…von involvierten Personen vorgenommen. Die entsprechenden Niederschriften und Besprechungsprotokolle sind diesem Bericht beigelegt. Zusammenfassung: 1. Erhebung bei Fa. A Die derzeitige Geschäftsführung gab an, dass sie mit der Herstellung des gegenständlichen Kreisverkehrs nichts zu tun hatte und verweist auf die seinerzeitige Geschäftsführung, im speziellen auf…
…Personen des öffentlichen Rechts als Nichtsteuerpflichtige zu behandeln, weil es auf den Gegenstand und die Zielsetzung der Tätigkeit der öffentlichen Einrichtung nicht ankommt (vgl die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-408/97 sowie 231/87 und 129/88)". Im gegenständlichen Fall wird die…
…unterscheiden bei juristischen Personen nicht zwischen diesen beiden Vertretungsarten (Stoll, BAO, 788 f mit Hinweis auf VwGH 8.5.1980, 2085/79; ebenso VwGH 13.11.1992, 91/17/0047 mit Hinweis auf VwGH 31.1.1986, 85/17/0110). Das Finanzamt wies im angefochtenen…
…Täter Fahrlässigkeit zuzurechnen. "Dem Täter wird Fahrlässigkeit auch dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief." Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG haften juristische Personen und Vermögensmassen, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, aber abgabepflichtig sind, für Geldstrafen und Wertersätze, die über Mitglieder…
…würde. Gemäß § 33 TP 6 Abs. 1 GebG fällt eine feste Gebühr von 13 € an für Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische) Personen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich- rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen. Werden in einer Eingabe mehrere…
…Außenstelle Salzburg ist die C-Ltd. die zur (alleinigen) Vertretung der Kommanditgesellschaft berufene juristische Person, die wiederum durch ihr vertretungsbefugtes Organ - Director (Geschäftsführer) - die Kapitalgesellschaft im Innen- und Außenverhältnis vertritt. Die Komplementärin der österreichischen Kommanditgesellschaft - eine britische "Limited" - erscheint auf den ersten Blick als das…
…C. von der Behörde auch in der Folgezeit telefonischer und schriftlicher Kontakt gepflogen wurde. Die Vertretung im Abgabenverfahren ist gem. § 83 Abs.1 BAO nur durch eigenberechtigte Personen zulässig, weshalb grundsätzlich nur natürliche, nicht aber juristische Personen als Vertreter in Betracht kommen (z.B. VwGH…
…sei es, dass für sie die Gemeinnützigkeitsbestimmungen nicht mehr zutreffen, unterliegen den allgemeinen Besteuerungsregeln und sind sohin gem § 1 Abs. 2 Z 1 KStG als juristische Personen des privaten Rechts unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, die Körperschaftsteuer § 1 Kz 70 f). Gem § 28…
…für - im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Der zweite Satz gilt - soweit er sich auf innergemeinschaftliche Erwerbe bezieht - für juristische Personen…
…EGG) OHG, OEG und KEG, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen (im üblichen Sprachgebrauch) sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenenvereinigungen sind und überdies juristische Personen - also Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit - sind, vom Anwendungsbereich des § 81 BAO auszuschließen, ist der Zusatz…
…für - im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die gemäß Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Der zweite Satz gilt - soweit er sich auf innergemeinschaftliche Erwerbe bezieht - für juristische Personen…
…EGG) OHG, OEG und KEG, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen (im üblichen Sprachgebrauch) sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenenvereinigungen sind und überdies juristische Personen - also Träger einer eigenen Rechtspersönlichkeit - sind, vom Anwendungsbereich des § 81 BAO auszuschließen, ist der Zusatz…
…EGG) OHG, OEG und KEG sind, welchen gemeinsam ist, dass sie keine juristischen Personen im üblichen Sprachgebrauch sind. Um die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, welche ebenfalls Personenvereinigungen und überdies juristische Personen - also Träger einer eigenen - Rechtspersönlichkeit sind, vom Anwendungsbereich des § 81 BAO auszuschließen, ist der Zusatz…
…Finanzgeschäftsbeziehung den Vertragspartner mittels beweiskräftigen Dokumentes (Pass, Identitätskarte, bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug) zu identifizieren (davon ausgenommen, hier aber irrelevant: Finanzgeschäfte im Gesamtwert von nicht mehr als CHF 25.000,-). Festzustellen ist ferner der an den Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich Berechtigte. Diese Feststellung ist z…
…die in der Bestimmung genannten Wertpapierarten, wie Wohnbauwandelanleihen, voraus, dass die Erträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Dies trifft nicht nur bei Privatpersonen zu, sondern kann auch bei juristischen Personen, wie u.a. bei Körperschaften öffentlichen Rechts, der Fall sein. Schon aus § 97 Abs…
…Im Einklang damit steht, dass die von Dkfm. Tx*** erstellte Substanzwertermittlung vom 24.9.1992 datiert. Auch in der Stellungnahme von DI H**** T**** ist davon die Rede, dass erst im 3. Quartal 1992 eine diesbezügliche Diskussion im Aufsichtsrat erfolgte. Juristische Personen (wie etwa die…
…April 2002 das Konkursverfahren habe eröffnet werden müssen. Im Hinblick darauf, dass natürliche Personen im österreichischen Steuerrecht mit dem jeweiligen Einkommen hinsichtlich der Einkommensteuer besteuert würden, die Einkommensteuer das Äquivalent der Körperschaftsteuer für juristische Personen sei, wäre auch bei richtiger gleicher Beurteilung die Körperschaftsteuer mit…
…an (natürliche oder juristische) Personen Beihilfen gewährt werden können, die den Zwecken des § 34 Abs. 2 AMSG entsprechend Arbeitssuchenden ("für") zugute kommen. Hierbei treten die Investitionsbeihilfen (§ 34 Abs. 5 AMSG) neben die Beihilfen i.s.d. § 34 Abs. 2 AMSG. Im gegenständlichen Fall wurden diese…
…im EStG 1988 neben der Grundsatzbestimmung des § 1 Abs. 1 ("Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen.") nur dann ausdrücklich von natürlichen Personen spricht (§ 11 Freibetrag für investierte Gewinne, § 11a Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne), wenn er Begünstigungen nur natürlichen - und nicht auch Juristischen Personen im…
…den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine Angehörigen. (b) Die in den Art 43 bis 48 EG geregelte Niederlassungsfreiheit hat die Freiheit der Erwerbstätigkeit von Selbständigen (als Abgrenzung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit) und Gesellschaften (also auch juristischen Personen in der Abgrenzung zu natürlichen Personen) im Gemeinschaftsgebiet zum Ziel…