…Ausgaben für Bildungsmaßnahmen) in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 beantragt worden; im Einkommensteuerbescheid vom 2.2.2010 sei die Tatsache für die Nichtanerkennung als Werbungskosten begründet. Da somit keine Tatsachen oder Beweismittel "neu" hervorgekommen seien, sei das Ansuchen um Wiederaufnahme des Verfahrens abzuweisen. Gegen diesen…
…also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender…
…Wiederaufnahmegrundes zu verfügen. Die neu hervorgekommene Tatsache/Beweismittel ist aber nicht der Zusammenschlussvertrag - dieser lag schon vor dem Ergehen des Erstbescheides vor - , sondern die Tatsache, dass es weder eine rechtzeitige Vereinbarung über (die als "Vereinbarung" vorgelegte "Beilage zur Steuererklärung 2005" ist undatiert und außerdem keine…
…einer neuen Tatsache ist nicht der Feststellung des Vorliegens einer neuen Tatsache gleichzuhalten und kann eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nicht begründen. Allfällige erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl…
…wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Keine Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) sind hingegen - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eindeutig…
…Bescheid (Berufungsentscheidung vom 22. April 2004 des Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz als Abgabenbehörde zweiter Instanz) wurde keine Beschwerde an die Gerichthöfe des Öffentlichen Rechts eingebracht. Mit Antrag vom 11. Mai 2006 beantragte der Berufungswerber die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie…
…beurteilen, denn - wie der Bw selbst angegeben hat - war dieser im abgeschlossenen Verfahren noch nicht existent, weshalb kein Wiederaufnahmegrund anzunehmen ist und der Wiederaufnahmeantrag zu Recht abgewiesen wurde. Angesichts der vom Bw anfänglich bis etwa zum Jahr 2000 kategorisch vertretenen Rechtsanschauung zu § 31 UrhG, dass…
…Vorgänge, Beziehungen oder Eigenschaften. Dazu zählen auch getätigte Ausgaben (zB Werbungskosten) (Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 7 f). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der…
…den Steuerberater bzw. die nunmehrige Bw.) vorliegt und eindeutig aus dem bezogenen Judikat zu entnehmen ist, dass neue Erkenntnisse hinsichtlich der rechtlichen Beurteilungen von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe (kein Neuhervorkommen von Tatsachen) darstellen. Der VwGH spricht weiters in seinem Erkenntnis vom 8.3.1994, 90/14…
…Fehlbeurteilung oder aus mangelnder Obsorge versäumte, hat die Folgen daraus zu tragen und kann sich nicht auf diesen Wiederaufnahmegrund (Neuerungstatbestand) berufen (VwGH 21.12.1999, 99/14/0293 sowie 22.10.1980, 695/80). Damit liegt auch keine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs…
…Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Ein Gesetzestatbestand und seine Rechtsfolge sind keine Tatsachen und/oder Beweismittel, die als solche vor Erlassung des wieder aufzunehmenden Bescheides bereits vorhanden, aber unbekannt waren. Ein Gesetzestext ist daher kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs 4 BAO idgF…
…Tz. 29). Die der Bw. vom Gesetz längstens eingeräumte Antragsfrist beträgt - im Hinblick darauf, dass kein Wiederaufnahmegrund genannt wurde - entsprechend der oben dargestellten Regelung ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages. Die Bw. stellte ihren Antrag auf Nullfestsetzung mit Anbringen vom 21. Oktober 2009. Der…
…dass Kilometergelder für 32.887 km beantragt worden seien. Somit seien die Ausgaben eindeutig offengelegt worden, und es bestehe daher kein Wiederaufnahmegrund, da keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien. Der Ansatz des Kilometergeldes habe bereits bei der Erstellung des den Wiederaufnahmeantrag abweisenden Bescheides geprüft werden müssen…
…hätte. Es handelt sich um eine Aussage über Sachverhalte in der Zukunft, die schon aus diesem Grund keine Bedeutung für die Vergangenheit haben kann. Damit liegt aus Sicht des UFS nach den gegenständlichen Verfahrensergebnissen kein Wiederaufnahmegrund im Sinne der Bestimmungen des § 303 BAO vor. Gemäß …
…Jahren ergangenen Mehrfachbescheide für genau diese Jahre einzugehen und unter Verweis auf die Berufungsentscheidung des Berufungssenates I vom 20. Dezember 2002 werde neuerlich Berufung erhoben, da kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO vorliege. Gleichzeitig werde Vorschreibungsverjährung gemäß den Verjährungsbestimmungen der BAO eingewandt…
…2001 und 2002 wurde Berufung erhoben mit der Begründung, die Wiederaufnahme von Amts wegen sei nicht zulässig gewesen, weil kein Wiederaufnahmegrund vorgelegen sei. Die von der Prüferin nicht anerkannte Abschreibung eines Teiles des Firmenwertes sei in den Bilanzen zum 31. Dezember 2001 und zum 31…
…Verfahrenswiederaufnahmebescheides nicht angeführt; auf "Neuhervorkommen" sich beziehende Sachverhalte wurden nicht dargelegt: Deshalb wurde auch iZm dem zitierten Gesetzestext von § 303 Abs 4 BAO idgF kein Wiederaufnahmegrund benannt. Ad. "Wiederaufnahmegrund" Verweis auf "§ 20 BAO": Der Verweis auf § 20 BAO idgF lautet "Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung…
…wiederum eine, von der Bw. bereits in den Erklärungen angegebene Versorgungsrente bedeuten würde. Sollte es sich tatsächlich um eine Versorgungsrente handeln, fehlt es somit an einem Wiederaufnahmegrund. Eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes rechtfertig keine Wiederaufnahme des Verfahrens (Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, …
…Vorprüfers oder anderer Personen herbeigeführt wurden. Der Wiederaufnahmsgrund des § 303 Abs. 1 lit. a BAO ist nur dann als gegeben anzusehen, wenn die betreffende gerichtlich strafbare Tat darauf gerichtet war, die Hinausgabe eines bestimmten Bescheides herbeizuführen. Keine auf diesen Tatbestand gestützte Wiederaufnahme ist jedoch möglich…
… 18.9.2003, 99/15/0120). Waren bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren der Behörde bekannt, hat sie diese Umstände jedoch für unwesentlich gehalten, so sind solche Umstände keine Wiederaufnahmegründe (VwGH 8.11.1973, 1428/72; vgl. Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung 1998 und Antrag auf Herabsetzung der…