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UFSW RV/2503-W/11Kein Wiederaufnahmegrund wegen Nichtvorhandensein von neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2011

…Ausgaben für Bildungsmaßnahmen) in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 beantragt worden; im Einkommensteuerbescheid vom 2.2.2010 sei die Tatsache für die Nichtanerkennung als Werbungskosten begründet. Da somit keine Tatsachen oder Beweismittel "neu" hervorgekommen seien, sei das Ansuchen um Wiederaufnahme des Verfahrens abzuweisen. Gegen diesen…

UFSG RV/0594-G/11Änderung der Rechtsauffassung kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender…

UFSW RV/2062-W/10Nichthervorkommen neuer Tatsachen kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011Teil 1/2

…Wiederaufnahmegrundes zu verfügen. Die neu hervorgekommene Tatsache/Beweismittel ist aber nicht der Zusammenschlussvertrag - dieser lag schon vor dem Ergehen des Erstbescheides vor - , sondern die Tatsache, dass es weder eine rechtzeitige Vereinbarung über (die als "Vereinbarung" vorgelegte "Beilage zur Steuererklärung 2005" ist undatiert und außerdem keine…

UFSW RV/2062-W/10Nichthervorkommen neuer Tatsachen kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011Teil 2/2

…einer neuen Tatsache ist nicht der Feststellung des Vorliegens einer neuen Tatsache gleichzuhalten und kann eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nicht begründen. Allfällige erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl…

UFSW RV/1709-W/05VwGH-Erkenntnis kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…wie etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Keine Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) sind hingegen - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eindeutig…

UFSS RV/0418-S/06Ein höchstgerichtliches Erkenntnis ist kein Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2006

…Bescheid (Berufungsentscheidung vom 22. April 2004 des Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz als Abgabenbehörde zweiter Instanz) wurde keine Beschwerde an die Gerichthöfe des Öffentlichen Rechts eingebracht. Mit Antrag vom 11. Mai 2006 beantragte der Berufungswerber die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie…

UFSW RV/0444-W/05Neu geschaffener Computerausdruck kein tauglicher Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2005

…beurteilen, denn - wie der Bw selbst angegeben hat - war dieser im abgeschlossenen Verfahren noch nicht existent, weshalb kein Wiederaufnahmegrund anzunehmen ist und der Wiederaufnahmeantrag zu Recht abgewiesen wurde. Angesichts der vom Bw anfänglich bis etwa zum Jahr 2000 kategorisch vertretenen Rechtsanschauung zu § 31 UrhG, dass…

UFSW RV/0266-W/09Wiederaufnahmeantrag - neue rechtliche Beurteilung bekannter Tatsachen - kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Vorgänge, Beziehungen oder Eigenschaften. Dazu zählen auch getätigte Ausgaben (zB Werbungskosten) (Ritz, BAO-Kommentar3, § 303 Tz 7 f). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der…

UFSL RV/0401-L/05Vorsteueraufteilung im hoheitlichen und betrieblichen Bereich, geänderte Rechtsauffassung ist kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…den Steuerberater bzw. die nunmehrige Bw.) vorliegt und eindeutig aus dem bezogenen Judikat zu entnehmen ist, dass neue Erkenntnisse hinsichtlich der rechtlichen Beurteilungen von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe (kein Neuhervorkommen von Tatsachen) darstellen. Der VwGH spricht weiters in seinem Erkenntnis vom 8.3.1994, 90/14…

UFSL RV/1203-L/09Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben auch dann rechtskräftig, wenn sich nachträglich ein Verlust in der verspätet eingereichten Bilanz ergibt (kein Wiederaufnahmegrund). Ein bescheidmäßig nicht festgestellter Verlust kann auch nicht die Basis für einen Verlustvortrag für spätere Jahre bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…Fehlbeurteilung oder aus mangelnder Obsorge versäumte, hat die Folgen daraus zu tragen und kann sich nicht auf diesen Wiederaufnahmegrund (Neuerungstatbestand) berufen (VwGH 21.12.1999, 99/14/0293 sowie 22.10.1980, 695/80). Damit liegt auch keine neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs…

UFSW RV/1464-W/08Fehlender Wiederaufnahmegrund, Ausgaben/Aufwendungen für Cranio-Sacrale Osteopathie Therapie als außergewöhnliche Belastung mit oder ohne Selbstbehalt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010Teil 1/2

…Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Ein Gesetzestatbestand und seine Rechtsfolge sind keine Tatsachen und/oder Beweismittel, die als solche vor Erlassung des wieder aufzunehmenden Bescheides bereits vorhanden, aber unbekannt waren. Ein Gesetzestext ist daher kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs 4 BAO idgF…

UFSW RV/4321-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen EU-Gemeinschaftsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

…Tz. 29). Die der Bw. vom Gesetz längstens eingeräumte Antragsfrist beträgt - im Hinblick darauf, dass kein Wiederaufnahmegrund genannt wurde - entsprechend der oben dargestellten Regelung ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages. Die Bw. stellte ihren Antrag auf Nullfestsetzung mit Anbringen vom 21. Oktober 2009. Der…

UFSL RV/0779-L/06Vorliegen von Wiederaufnahmegründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008

…dass Kilometergelder für 32.887 km beantragt worden seien. Somit seien die Ausgaben eindeutig offengelegt worden, und es bestehe daher kein Wiederaufnahmegrund, da keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien. Der Ansatz des Kilometergeldes habe bereits bei der Erstellung des den Wiederaufnahmeantrag abweisenden Bescheides geprüft werden müssen…

UFSS RV/0396-S/06Kein Vorliegen neuer Tatsachen bei Abweichen von der Prognose, wenn diese Abweichung aus den Abgabenerklärungen ersichtlich war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…hätte. Es handelt sich um eine Aussage über Sachverhalte in der Zukunft, die schon aus diesem Grund keine Bedeutung für die Vergangenheit haben kann. Damit liegt aus Sicht des UFS nach den gegenständlichen Verfahrensergebnissen kein Wiederaufnahmegrund im Sinne der Bestimmungen des § 303 BAO vor. Gemäß …

UFSI RV/0134-I/03Vorliegen von Wiederaufnahmegründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2005

…Jahren ergangenen Mehrfachbescheide für genau diese Jahre einzugehen und unter Verweis auf die Berufungsentscheidung des Berufungssenates I vom 20. Dezember 2002 werde neuerlich Berufung erhoben, da kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO vorliege. Gleichzeitig werde Vorschreibungsverjährung gemäß den Verjährungsbestimmungen der BAO eingewandt…

UFSG RV/0158-G/07Feststellung des Wertes einer Apothekenkonzession - Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…2001 und 2002 wurde Berufung erhoben mit der Begründung, die Wiederaufnahme von Amts wegen sei nicht zulässig gewesen, weil kein Wiederaufnahmegrund vorgelegen sei. Die von der Prüferin nicht anerkannte Abschreibung eines Teiles des Firmenwertes sei in den Bilanzen zum 31. Dezember 2001 und zum 31…

UFSW RV/2765-W/09In der Bescheidbegründung fehlende Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…Verfahrenswiederaufnahmebescheides nicht angeführt; auf "Neuhervorkommen" sich beziehende Sachverhalte wurden nicht dargelegt: Deshalb wurde auch iZm dem zitierten Gesetzestext von § 303 Abs 4 BAO idgF kein Wiederaufnahmegrund benannt. Ad. "Wiederaufnahmegrund" Verweis auf "§ 20 BAO": Der Verweis auf § 20 BAO idgF lautet "Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung…

UFSW RV/1700-W/03Bewertung von GmbH-Anteilen als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2006Teil 2/2

…wiederum eine, von der Bw. bereits in den Erklärungen angegebene Versorgungsrente bedeuten würde. Sollte es sich tatsächlich um eine Versorgungsrente handeln, fehlt es somit an einem Wiederaufnahmegrund. Eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes rechtfertig keine Wiederaufnahme des Verfahrens (Ritz, BAO-Kommentar, 3. Auflage, …

UFSI RV/0316-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch Amtsmissbrauch als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…Vorprüfers oder anderer Personen herbeigeführt wurden. Der Wiederaufnahmsgrund des § 303 Abs. 1 lit. a BAO ist nur dann als gegeben anzusehen, wenn die betreffende gerichtlich strafbare Tat darauf gerichtet war, die Hinausgabe eines bestimmten Bescheides herbeizuführen. Keine auf diesen Tatbestand gestützte Wiederaufnahme ist jedoch möglich…

UFSW RV/1519-W/04Im betreffenden Verfahren bekannte Umstände stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2009

… 18.9.2003, 99/15/0120). Waren bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren der Behörde bekannt, hat sie diese Umstände jedoch für unwesentlich gehalten, so sind solche Umstände keine Wiederaufnahmegründe (VwGH 8.11.1973, 1428/72; vgl. Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung 1998 und Antrag auf Herabsetzung der…