keine Gründe genannt worden wären oder diesen Bescheiden nicht…
…aufgehoben. Dies erfolgte in einem Abgaben- und nicht in einem Finanzstrafverfahren. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 2 erster Satz KapMeldeG erfüllt sind, hat die Abgabenbehörde eine Abgabenerhöhung festzusetzen. Eine Abgabenerhöhung ist keine Strafe, ein Verstoß gegen ne bis in idem liegt durch die Festsetzung…
…ausgesprochen, weil der Steuerpflichtige in der Folge seine Pflicht zur Erklärungseinreichung nicht erfüllt, sodass für den Fall seiner auch danach verbleibenden Untätigkeit eine Bestrafung wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für diesen Zeitraum nicht gegen das Gebot des "ne bis in idem" verstoßen kann…
…auch diese Berufungsvorentscheidungen ins Leere. Mit den hier angefochtenen Bescheiden datiert vom 30. November 2006 wurde das Verfahren für die Einkommensteuer 1999 bis 2001 erneut wiederaufgenommen. In jenem Moment waren an vorangegangenen Wiederaufnahmsbescheiden rechtlich nur noch jene unbegründeten vom 18. Januar 2006 existent. Die Tatsache…
…entsprechen würden, weil, wie dem Bericht über die Außenprüfung zu entnehmen sei, keine Tatsachen vorlägen, welche nicht bereits in Abgabenerklärungen enthalten gewesen seien, beziehungsweise im Rahmen des Veranlagungsverfahrens ermittelt worden wären. Der Berufungswerber habe bereits als Antwort eines Vorhaltes des Finanzamtes vom 2. August 2000…
…auch entscheidend für die Frage, ob in der gleichen Sache bereits ein, eventuell rechtskräftig abgeschlossenes, Verfahren stattgefunden hat, welches eine neuerliche Entscheidung in dieser Sache hindert ("ne bis in idem"). Es ist dem Berufungswerber insofern zuzustimmen, als in derselben Sache, sofern diese formell abgeschlossen worden…
…April 2009 in der neuerlichen Strafverfügung vom 20. Oktober 2009, mit welchem im wiederaufgenommenen Verfahren - nach Wegfall der in Wiederaufnahme gezogenen Fakten - die Neubemessung der Strafe und der Verfahrenskosten erfolgen sollte, entgegen der Verfahrensregel des ne bis in idem überflüssigerweise in unveränderter Weise ausgesprochen (Finanzstrafakt…