…7 EStG 1988 als Sonderausgabe das Einkommen mindert. Unerheblich ist auch, dass die Amtspartei die Einkünfte des Ehegatten der Bw. als solche aus nichtselbständiger Arbeit bezeichnet hat, weil es im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der Verlustabzug keine "Werbungskosten" (bei der Einkunftsart des Ehegatten…
…ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 320,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. derzeit über kein Einkommen verfüge, ohne Beschäftigung sei und seinen Lebensunterhalt aus den Einkünften seiner Gattin bestreite. Er sei sorgepflichtig für ein Kind…
…Da jedoch nach der Aktenlage die Gattin des Bw. in den Streitjahren kein eigenes Einkommen erzielte, sohin ausschließlich private Gründe wie die Führung des Haushalts und die Kinderbetreuung eine Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Polen notwendig machten, bestünde keine berufliche Notwendigkeit zur Beibehaltung des ausländischen Wohnsitzes…
…worden sei. Die Bw. möchte auch darauf hinweisen, dass sie an der Abfassung der abgegebenen Steuererklärungen nicht mitgewirkt und diese auch nicht unterschrieben habe. Die Bw. habe kein eigenes Einkommen. Die Einhebung der Steuerschuld, die - wirtschaftlich betrachtet - eigentlich die Steuerschuld des Herrn K.O. sei…
…der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid brachte der Bw. vor, dass seine Ehegattin im Jahre 2004 kein Einkommen bezogen hätte, weshalb der beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag anzuerkennen gewesen wäre. Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und wies darauf hin, dass sie bereits für das Jahr 2004…
…in dem diese erklärte, im Dezember 2009 geheiratet zu haben und ab 15.3.2010 bei der Firma I.KG als Sekretärin beschäftigt zu sein und ein eigenes Einkommen zu beziehen. Ihr Ehegatte lebe in der Türkei und habe kein Einkommen, da er noch Student…
…Da dies in gegenständlichem Fall zutreffe, sei der Tarif auf ein Einkommen von € 12.927,11 angewendet worden. In der Berufung führte der Bw. aus, dass er den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) beantrage, da seine Gattin kein Einkommen habe; weiters ersuchte er um Berücksichtigung des Kinderfreibetrages…
…dass seine Frau, da sie kein Einkommen habe, gratis einkaufen oder ihre eigene steuerfreie Mindestsicherung erhalten könne. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bw. ist Pensionist. Seine Ehefrau verfügte im Jahr 2011 über kein Einkommen. Weder er…
…beantragte Absetzung der Abnutzung für (Halbjahresabscheibung) für die im Erbweg erworbenen Liegenschaften bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wodurch die Berufungswerberin im Kalenderjahr 2007 kein Einkommen erzielt hätte, wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht anerkannt und durch die Rechtsmittelbehörde mit Bescheid vom 20…
…zu. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses gerichtlichen Vergleiches war die Berufungswerberin von Beruf Hausfrau und Herr H.S. hatte zu dieser Zeit kein Einkommen (Anträge um Sozialhilfe waren gestellt). Da Herr H.S. bereits ab dem Jahr 1999 nicht mehr in der Lage war, die…
…besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Die Bw. selbst führt in ihrer Berufung vom 21. März 2005 aus, dass ihr Ehegatte ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet sei. Wenn sie nun darauf verweist, ihr Einkommen…
…nach eigenen Angaben keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und kein Einkommen erzielt haben - die Bw. hat im Schreiben vom 20. August 2010 selbst ausgeführt, sie habe "Meinen Lebensunterhalt" durch Karenz- und Kinderbetreuungsgeld etc. bestritten - ist davon auszugehen, dass keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch die Eltern…
…ist, kann ein Anspruch auf Familienbeihilfe für B. nicht festgestellt werden." Die Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu aus: "Meine Tochter hat kein Einkommen, sondern lediglich ein Taschengeld in der Höhe von € 250,--/Monat. Sie muss damit die Unterkunft, die…
…Gattin habe im Jahr 2004 kein Einkommen gehabt. Daher übersteige das Familieneinkommen 2004 den oben angeführten Betrag nicht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Juni 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, daß sich das Familieneinkommen wie folgt berechne: Einkommen 2004 des Bw laut Steuerbescheid…
…Untersuchungen, des Weiteren macht sie auch die übrigen Fahrten mit ihm (unbestrittene Angaben des Bw.). Mit seiner Ehegattin hat der Bw. keine zivilrechtliche Treuhandvereinbarung betreffend das Kfz geschlossen. Eine Kfz-Steuerbefreiung hat er nicht beantragt (Niederschrift). Rechtliche Beurteilung: Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs…
…Juni 1985 untersagt es nicht, von Kapitalgesellschaften, die sich im Konkurs oder in Liquidation befinden und die über kein Einkommen oder über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Jahreseinkommen verfügen, eine Mindeststeuer wie diejenige des Ausgangsverfahrens zu erheben, die für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens…
…fertig ist, habe er eine fixe Stelle beim Verband bzw. der uik. Sein Sohn habe derzeit kein Einkommen, da er nicht arbeitet und nur in Ausbildung stünde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. September 2007 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und hiezu folgendes ausgeführt: "Zeitraum 1. Juli…
…für den Bf seit dem Jahr 1999 keine Beitragsgrundlagen aufscheinen. Eine Durchsicht der Veranlagungsdaten des Bf ergibt, dass dieser zuletzt im Jahr 1996 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb veranlagt worden ist. Ab dem Jahr 1997 ist der Bf laut Aktenlage ohne Einkommen. Angesichts der o.a…
…dem Bw. kein Alleinverdienerabsetzbetrag zustand, nur unter Ansatz eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Mit der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde beantragt, die Kosten der Heilbehandlung der Gattin des Bw. in Höhe von 718,58 € bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens des Bw. als außergewöhnliche…
…schuldenfrei übernommene Wohnhaus verpfändet hat. Aus der Formulierung, er habe aus dem neu gegründeten Unternehmen "derzeit noch kein Einkommen" ist im Zweifel zu seinen Gunsten zu erschließen, dass ihm für seine privaten Zwecke nur die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit seiner im Unternehmen…