…selbst ausgesagt, dass sich das Kind während dieses Zeitraums in Kroatien befand und am Wochenende von seiner Tochter betreut wurde, so dass kein gemeinsamer Haushalt mit seiner Tochter gegeben war. Des weiteren hat sich der Bw. mit 8.7.2005 nach Wien G118 umgemeldet, währen…
…die durch Gewalttätigkeiten gekennzeichnet war zu setzen. Eine Weiterführung des gemeinsamen Haushaltes konnte ich schon meinem Kind nicht zumuten. Zu meiner aktuellen persönlichen Situation möchte ich folgendes festhalten: Ich verfüge derzeit über keine eigenen Einkünfte. Ich bin seit Datum3 in zweiter Ehe mit dem österreichischen…
…Erkenntnissen ist nicht zu entnehmen, dass es auf den Grund ankommt, aus dem kein gemeinsamer Haushalt geführt wird: Im erstgenannten Erkenntnis war der Ehemann der Beschwerdeführerin in einem anderen EU-Staat berufstätig, im zweitgenannten Erkenntnis erfolgte eine Scheidung im Einvernehmen, im letztgenannten Erkenntnis schließlich erfolgte…
…seit dem 10. Juli 2006 nicht mehr dem Haushalt des Bw. an, hatte der Bw. ab dem darauf folgenden Monat - also ab August 2006 - keinen Anspruch auf Familienbeihilfe mehr. Wenn der Bw. nunmehr im Vorlageantrag anführt, dass er keine Familienbeihilfe bezogen hätte, weil die Inhaberin…
…Nachweis angesehen werden. Die Bw besucht ihre Kinder häufig, wohnt aber nicht im gemeinsamen Haushalt mit ihnen, da keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den Kindern vorliegt. Die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft im Inland schließt dies aus. Dass die Bw an Miete für die Wohnung, in der…
…Auszugs die Kosten getragen hat, also für Zeiträume, in denen jedenfalls kein gemeinsamer Haushalt mehr vorgelegen hat. Schließlich ist noch festzuhalten, dass nach dem Willen des Gesetzgebers - wie oben angeführt - primär Anspruchsberechtigte die Kindesmutter sein soll. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach der Judikatur…
…gemeinsame Wohnung mit seiner Tochter. Während er seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, blieb sie in Deutschland und lebt dort unabhängig von ihm in ihrer eigenen Wohnung. Da es sich diesbezüglich offensichtlich um eine Dauerlösung handelt, und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine gemeinsame Haushaltsführung…
…Verwandten gewandt hat, kann auch an der finanziellen Situation der Bw., die noch Schulden aus ihrer Ehe zu tragen hat, gelegen sein. Eine fehlende "Verwobenheit der Wirtschaftssphären" vermag der Unabhängige Finanzsenat angesichts der gemeinsamen Haushaltsführung nicht festzustellen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Rechtsgrundlagen § 33 Abs…
…die Zeit 1.8.2003 - 30.4.2004 kein Anspruch auf FB und KAB. Es erfolgt daher eine teilweise Stattgebung der Berufung." Der Bw. erhob mit Schreiben vom 26. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung mit folgender Berufung: "...Im früher gemeinsamen Haushalt mit Frau S.F…
…leben. Der Wohnsitz in W. würde somit lt. Ansicht des Finanzamtes aus privaten Interessen beibehalten und mit der Lebensgefährtin kein gemeinsamer Haushalt geführt. Zum vorgehaltenen Sachverhalt nahm der Bw. wie folgt Stellung: Die Umstrukturierung der Firma hätte den Aufgabenbereich des Bw. nicht geändert. Auch im…
…P nicht mehr ständig im gemeinsamen Haushalt, jedoch wurden von mir alle Kindeskosten übernommen, wie Schulkosten inkl. Sport-, Projektwochen (inkl. Taschengeld für Verpflegung, Drogerieartikel, etc.), Internet, monatliches Taschengeld, Telefonkosten, Kleidung, Friseur, Freizeit, Fahrschulkosten, Apotheker, private Krankenversicherung, Bausparen. Vom Kindesvater wurden keine derartigen Kosten für P…
…Bw. noch einige Wochen - nämlich bis zum Zeitpunkt des Einzuges der Untermieterin Z3 im Juli 2007 - in der Wohnung TM-6 hätte wohnen können. Ab dem Zeitpunkt der gänzlichen Untervermietung kann in der Wohnung keine gemeinsame Haushaltsführung mehr vorgelegen haben. Dies schon allein aus Platzgründen…
…2004, für den Zeitraum 1.3.2004 bis 31.12.2004. Vermerkt wurde auf dem Antrag, dass das Kind von 1.3.2004 bis 31.12.2004 im gemeinsamen Haushalt mit der Mutter gelebt habe. Die Mutter ist Frau R.. Diese war, soweit es den…
…2010 ab. Begründend wurde ausgeführt, dass nur Personen, zu deren Haushalt das Kind gehört, Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Da laut Meldebestätigung kein gemeinsamer Haushalt mit den Kindern vorliege, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Der Bw führte darin aus, dass…
…ist kein aus einer seelischen Gemeinschaft resultierendes Zusammengehörigkeitsgefühl vorhanden, weshalb eine eheähnliche Gemeinschaft auch dann auszuschließen ist, wenn diese Personen über eine bloße Freundschaft hinaus gehende zwischenmenschliche Kontakte pflegen, zusammen wohnen und/oder einen gemeinsamen Haushalt führen. Ist eine eheähnliche Gemeinschaft wegen fehlender Willensübereinstimmung auszuschließen…
…Bescheid vom 15. Oktober 2007 zurück. Als Begründung wurde zusammenfassend ausgeführt, dass kein Anspruch bestehe, weil kein gemeinsamer Haushalt vorliegt. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2007 brachte die Berufungswerberin das Rechtsmittel der Berufung ein und führte dazu aus, dass sie nicht gewusst habe, dass der…
…dass kein gemeinsamer Haushalt mit der Ehegattin vorlag. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache des Berufungswerbers beim Finanzamt wurde die Frage, warum die Rubrik im Formular E 411 durchgestrichen wurde, nicht beantwortet und eine weitere Frage, ob in Ungarn ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und…
…Antrag mit Bescheid vom 24. April 2007 ab und begründete dies zusammenfassend damit, dass kein gemeinsamer Haushalt vorliegt. Mit Schreiben vom 20. Mai 2007 brachte der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete dieses wie folgt: Ich lege gegen o.a. Bescheid Berufung ein…
…K. und D. K. zurück, da seit Dezember 2006 kein gemeinsamer Haushalt mit den Kindern bestehe. In der Berufung brachte die Bw vor: "Richtig ist, dass die beiden Minderjährigen, I. und D.K. , ab Dezember 2006 bei meinem geschiedenen Ehegatten gewohnt haben. Ich war damals…
…Adresse2) gemeldet seien. Er werde daher eingeladen, bekannt zu geben, weshalb eine Meldung in beiden Wohnungen erfolgt sei, wenn - wie behauptet - gar kein gemeinsamer Haushalt bestünde. In der Vorhaltsbeantwortung vom 28. Februar 2007 begründete der Bw. die Meldung seines "Nebenwohnsitzes" in: Adresse2, damit, dass er…