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UFSW RV/0794-W/13Kein grobes Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei nachträglichen Umsatzerhöhungen in Form von Sicherheitszuschlägen wegen geringfügiger formeller Mängel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…bzw. Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs 7 BAO, da sie kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Zur Begründung wurde näher ausgeführt, die Festsetzung der Säumniszuschläge sei aufgrund der nach Abschluss einer Betriebsprüfung erfolgten Wiederaufnahme der Veranlagungen 2006 bis 2010 erfolgt. Hierbei sei anzuführen…

UFSI RV/0307-I/10Kein grobes Verschulden, welches der Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages entgegensteht, wenn lediglich zwei Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume verwechselt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Ein derartiger Antrag kann auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden, da Berufungserledigungen grundsätzlich…

UFSL RV/1358-L/09Kein grobes Verschulden an der Säumnis bei Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2011

…werden könnte, liegt insoweit kein grobes Verschulden an der unrichtigen Selbstberechnung vor. Die auf diese Umsatzsteuernachforderungen zurückzuführenden Säumniszuschläge waren daher zur Gänze aufzuheben. Es verbleibt daher insgesamt nur mehr ein reduzierter erster Säumniszuschlag betreffend die Umsatzsteuer 2006 in Höhe von 226,46 €. Die Bemessungsgrundlage…

UFSW RV/3451-W/09Kein grobes Verschulden, wenn Rücksprache mit FA und FinanzOnline offene Zahlungsfrist bestätigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2010

…dass die bisherigen Zahlungen fristgerecht eingelangt sind und die letzte Zahlung innerhalb eines Monats - somit weiterhin am 15. Juli 2009 - fällig ist (was - wie bereits erwähnt - vom Finanzamt nicht bestritten wurde), kann darin kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO gesehen werden…

UFSL RV/0263-L/09Kein grobes Verschulden, wenn bei der Ermittlung der Summe der dem Finanzamt auf dem Zahlschein bekannt gegebenen Selbstbemessungsabgaben ein Rechenfehler unterläuft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

…der bevorstehenden Übersiedlung sei dieser Fehler leider erst bei der Verbuchung der Zahlung aufgefallen. Am 30.10.2008 sei der fehlende Betrag von 38.505,18 € sofort einbezahlt worden. Da offensichtlich kein grobes Verschulden vorliege, und die Abgaben immer pünktlich bezahlt würden, werde ersucht…

UFSL RV/0133-L/08Kein grobes Verschulden bei Rückzahlung trotz Fälligkeit einer Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2009

…Dazu werde angemerkt, dass die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO voraussetzt, dass kein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen vorliege. Grobes Verschulden fehle, wenn nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Eine leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufen würde, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehen würde…

UFSW RV/0980-W/08Kein grobes Verschulden bei unrichtiger Beurteilung schwieriger Umsatzsteuermaterie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…sei. Grobes Verschulden fehle, wenn nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Ein minderer Grad des Versehens sei leichter Fahrlässigkeit im Sinne des § 1324 bzw. § 1332 ABGB gleichzusetzen. Leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Keine leichte Fahrlässigkeit liege vor…

UFSI RV/0503-I/06Kein (grobes) Verschulden an der Säumnis bei Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…beim Bw. noch kein auffallend sorgloses Verhalten des Rechtsvertreters erblickt werden (vgl. zu § 308 BAO z. B. VwGH 31. 10. 1991, 90/16/0148; UFS GZ. RV/0843-W/06). Da somit auch kein grobes Verschulden des Rechtsvertreters an der Säumnis gegeben ist, liegen die…

UFSW RV/1207-W/03Kein grobes Verschulden ohne Säumnis, erhöhter Überwachungsverpflichtung nicht nachgekommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2003

…unbegründet ab und führte ergänzend aus, dass die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO voraussetzen würde, dass den Abgabepflichtigen an der eingetretenen Säumnis kein grobes Verschulden, das mit auffallender Sorglosigkeit gleichzusetzen wäre, treffen würde. Auffallend sorglos würde derjenige handeln, der die im Verkehr mit der…

UFSI RV/0452-I/13Kein fehlendes grobes Verschulden bei Doppelerfassung einer Eingangsrechnung und zweimaliger Geltendmachung der Vorsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…fest, dass diese Abgabe nicht bis zum 15.2.2012 entrichtet worden sei. In der dagegen erhobenen Berufung wurde die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages beantragt und ausgeführt, dass den Bw. kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Denn die Umsatzsteuernachforderung sei darauf zurückzuführen, dass der Bw…

