… 41 vorliegen. Sind im Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, so bleiben Überschüsse aus dieser Einkunftsart außer Ansatz, wenn sie 22 Euro nicht übersteigen. § 40 EStG 1988: Eine Veranlagung erfolgt nach § 39 auch bei Steuerpflichtigen, die kein Einkommen, aber Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den…
…7 EStG 1988 als Sonderausgabe das Einkommen mindert. Unerheblich ist auch, dass die Amtspartei die Einkünfte des Ehegatten der Bw. als solche aus nichtselbständiger Arbeit bezeichnet hat, weil es im Ergebnis zutreffend darauf hingewiesen hat, dass der Verlustabzug keine "Werbungskosten" (bei der Einkunftsart des Ehegatten…
…ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 320,00 bestimmt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. derzeit über kein Einkommen verfüge, ohne Beschäftigung sei und seinen Lebensunterhalt aus den Einkünften seiner Gattin bestreite. Er sei sorgepflichtig für ein Kind…
…Da jedoch nach der Aktenlage die Gattin des Bw. in den Streitjahren kein eigenes Einkommen erzielte, sohin ausschließlich private Gründe wie die Führung des Haushalts und die Kinderbetreuung eine Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Polen notwendig machten, bestünde keine berufliche Notwendigkeit zur Beibehaltung des ausländischen Wohnsitzes…
…worden sei. Die Bw. möchte auch darauf hinweisen, dass sie an der Abfassung der abgegebenen Steuererklärungen nicht mitgewirkt und diese auch nicht unterschrieben habe. Die Bw. habe kein eigenes Einkommen. Die Einhebung der Steuerschuld, die - wirtschaftlich betrachtet - eigentlich die Steuerschuld des Herrn K.O. sei…
…ob die Einkommensteuer in richtiger Höhe festgesetzt wurde. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Sachverhalt Herr ***Bf*** erzielte wie seine Ehegattin in 2021 kein Einkommen. Für seine drei Kinder wurde ihm in 2021 Familienbeihilfe für jeweils 12 Monate ausgezahlt. Herr ***Bf*** bezog während…
…er den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag beantragte, wurde vom Finanzamt abgewiesen. Im Vorlageantrag wandte er sich abermals gegen die Nichtanerkennung des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages, weil seine Gattin über kein Einkommen verfüge und sich die gewährten Absetzbeträge aufgrund der Geringfügigkeit seiner Aktivbezüge nicht auswirken würden. Rechtslage § 33 EStG 1988…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer hat im Oktober 2013 im Zuge der Überprüfung des Beihilfenanspruches seine Tätigkeit als Schüler angegeben und dazu angefügt "kein Einkommen, familiäre Unterstützung". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt zum einen darauf…
…verheiratete Bf. aus, dass sie zwar verheiratet sei, aber getrennt lebe. Ihre beiden Kinder lebten bei ihr und hätten kein Einkommen. Für den mj. Sohn beziehe sie Familienbeihilfe. Für die Tochter bekomme sie keine Familienbeihilfe mehr, sie sei volljährig und studiere. Ihr Ehegatte, G, wohne…
…der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid brachte der Bw. vor, dass seine Ehegattin im Jahre 2004 kein Einkommen bezogen hätte, weshalb der beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag anzuerkennen gewesen wäre. Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und wies darauf hin, dass sie bereits für das Jahr 2004…
…in dem diese erklärte, im Dezember 2009 geheiratet zu haben und ab 15.3.2010 bei der Firma I.KG als Sekretärin beschäftigt zu sein und ein eigenes Einkommen zu beziehen. Ihr Ehegatte lebe in der Türkei und habe kein Einkommen, da er noch Student…
…hat die Bf. (bis auf einem Anti-Teuerungsbonus im Jahr 2022) in den beschwerdegegenständlichen Jahren über keine Einkünfte verfügt. Die einkommenslose Bf. hat daher dem Grunde nach einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ehegatten, wenn dessen Einkommen in den Jahren 2022 und 2023, die auf das Jahr…
…könne die Familienbeihilfe von keinem Elternteil bezogen werden. Der Umstand, dass sich der Minderjährige noch in Schulausbildung befinde und demzufolge kein Einkommen erziele, könne nicht zur Folge haben, dass er keinen Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe habe. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung…
…Heimfahrten nicht nachweisen könne, da er weder Unterhalt beziehe noch Aufenthalte bei seiner Mutter möglich seien. Er habe keinen Erwachsenenvertreter und verfüge auch über kein Einkommen. Eine Unterstützung erfolge durch die Betreuer in der Einrichtung. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 23. August 2022 wies das…
…die nächsten Jahre, bis seine Partnerin wieder Steuern zahlen würde (bald in Karenz), obwohl sie die Familienbeihilfe beziehe und das erwähnte Kind im gleichen Haushalt lebe und er Alleinverdiener sei und seine Partnerin kein Einkommen habe, wo Sie auch Steuern zahlen müsse. Er sehe einen…
…da er im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern gewohnt und über kein Einkommen verfügt habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.6.2021 erfolgte eine teilweise Stattgabe der Beschwerde für die Monate 7/2018 - 9/2018. Ab 10/2018 erfolgte eine Abweisung, da keine Unterhaltsleistungen der Bf…
…Erziehung befinden. Der Stadt Wien würden dadurch Kosten von mindestens EUR 80,00 täglich entstehen. Das antragstellende Kind hätte kein Einkommen. Für den Fall, dass einem Elternteil bislang die Familienbeihilfe ausbezahlt worden sei und diesem Elternteil die Familienbeihilfe auch nicht rückwirkend aberkannt werde, gelte der…
…Unterhaltskosten dar. Die Kosten werden von der Stadt Wien in Höhe von mind. 80 Euro täglich bezahlt. Der mj. Bf. hat kein Einkommen. Weder vom mj. Bf. noch von dessen Eltern wird ein Beitrag zur Tragung des Unterhaltes geleistet. Der Unterhalt von dem mj. Bf…
…welcher die Beschwerdeführerin zusammengefasst vorbringt, sie habe tatsächlich bis September 2017 Anspruch auf Familienbeihilfe für ihren Sohn gehabt. Dieser habe studiert und kein Einkommen gehabt und sei daher von ihr wirtschaftlich abhängig gewesen. Das Finanzamt erließ abweisende Beschwerdevorentscheidungen, in welchen es zur Begründung ausführte, gemäß …
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der im Spruch näher bezeichnete Abweisungsbescheid vom 10. Juli 2018 zum Antrag der Beschwerdeführerin (Bf) auf Ausgleichszahlung betreffend Familienbeihilfe wurde begründet wie folgt: "Da Sie kein Einkommen in Österreich nachgewiesen haben, und auch keinen gemeinsamen Familienwohnsitz mit Name1 (id Folge: Sohn) nachgewiesen…