…1. Studienabschnittes in Deutsch an das Finanzamt zu senden (aus angegebenen Gründen). Es war einfach keine frühere Beendigung des 1. Studienabschnittes aus den nicht zufriedenstellenden organisatorischen Gründen seitens der Uni möglich. Außerdem wird bei der Berechnung der Familienbeihilfe hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen anscheinend nicht beachtet…
…Vertreters an die Bw. zurückzuführen sei. Mit diesen Ausführungen wird schon deshalb kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis aufgezeigt, weil keinerlei Angaben zu den Gründen für die von der Bw. als Ursache für die Säumnis ins Treffen geführten Verzögerungen gemacht wurden. Da es in…
…dass den Bw. an der Nichtentrichtung kein Verschulden treffe. Das Finanzamt habe den von der Rechtsanwaltskammer Wien zugesandten Lohnzettel mit der Begründung, dass keine Steuernummer angeführt gewesen sei, nicht zugeordnet. Eventuell treffe auch die Rechtsanwaltskammer das Verschulden. Auch der Steuerberater, der seit Jahrzehnten die Steuererklärungen…
…Empfangnahme dieses Schriftstückes bevollmächtigten Rechtsvertreter des Bw. als auch der Umstand unstrittig, dass die säumniszuschlagsbelastete Grunderwerbsteuer nicht zu dem im Bescheidspruch angeführten Fälligkeitstermin entrichtet wurde. Der Säumniszuschlag ist zwar eine objektive Säumnisfolge, dessen Verwirkung grundsätzlich kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraussetzt (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/3…
…Wenn der Bw. schließlich vorbringt, er sei der Abgabenzahlungspflicht in der Vergangenheit stets pünktlich nachgekommen, so wird auch damit kein fehlendes grobes Verschulden am Zahlungsverzug aufgezeigt. Zum einen trifft diese Behauptung aus den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Gründen nicht zu. Zum anderen ist das Vorliegen…
…dass dem Bw. bis September 1997 kein Überwachungsverschulden anzulasten ist, welches eine Haftung für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft rechtfertigen würde. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH begründet es ein zur Haftung führendes Verschulden auch, wenn ein Geschäftsführer sich eine Hinderung an der Erfüllung seiner Obliegenheiten…
…bzw. Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs 7 BAO, da sie kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Zur Begründung wurde näher ausgeführt, die Festsetzung der Säumniszuschläge sei aufgrund der nach Abschluss einer Betriebsprüfung erfolgten Wiederaufnahme der Veranlagungen 2006 bis 2010 erfolgt. Hierbei sei anzuführen…
…nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Ein derartiger Antrag kann auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden, da Berufungserledigungen grundsätzlich…
…dass die bisherigen Zahlungen fristgerecht eingelangt sind und die letzte Zahlung innerhalb eines Monats - somit weiterhin am 15. Juli 2009 - fällig ist (was - wie bereits erwähnt - vom Finanzamt nicht bestritten wurde), kann darin kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO gesehen werden…
…Dazu werde angemerkt, dass die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO voraussetzt, dass kein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen vorliege. Grobes Verschulden fehle, wenn nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Eine leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufen würde, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehen würde…
…unbegründet ab und führte ergänzend aus, dass die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO voraussetzen würde, dass den Abgabepflichtigen an der eingetretenen Säumnis kein grobes Verschulden, das mit auffallender Sorglosigkeit gleichzusetzen wäre, treffen würde. Auffallend sorglos würde derjenige handeln, der die im Verkehr mit der…
…fest, dass diese Abgabe nicht bis zum 15.2.2012 entrichtet worden sei. In der dagegen erhobenen Berufung wurde die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages beantragt und ausgeführt, dass den Bw. kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Denn die Umsatzsteuernachforderung sei darauf zurückzuführen, dass der Bw…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Nach § 217 Abs. 4 lit…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter…
…Tatbestand des § 17 Abs. 2 nur bei Vorliegen folgender drei Voraussetzungen erfüllt: 1. Es muss ein unabwendbares Ereignis vorliegen 2. es darf den Studierenden daran kein Verschulden treffen 3. das Ergebnis muss zwingend den Studienwechsel herbeigeführt haben. Strittig ist, so wie im Beschwerdefall, die Frage…
…rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gemäß § 217 Abs. 8 BAO mangels Nachforderung auch keine Säumnis eingetreten (siehe UFS, RV/0788-W/10 vom 01.07.2010). Darüber hinaus kann den Bw. auch kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung einer Abgabe, die er gar nicht schuldet, treffen…
…Rückforderung zu Unrecht erfolgt sei. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Beihilfe ist sehr weitgehend zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt. Die Rückzahlungsverpflichtung besteht daher auch dann…
…Sanktion bleiben, geht insofern ins Leere, als - wie oben dargelegt - der Steuerberater stets nachweisen muss, dass ihn selbst kein Verschulden trifft, d.h., dass er klare Weisungen erteilt hat und der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber den Kanzleiangestellten nachgekommen ist. Zuzustimmen…
…eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Der Säumniszuschlag stellt eine objektive Säumnisfolge dar, die die pünktliche Entrichtung von Abgabenschulden sicherstellen soll, für die der Abgabepflichtige Sorge zu tragen hat. Für die Entrichtung…
…7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Ein grobes Verschulden im Sinne der genannten Gesetzesstelle ist dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche…