…In einem derartigen Fall wird mit der Löschung der aufgrund der Bestätigung des Zwangsausgleiches eingetretene Forderungsausfall nachvollzogen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2413). Nach Lehre und Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch der Partei auf Löschung. Ungeachtet der die Parteienrechte berührenden Wirkung einer Löschung steht dem Abgabepflichtigen ein…
…und der Presse bestehe jedoch allemal, da sich die Bw durch Hingabe eines Fahrzeuges zur Probefahrt einen entsprechenden Beitrag in der Presse erhoffe. Die Betriebsprüfung gebe zu bedenken, dass nach der Literatur ein Leistungsaustausch auch vorläge, wenn die Gegenleistung freiwillig erbracht werde oder kein Rechtsanspruch…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…idgF ergibt sich daher insbesondere kein Rechtsanspruch der Partei auf Herstellung von Aktenabschriften durch die Behörde und Übersendung derselben an sie. Eben so wenig besteht Rechtsanspruch auf Übersendung von Verwaltungsakten, sei es im Original oder in beglaubigter Abschrift, an die Partei persönlich oder an einen…
…Nach der Bundesabgabenordnung bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien nach…
…Nach der Bundesabgabenordnung bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien nach…
…Ein Rechtsanspruch der Partei auf mündliche Berufungsverhandlung besteht nur dann, wenn sie rechtzeitig (somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde (Ritz, BAO Kommentar, Tz 1 zu § 284 und die dort zitierte Judikatur). Kein Rechtsanspruch besteht hingegen, wenn die Durchführung der…
…Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung zur Berufung beantragt wurde (vgl. VwGH 24.9.1996, 93/13/0022; 20.11.1996, 94/13/0017). Werden daher Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erst in einem die Berufung ergänzenden Schriftsatz gestellt, besteht demnach kein Rechtsanspruch auf Durchführung…
…BAO besteht ein Rechtsanspruch der Partei auf mündliche Berufungsverhandlung nur dann, wenn dieser rechtzeitig (somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde (VwGH v. 24.9.1996, 93/13/0022; v. 20.11.1996, 94/13/0017). Kein Rechtsanspruch besteht daher…
…Umstände die Rückforderung der Familienbeihilfe auch unter Bedachtnahme auf das außergewöhnliche soziale Engagement des Kindes) unbillig erscheinen lassen mögen. Auf eine Abstandnahme von der Rückforderung der Familienbeihilfe nach § 26 Absatz 4 FLAG besteht kein Rechtsanspruch der Partei und ist über eine solche (seitens der Oberbehörde…
…ist die Existenz der P-GmbH bewiesen. Der ggstl. Beweisantrag ist daher zu einer durch ein anderes Beweismittel bereits nachgewiesenen Tatsache gestellt worden. Beweisaufnahmen zur Bestätigung von Beweisergebnissen sind nicht durchzuführen. Aus dem Recht auf Parteiengehör ergibt sich kein Rechtsanspruch der Partei auf persönliche Anwesenheit…
…dass ein Rechtsanspruch der Partei auf mündliche Berufungsverhandlung nur dann besteht, wenn sie rechtzeitig, somit in der Berufung oder im Vorlageantrag, beantragt wurde (Ritz, 2. Auflage, BAO-Kommentar, § 284 Tz 1). Kein Rechtsanspruch besteht daher zB, wenn die Durchführung der mündlichen Verhandlung erst in einem…
…Vorliegen eines Antrags der Partei ein Rechtsanspruch auf mündliche Berufungsverhandlung nur dann, wenn diese rechtzeitig, somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung, beantragt wurde (vgl VwGH 24. September 1996, 93/13/0022; 20. November 1996, 94/13/0017). Kein Rechtsanspruch besteht daher…
…BAO idgF. Aus dem Recht auf Parteiengehör ist kein Rechtsanspruch der Partei auf Übermittlung von Aussagenprotokollen und Ermittlungsergebnissen vor Bescheiderlassung ableitbar: Werden Aussagenprotokolle und/oder Ermittlungsergebnisse vor Bescheiderlassung nicht zur Stellungnahme übermittelt und wird stattdessen der Inhalt der Aussagen und/oder die Ermittlungsergebnisse in den…
…Beweisthemen, das/die Gegenstand der Einvernahmen sein soll/sollen, nicht bekannt gegeben: Wird das Beweisthema für die beantragten Einvernahmen nicht bekannt gegeben, liegt kein ordnungsgemäßer Beweisantrag vor. Aus dem Recht auf Parteiengehör ergibt sich kein Rechtsanspruch der Partei auf persönliche Anwesenheit bei einer Beweisaufnahme (Ritz…
…eine Maßnahme der Dienstaufsicht, auf die kein Rechtsanspruch der Partei besteht. Eine Maßnahme nach § 26 Abs. 4 FLAG kann daher auch nicht beantragt werden. Weiters kommt dem UFS dem Finanzamt gegenüber auch keine Dienstaufsicht zu. Davon abgesehen spricht gegen eine Unbilligkeit das Ausmaß der Fristüberschreitung…
…Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung zur Berufung beantragt wurde (vgl. VwGH 24.9.1996, 93/13/0022; 20.11.1996, 94/13/0017). Werden daher Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erst in einem die Berufung ergänzenden Schriftsatz gestellt, besteht demnach kein Rechtsanspruch auf Durchführung…