…nicht mehr auffindbar sei, ändere nichts an der Tatsache, dass der Bw. das Rechtsmittel rechtzeitig eingebracht habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO ist gegen ein Verfügungsverbot kein Rechtsmittel zulässig. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ist eine…
…überwiesen. Gegen den Bw. wurde mit dem Bescheid vom 4. April 2012 einVerfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Nach der Rechtsmittelbelehrung war gegen diesen Bescheid kein Rechtsmittel zulässig. In der Eingabe vom 18. April 2012 erhob der Bw. gegen das gegen ihn ausgesprochene Verfügungsverbot vom…
…1 Z. 1 AbgEO hervorgeht, dass gegen das an den Bw. ergangene Verfügungsverbot gemäß § 65 Abs. 1 leg. cit kein Rechtsmittel erhoben werden kann, hat das Finanzamt zu Recht die Zurückweisung der gegenständlichen Berufung bescheidmäßig ausgesprochen (vgl auch VwGH 8.4.1987, 85/13/0207…
…auf die Erhebung nicht zielführender - sinnloser - Rechtsmittel (hier: Klage gegen die nachgeordneten Gewerbesteuerbescheide der Stadt Köln allein zwecks Verhinderung ihres Erwachsens in formelle Bestandskraft) dürfe einem Steuerpflichtigen nicht zum Nachteil gereichen. Insoweit könne auch keine Bindung der Behörden des anderen Vertragsstaates an die Interpretation bzw…
…Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach den darüber bestehenden Vorschriften geltend machen. I. Ein Rechtsmittel ist gemäß § 77 Abs. 1 AbgEO unstatthaft gegen Bescheide, welche 1. dem Abgabenschuldner nach der…
…Bescheid - Verfügungsverbot vom 25. April 2012 gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurückgewiesen, da gemäß § 77 Abs. 1 Z. 1 AbgEO gegen das in dem Bescheid vom 25. April 2012 ausgesprochene Verfügungsverbot kein Rechtsmittel zulässig sei. Mit Schreiben vom 11. Juli 2012 erhob der Bw. gegen…
…und 26. April 2012 waren daher als rechtswidrig aufzuheben. III. Verfügungsverbot Gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide, welche dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellte Pfand untersagen, unstatthaft…
…wurde darauf hingewiesen, dass gegen das Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig sei. In einem weiteren Punkt "Hinweise" wurde die Abgabenschuldnerin darauf aufmerksam gemacht, dass der in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittelausschluss sich lediglich auf das Verfügungsverbot beziehe. Als Abgabenschuldnerin stünde…
…wurde darauf hingewiesen, dass gegen das Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig sei. In einem weiteren Punkt "Hinweise" wurde die Abgabenschuldnerin darauf aufmerksam gemacht, dass der in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittelausschluss sich lediglich auf das Verfügungsverbot beziehe. Als Abgabenschuldnerin stünde…
…wurde darauf hingewiesen, dass gegen das Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig sei. In einem weiteren Punkt "Hinweise" wurde die Abgabenschuldnerin darauf aufmerksam gemacht, dass der in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittelausschluss sich lediglich auf das Verfügungsverbot beziehe. Als Abgabenschuldnerin stünde…
…wurde darauf hingewiesen, dass gegen das Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig sei. In einem weiteren Punkt "Hinweise" wurde die Abgabenschuldnerin darauf aufmerksam gemacht, dass der in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittelausschluss sich lediglich auf das Verfügungsverbot beziehe. Als Abgabenschuldnerin stünde…
…ein Verfügungsverbot erlassen und darauf hingewiesen, dass durch Zustellung des angeschlossenen Pfändungsbescheides an den jeweiligen Drittschuldner die genannten Forderungen abgabenbehördlich gepfändet worden seien. In der Rechtsmittelbelehrung wurde festgehalten, dass gegen das in diesem Bescheid ausgesprochene Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 Abgabenexekutionsordnung kein Rechtsmittel…
…Abs. 1 Z 1 AbgabenEO ist gegen ein Verfügungsverbot kein Rechtsmittel zulässig. Da aus dem Wortlaut des zitierten § 77 Abs. 1 Z 1 AbgabenEO hervorgeht, dass gegen das an den Bw. ergangene Verfügungsverbot gem. § 65 Abs. 1 leg.cit. kein Rechtsmittel erhoben werden kann, war…
…Ferner wurde der Berufungswerberin mit weiterem Bescheid (Verfügungsverbot) vom 17.4.2008 jede Verfügung über die gepfändete Forderung untersagt. In der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen das Verfügungsverbot gemäß § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO kein Rechtsmittel zulässig ist. J) Mit…
…gegen die Bw. dazu ein Bescheid- Verfügungsverbot vom selben Tag erstellt. Unter Rechtsmittelbelehrung wird dazu ausgeführt, dass nach § 77 Abs.1 Z 1 Abgabenexekutionsordnung gegen diesen Bescheid kein Rechtsmittel zulässig ist. Unter "Hinweise" wird dazu näher erläutert, dass sich der Rechtsmittelausschluss lediglich auf das Verfügungsverbot…
…Unterlagen auf den 8. Juni 2009 zu erstrecken. Mit Schreiben vom 5. Juni 2009 brachten sowohl der Bw. als auch der Drittschuldner das Rechtsmittel der Berufung gegen folgende Bescheide vom 15. Mai (gemeint wohl April) 2009 ein: | 1. Überweisung einer Geldforderung, gerichtet an den…
…der Bw. vor, dass vor dem Verwaltungsgerichtshof zur Zahl AW 2006/15/0033 sein Beschwerdeverfahren gegen die zu Grunde liegenden Abgabenbescheide laufe, da kein Recht auf Entzug seiner Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Februar 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dazu…
…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.4.1989, 88/13/0123) steht dem Abgabenschuldner gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ungeachtet der Rechtsmittelbeschränkung nach § 77 Abs. 1 Z 1 AbgEO ein Rechtsmittel zu Laut Aktenlage wurde mit Eingabe vom 18. November 2002 ein Antrag auf Aussetzung der…
…des Titels. Weiters führte die Bw. aus, dass kein rechtskräftiger Bescheid oder Rückstandsausweis bestehe, weil an sie keinerlei Abgabenbescheid ergangen und rechtswirksam zugestellt worden wäre. Die Bw. hätte unverzüglich nach Erhalt des Verfügungsverbotes am 5. Juni 2008 beim Finanzamt die Herkunft und Ursache der Pfändung…
…gem. Art. 213 ZK fest. Das gegen diesen Abgabennachforderungsbescheid eingebrachte Rechtsmittel wies das Hauptzollamt Linz mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Jänner 2004 als unbegründet ab. Diese Berufungsvorentscheidung erwuchs folglich in Rechtskraft. Da der mit vorgenanntem Abgabenbescheid vorgeschriebene Abgabenbetrag innerhalb der festgesetzten Frist nicht entrichtet wurde, leitete…