…steht ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Entscheidung nicht zu, eine solche Entscheidung liegt alleine im Ermessen der Abgabenbehörde und dem Verwaltungsgericht. Ein diesbezüglicher Antrag der Bf. könnte daher nur als Anregung angesehen werden, welche allerdings keine Entscheidungspflicht zur Folge haben würde. Der Antrag der Bf…
…In einem derartigen Fall wird mit der Löschung der aufgrund der Bestätigung des Zwangsausgleiches eingetretene Forderungsausfall nachvollzogen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2413). Nach Lehre und Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch der Partei auf Löschung. Ungeachtet der die Parteienrechte berührenden Wirkung einer Löschung steht dem Abgabepflichtigen ein…
…darin enthaltenen Vorvertrages bestehe daher kein daraus ableitbarer Rechtsanspruch der Bf auf Abschluss des Hauptvertrages zur Begründung des Baurechtes. Zudem sei die Höhe des Baurechtszinses im Hinblick auf allfällige Bauführungen zum Zeitpunkt des Mietvertrages noch unbestimmt. Darüber hinaus bedürfe der Erwerb des Baurechtes noch einer…
…und der Presse bestehe jedoch allemal, da sich die Bw durch Hingabe eines Fahrzeuges zur Probefahrt einen entsprechenden Beitrag in der Presse erhoffe. Die Betriebsprüfung gebe zu bedenken, dass nach der Literatur ein Leistungsaustausch auch vorläge, wenn die Gegenleistung freiwillig erbracht werde oder kein Rechtsanspruch…
…persönliche Befragung eines Zeugen durch eine Partei nicht vorgesehen (VwGH 31.1.2011, 2009/15/0199). Zum Antrag auf Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens ist zu bemerken, dass für Verwaltungsgerichte keine Verpflichtung für die Stellung von Vorabentscheidungsersuchen besteht. Es besteht auch kein Rechtsanspruch der Parteien des Beschwerdeverfahrens…
…Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. Gemäß § 235 Abs. 1 BAO können unter näher dargestellten Voraussetzungen fällige Abgabenschulden von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden. Auf eine Löschung besteht kein Rechtsanspruch der Partei (z.B. VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033; 31.3.2005…
…Dezember 2014 kein Rechtsanspruch der Bf. (als Muttergesellschaft) auf die Ausschüttung eines Bilanzgewinnes der Tochtergesellschaft bestand. Ein solcher war nicht zu aktivieren, weshalb bei der Bf. die Erfassung als (Beteiligungs)Ertrag 2014 zu Unrecht erfolgte. Dazu kommt, dass hier auch keine Erfassung als Liquidationserlös zulässig…
…den Bestand oder Nichtbestand der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 6 GebG 1957 iVm § 1 Abs. 1 BuLVwG-Eingabengebührverordnung haben kann, kommt schon aus diesem Grund eine Aussetzung gemäß § 271 BAO nicht in Betracht. Überdies besteht kein Rechtsanspruch der Partei auf Aussetzung der Entscheidung über die…
…sie habe keinen Rechtsanspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe, weil sie nun verheiratet sei. Die Erforderlichkeit einer neuen Antragstellung sei vom Finanzamt aus kein Thema gewesen, jedoch schon für die Bf., die deswegen beim FA gewesen sei. Dazu entgegnete der Vertreter des Finanzamts Folgendes: "Die Angaben…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…Nach der Bundesabgabenordnung (BAO) bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien…
…idgF ergibt sich daher insbesondere kein Rechtsanspruch der Partei auf Herstellung von Aktenabschriften durch die Behörde und Übersendung derselben an sie. Eben so wenig besteht Rechtsanspruch auf Übersendung von Verwaltungsakten, sei es im Original oder in beglaubigter Abschrift, an die Partei persönlich oder an einen…
…Nach der Bundesabgabenordnung bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien nach…
…Nach der Bundesabgabenordnung bestehe kein Rechtsanspruch auf eine Übermittlung von Unterlagen. Ein Rechtsanspruch der Parteien bestehe aber nach § 90 Abs. 1 BAO auf Akteneinsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile, deren Kenntnis zur Geltendmachung der abgabenrechtlichen Interessen erforderlich sei. Von der Akteneinsicht ausgenommen seien nach…
…Ein Rechtsanspruch der Partei auf mündliche Berufungsverhandlung besteht nur dann, wenn sie rechtzeitig (somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde (Ritz, BAO Kommentar, Tz 1 zu § 284 und die dort zitierte Judikatur). Kein Rechtsanspruch besteht hingegen, wenn die Durchführung der…
…Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung zur Berufung beantragt wurde (vgl. VwGH 24.9.1996, 93/13/0022; 20.11.1996, 94/13/0017). Werden daher Anträge auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erst in einem die Berufung ergänzenden Schriftsatz gestellt, besteht demnach kein Rechtsanspruch auf Durchführung…
…BAO besteht ein Rechtsanspruch der Partei auf mündliche Berufungsverhandlung nur dann, wenn dieser rechtzeitig (somit in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung) beantragt wurde (VwGH v. 24.9.1996, 93/13/0022; v. 20.11.1996, 94/13/0017). Kein Rechtsanspruch besteht daher…
…Umstände die Rückforderung der Familienbeihilfe auch unter Bedachtnahme auf das außergewöhnliche soziale Engagement des Kindes) unbillig erscheinen lassen mögen. Auf eine Abstandnahme von der Rückforderung der Familienbeihilfe nach § 26 Absatz 4 FLAG besteht kein Rechtsanspruch der Partei und ist über eine solche (seitens der Oberbehörde…