…treffen können: Die Fa. WU habe über keine eigenen Büroräumlichkeiten verfügt. An der angegebenen Adresse würden lediglich von der Fa. REX Bürodienste, nämlich die Entgegennahme der Post und von Telefonaten, in Anspruch genommen. Es gebe kein eigenes Personal. Die beiden Gesellschafter seien in Wien nicht…
…diesem Zeitpunkt KSt. Bei einer Nachschau am 7. Dezember 2000 wurde vom Finanzamt festgestellt, dass es kein eigenes Personal gebe, sondern das gesamte Personal von der Fa. B Personalbereitstellung und Bau GesmbH. zur Verfügung gestellt werde. Zu den monatlichen Vorsteuerguthaben komme es durch den Ankauf…
…D Projektmanagement GmbH hatte im Zuge des Auftrages vom 13.6.1994 sämtliche Leistungen zu erbringen, die üblicherweise Bauträgerunternehmungen mit eigener Vermarktungsabteilung erbringen. Die Bw. verfügte über kein eigenes Personal, keine eigenen Büros, keine eigene technische Infrastruktur und über keinerlei Kommunikationseinrichtungen. Sie war deshalb gezwungen…
…C-GmbH über kein eigenes Personal im erforderlichen Ausmaß verfügt habe, um die fakturierten Beträge (Anmerkung des UFS-Referenten: gemeint sind Leistungen) tatsächlich durchführen zu können. Seitens der Finanzbehörde würden die von der C-GmbH ausgestellten Fakturen als "Deckungsrechnungen" qualifiziert, denen keine Leistungserbringung zugeordnet werden…
…Die Bw. besaß in den berufungsgegenständlichen Jahren eine 100 % ige Beteiligung an der TGmbH in Tschechien. Diese verfügte ebenso wie die Bw. über kein eigenes Personal. Erforderliche Leistungen wurden durch die Muttergesellschaft der Bw. an die TGmbH erbracht. Geschäftsführer aller drei Gesellschaften war AB, Geschäftsführer…
…eine reine Domizilgesellschaft war, die in der Schweiz lediglich ihren rechtlichen Sitz hatte und dort weder über eigenes Personal noch über eigene Geschäftsräumlichkeiten verfügte. Kein Zweifel kann nach Überzeugung der Abgabenbehörde zweiter Instanz angesichts der in der Bescheidbegründung des Finanzamtes vom 8. Oktober 1998 bzw…
…Arbeitskräfte vermittelt. (Der Bw.) hat bedingt durch den unregelmäßigen und oft stoßweisen Anfall der Begutachtung der Schadensfälle aus Kostengründen kein eigenes Personal angestellt und sich dieser über Kontaktpersonen vermittelten Arbeitstrupps der genannten Firmen bedient. Es besteht nach Erachten (des Bw.) auch kein Zweifel daran, dass…
…angeführt. Als Personalaufwand wird im gegenständlichen Zeitraum nur ein "Verwaltungshonorar" für Herrn Kangeführt, in 2003 weiters ein "übriger Personalaufwand" von CHF 500,00. Demnach verfügt die Gesellschaft über kein eigenes Personal. Bei diesem Sachverhalt kann daher davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Bw…
…hat diese Betriebsstätte (Mitbenützung des Büros eines Geschäftsfreundes gegen geringes Entgelt) kein eigenes Personal (Büro, Fahrer). Die Fahrer sind in Österreich angemeldet und werden je nach Bedarf von der deutschen Betriebsstätte eingesetzt. Der entsprechende Personalaufwand wird von der österreichischen Betriebsstätte an die deutsche Betriebsstätte weiterverrechnet…
…Hauptaufgabe der deutschen Betriebsstätte. Die deutsche Betriebsstätte habe kein eigenes Personal (Büro, Fahrer). Die Fahrer seien in Österreich angemeldet und würden je nach Bedarf von der deutschen Betriebsstätte eingesetzt. Der entsprechende Personalaufwand werde von der österreichischen Betriebsstätte an die deutsche Betriebsstätte weiterverrechnet. Diese Betriebsstätte sei…
…Beide Unternehmen werden ausschließlich von Herrn B beherrscht. Als Argument warum die Personalkosten für das Jahr 2005 in die A.B verrechnet werden, wurde vorgebracht, dass eben in der A.B teilweise kein eigenes Personal (mit Ausnahme des Hr. B selbst) angemeldet ist. Die steuerliche…
…hinaus habe es auch keine eigenständigen Ermittlungen gegeben, wodurch das Veranlagungsverfahren mit gravierenden formalen Mängeln belastet worden sei. Bezüglich der Qualifizierung der Einbringung als Teilbetrieb oder lediglich als Maschinen werde angeführt, dass die Beurteilung nicht davon abhängen könne, ob eigenes Personal beschäftigt werde oder nicht…
…wurden ebenfalls nicht als Betriebsausgabe und Vorsteuer anerkannt. Weiters wurde der Sachverhalt, dass die HGmbH kein eigenes Personal hat, nicht berücksichtigt. Ein Unternehmen ohne eigenes Personal kann nur Leistungen zukaufen um Geschäfte zu tätigen. Diese Leistungen wurden auch von der Firma B zugekauft und weiterverkauft…
…Mai 2006 missverständlich gewesen sein dürften. Bei dem Fertigwarenlager handle es sich um ein Lager der S-GmbH in S. Die Bw selbst verfüge über kein eigenes Warenlager. Die Bw übernehme - ähnlich einem Kommissionär - lediglich den Vertrieb, wobei die Ware nicht in den Räumlichkeiten der…
…in P. dient u.a. für Besprechungen mit österreichischen Kunden, wobei der Telefonanschluss für kostengünstigere "Inlandsgespräche" installiert wurde. Es wird kein eigenes österreichisches Personal eingesetzt; Kundenbesprechungen führen ausschließlich die in Deutschland ansässigen Mitarbeiter. Lediglich ein selbständiger Handelsvertreter ist fallweise anwesend. Der eigentliche Unternehmensgegenstand der Bw. …
…Ein eigenes, unmittelbar und ausschließlich im Teilbereich "Leasing" tätiges Personal hat es jedenfalls nicht gegeben und war auch nicht notwendig. Die Besonderheiten der vorliegenden Leasingtätigkeit als Steuersparmodell auf Basis der Geltendmachung von Investitionsfreibeträgen bringen es auch mit sich, dass es "keine örtliche Distanz" zum Hauptbetrieb…
…Zur wirtschaftlichen Eingliederung führte die Betriebsprüfung aus, dass in der Berufung im Wesentlichen keine neuen Sachverhaltselemente vorgebracht worden wären. Sie vertrat die Meinung, da die Firma C über kein eigenes Personal verfügt hätte, sie zur Realisierung ihrer auslaufenden Geschäfts bis zur Insolvenzeröffnung auf die tatsächliche…
…Zur wirtschaftlichen Eingliederung führte die Betriebsprüfung aus, dass in der Berufung im Wesentlichen keine neuen Sachverhaltselemente vorgebracht worden wären. Sie vertrat die Meinung, da die Organgesellschaft über kein eigenes Personal verfügt hätte, sie zur Realisierung ihrer auslaufenden Geschäfte bis zur Insolvenzeröffnung auf die tatsächliche Kooperation…
…in der Berufung behauptet wird, ausüben darf, damit sie in den Genuss der Vergünstigungen für Domizilgesellschaften kommt. Die Me***** verfügt aber auch über kein eigenes Personal, um Handelsgeschäfte tätigen zu können. Aufgrund obiger Ausführungen ist daher das Verlangen nach der Empfängerbenennung gem. § 162 BAO zu…
…hinausgehen würden, nicht einmal behauptet. Es ist zudem auch nicht zu erkennen, wie und wo die Bw, die im Übrigen auch kein eigenes Personal beschäftigt, geschäftlich aktiv werden bzw. am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen könnte, ist doch das Gebäude, in dem sich laut Firmenbuch ihre…