UFSI RV/0061-I/09Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis iZm der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und Wechsel des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2009

…Jänner 2009 von der Kanzlei des nunmehrigen steuerlichen Vertreters bearbeitet werde, sei es durch die "Umstellung von Einzelfirma in GmbH" zu einer von der Buchhalterin der GmbH verursachten Säumnis gekommen. Dieser Dienstnehmerin sei aber kein grobes Verschulden im Sinn des § 217 Abs. 7 BAO vorwerfbar…

UFSI RV/0797-I/07Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis bei verzögerter Weiterleitung von Schriftstücken der Abgabenbehörde durch einen Parteienvertreter an den Mandanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2008

…Vertreters an die Bw. zurückzuführen sei. Mit diesen Ausführungen wird schon deshalb kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis aufgezeigt, weil keinerlei Angaben zu den Gründen für die von der Bw. als Ursache für die Säumnis ins Treffen geführten Verzögerungen gemacht wurden. Da es in…

UFSI RV/0021-I/06Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis infolge Umschuldung und urlaubsbedingter Personalknappheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2007

…Wenn der Bw. schließlich vorbringt, er sei der Abgabenzahlungspflicht in der Vergangenheit stets pünktlich nachgekommen, so wird auch damit kein fehlendes grobes Verschulden am Zahlungsverzug aufgezeigt. Zum einen trifft diese Behauptung aus den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Gründen nicht zu. Zum anderen ist das Vorliegen…

UFSI RV/0303-I/05Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis bei Geltendmachung der korrespondierenden Vorsteuer durch einen anderen Unternehmer zu einem späteren als dem gesetzlich möglichen Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2007

…nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurde. Der steuerliche Vertreter des Bw. meint jedoch, den Bw. treffe an der Säumnis kein grobes Verschulden, weshalb dem in der Berufung gestellten Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages stattzugeben sei. Dazu ist zunächst festzustellen, dass ein Antrag nach § 217 Abs…

UFSI RV/0027-I/05Kein fehlendes grobes Verschulden iZm der behaupteten Nichtzusendung einer Buchungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2005

…dass gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Wollte man aber sein diesbezügliches Vorbringen im Berufungsverfahren als derartigen Antrag werten, so wäre dazu festzustellen, dass der Bw…

UFSI RV/0057-I/04Kein fehlendes grobes Verschulden infolge Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…für eine zeitgerechte Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten entspräche, wenn deren Nichtentrichtung auch für den Fall sanktioniert würde, dass den zur Entrichtung Verpflichteten kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft, etwa weil ihm die rechtzeitige Zahlung der Steuer unmöglich oder unzumutbar war (vgl. 311 BlgNR 21. GP…

UFSW RV/3679-W/09Kein Ratenzahlungsansuchen, grobes Verschulden, Ratenbewilligung für den Gesamtrückstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…Meinung gewesen sei, dass im Bewilligungsbescheid vom 10. Juni 2009 die Umsatzsteuer für März 2009 enthalten gewesen sei. Es liege kein grobes Verschulden an der Säumnis vor. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 15. September 2009 abgewiesen und dazu ausgeführt, dass der Hinweis, der Bw…

UFSW RV/0370-W/07Säumniszuschlag, kein grobes Verschulden bei Fehler der Bank beim Überweisungsbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2007

…nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Zunächst ist festzustellen, dass ein grobes Verschulden nur dann gegeben ist, wenn eine auffallende und ungewöhnliche…

UFSW RV/0843-W/06Säumniszuschlag; kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO, wenn die Erledigung am Postweg verloren ging
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2007

…dem Bw. verloren gegangen. Den Bw. treffe kein grobes Verschulden an der Nichtbeachtung der Zahlungsvereinbarung, da er sich in der Annahme befunden habe, der Bescheid ließe auf sich warten und bis zum Erhalt des Bescheides wäre der Rückstand gestundet. Es werde daher ersucht, die Festsetzung…

UFSF RV/0018-F/06Der Bw. behauptet kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Einkommensteuervorauszahlung zum Fälligkeitstag zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…Frist. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Gemäß § 45 Abs. 1 EStG1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer einschließlich jener gemäß § 37 Abs. 8 Vorauszahlungen zu…