…Berufung vor, dass das Finanzamt durch die Vergabe der Steuernummer für die "H. W. GmbH und Still" in rechtlicher Würdigung vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft ausgegangen sei. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge einer Willensbildung (also eines Denkprozesses) unterlaufen, könnten…
…unter Berücksichtigung der Tatsache, dass entgegen der Vorgangsweise in den geprüften Zeiträumen keine Proforma-Rechnungen vorgelegt wurden, keine unrichtige rechtliche Würdigung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen bzw. eine ihr bekannte unrichtige Vorgangsweise toleriert. Die vorgenommene Abgabenfestsetzung entsprach den abgegebenen Erklärungen und Unterlagen. Es lag somit…
…keine unrichtige rechtliche Würdigung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen bzw. eine ihr bekannte unrichtige Vorgangsweise toleriert. Es lag somit auch nach Überprüfung der Anmeldungen anhand der vorgelegten Unterlagen kein aktiver Irrtum der Zollbehörde vor. Vielmehr ist diese einem Irrtum erlegen, sie hatte aufgrund der unrichtigen…
…vom 3. Februar 2005 - dieser Sachverhalt und auch die rechtliche Würdigung und damit die objektive Tatseite außer Streit gestellt werde. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite werde - wie in der genannten schriftlichen Rechtfertigung - ausgeführt: Der Steuerberater habe bei der Umsatzsteuererklärung zutiefst davon überzeugt sein können, dass seine…
…auf Abänderung des Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO für das Jahr 1999 mit der Begründung, die Mietzinsrücklage zum 1. Jänner 1994 unrichtig übertragen zu haben, weshalb S 28.811 nicht aufgelöst worden seien, teilte der steuerliche Vertreter dem UFS mit Schreiben vom 28. März 2006 mit: …
…habe, wobei das Rechtsinstitut der "Globalzession" und die damit einhergehenden Folgen im Falle der Konkurseröffnung, Konkursabweisung etc. möglicherweise aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung vom Spruchsenat falsch gewürdigt worden seien. Wie bereits im Schlussvortrag im Verfahren 1. Instanz von der Verteidigung ausgeführt, sei vielmehr durch den Umstand…
…es daher nicht möglich gewesen, zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung zu gelangen. Die (unrichtige) rechtliche Würdigung der Betriebsprüfung in den Vorjahren entfalte für die Folgejahre keinerlei Bindungswirkung und lasse für sich allein auch nicht den Schluss zu, dass auch in Hinkunft alle…
…28. September 2009 wird fristgerecht Berufung erhoben. Geltend gemacht wird unrichtige rechtliche Beurteilung und als Folge derselben Mangelhaftigkeit des Verfahrens derart, dass der Sachverhalt nicht im ausreichenden Maße zur rechtlichen Beurteilung festgestellt wurde. Zum Sachverhalt: I. In der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2008 vom 01. September…
…Das Straferkenntnis werde zur Gänze angefochten, und zwar dem Grunde nach und auch bezüglich der Strafhöhe. Als Berufungsgründe werden Verfahrensmängel, unrichtige Sachverhaltsfeststellung und unrichtige Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. 1) Verfahrensgegenständlich sei der Abtretungsvertrag vom 25. Mai 2000, mit dem der Beschuldigte die…
…auf diesen Bescheid verwiesen. Im Erwägungsteil des Bescheides vom 2.. - Punkt A) Steuerrechtliche Rechtsgrundlagen, Rechtliche Würdigung und Ergebnis - ist unter anderem ausgeführt, dass folgende drei Problembereiche zu prüfen seien: Aufgrund des Berufungsverfahrens sei primär strittig, ob die so genannte Missionstätigkeit (Vollzeitmission) der beiden erwähnten Kinder…
…Umsatzes und des Gewinnes im Schätzungsweg gemäß § 184 BAO zu ermitteln. 6.3. Bemessungsgrundlagen für die steuerlichen Festsetzungen: Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen sei den Beilagen zu entnehmen. 7. Rechtliche Würdigung: 7.1. Schätzung gemäß § 184 BAO: 7.1.1. Einnahmen: Da keine Aufzeichnungen über die…
…Jänner 2004) die im Sachverhaltsteil angeführten steuerpflichtigen Einkünfte. Der Bw. bezieht seit 9. Dezember 2008 eine Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. 3. Rechtliche Würdigung 3.1 Einkommensgrenzen Wie aus den den Streitzeitraum betreffenden Einkommensteuerbescheiden sowie den Lohnzetteldaten hervorgeht, hat der Bw. die Einkommensgrenzen des § 5 Abs…
…waren somit wegen Unerheblichkeit iSd § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. 4. Rechtliche Würdigung 4.1 Antrag auf mündliche Verhandlung Ein Rechtsanspruch auf mündliche Verhandlung setzt einen rechtzeitigen Antrag der Bw. voraus. Der weder in der Berufung noch im Vorlageantrag, sondern in einem ergänzenden Schriftsatz gestellte…
…Berufungswerber auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat schuldig geblieben. Dass tatsächlich Fahrtkosten für die betriebliche Tätigkeit des Berufungswerbers angefallen sind, steht allerdings für den erkennenden Senat ebenfalls außer Zweifel. B) Rechtliche Würdigung: Gem. § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben…
…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, erst nach Vollendung ihres 21. Lebensjahres eingetreten ist. Diese Beurteilung gründet sich auf folgende Umstände: Rechtliche Würdigung Im Erkenntnis VfGH 10.12.2007, B 700/07, hat der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die belangte Behörde für ihre Entscheidungsfindung…
…sich um eine Art Darlehen handle (S unten rechtliche Würdigung). Dass der Dienstgeber bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Firma mit Sitz in Wien ist, ist aus den Lohnzetteln erkennbar. Dass die X. AG eine rechtlich unabhängige juristische Person mit Sitz im Inland ist…
…gegen den Zurückweisungsbescheid vom 2. September 2008 an den Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung übermittelt. 5. Folgende Unterlage ist in die rechtliche Würdigung miteinzubeziehen. Anfragebeantwortung des BMF vom 28. Oktober 2005 (Auszug): "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO…
…gegen den Zurückweisungsbescheid vom 17. Juli 2008 an den Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung übermittelt. 5. Folgende Unterlage ist in die rechtliche Würdigung miteinzubeziehen. Anfragebeantwortung des BMF vom 28. Oktober 2005 (Auszug): "Bezugsgemäß teilt das BMF folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO…
…Aussicht gestellten nachträglichen Abänderungen zu Ungunsten der Bw. umgesetzt und die Verböserungsbescheide unter verschiedenen verfahrensrechtlichen Titeln erlassen. c. Rechtliche Würdigung: (1) Maßgabe des Einbringungsstichtages: Die mit Einbringungsvertrag vom 21. März 2001 übertragene Beteiligung an der VTVM sei erst zum Einbringungsstichtag 1. Januar 2001 übertragen worden…
…käuflich erworben haben, werde die Einvernahme von Zeugen im Rahmen einer mündlich durchzuführenden Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Linz, beantragt. Zur unrichtigen rechtliche Beurteilung hat der Bf. im Wesentlichen vorgetragen, dass selbst unter Berücksichtigung des von der Erstbehörde festgestellten Sachverhaltes dem Bf. nicht Abgaben…