…Ltd. mit dem Sitz in J. Von dieser J-Gesellschaft bezog sie Dividenden steuerfrei nach § 10 Abs. 2 KStG 1988 (internationales Schachtelprivileg). Bei der F-Ltd., J, handelt es sich um eine Sitzgesellschaft, die über keinerlei Geschäfts- oder Büroräume verfügt und auch kein Personal beschäftigt…
…"X und Y", Rn. 50). 4. Nationales und internationales Schachtelprivileg: (a) Nationales Schachtelprivileg: Nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 sind bestimmte Beteiligungserträge (darunter Gewinnanteile jeder Art aufgrund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften) von der Körperschaftsteuer befreit. Bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung kann auch eine mittelbare Beteiligung…
… Jersey bezahlt. Diese habe die in den Jahren 1990 bis 1994 erhaltenen Zinserträge unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs an die Bw. ausgeschüttet. Neben den Zinsen sei im Jahr 1994 auch noch Aufgeld iHv DM 1,800.000,00 (umgerechnet ATS 12,654.000,00) an…
…Die Finanzierung der Beteiligungen erfolgte mit Fremdkapital. Die Beteiligungen überstiegen das für das internationale Schachtelprivileg erforderliche Ausmaß. Nach zunächst erklärungsgemäßer Veranlagung der Streitjahre stellte die Großbetriebsprüfung Salzburg in ihrem Prüfungsbericht vom 13.Jänner 2003 unter TZ 2 fest, dass aufgrund der mit Abgabenänderungsgesetz 1996 eingetretenen…
…Da der Tausch als Veräußerung im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 2 KStG gelte und somit das internationale Schachtelprivileg zur Anwendung gelange, sei der Veräußerungsgewinn durch außerbilanzielle Korrektur steuerneutral gestellt worden. Nach Ansicht der BP würden jedoch die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG bei…
…zum Zweck der Finanzierung des Ankaufes von bereits zuvor im y-Bereich befindlichen Wertpapieren) verwendeten und die resultierenden Darlehenserträge im Rahmen des internationalen Schachtelprivilegs in Österreich im Ergebnis steuerfrei bei der B zur Ausschüttung brachten. Eine im Gegensatz zur gewählten Konstruktion angemessene rechtliche und wirtschaftliche…
…zwar zu VwGH GZ 91/15/0049 vom 29.3.1993 und zu GZ 98/16/0215 vom 31.3.1999. Österreich hat sich seit der Einführung des internationalen Schachtelprivilegs in KStG 1988 einen kleinen Anteil an den internationalen Finanztransaktionen für seinen Kreditapparat erwerben können…
…Anrechnungshöchstbetrag miteinzubeziehen wären. Dies würde auf den vorliegenden Fall bezogen bedeuten, dass die 10%ige Quellensteuer in Ungarn auf Dividendeneinkünfte nicht nur auf die österreichische Steuer von diesen Dividenden (welche aufgrund des internationalen Schachtelprivileges gleich Null wäre) angerechnet werden dürfe, sondern auch auf die Steuer…
…teilt W mit, daß das internationale Schachtelprivileg (§ 10 KStG) auf ausländische Banken anwendbar ist.' Daraus ergibt sich, dass nicht betriebswirtschaftliche Überlegungen für die Zusammenführung der Modelle maßgeblich waren sondern die ungehinderte Ausschüttung von Erträgen unter Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs. Die an die Bw. ausgeschütteten Erträge stammen…
…in den genannten Vorschriften des KStG 1988 vorgesehenen Steuerbefreiung keine Einschränkung des Anwendungsbereiches der Bestimmung des § 22 BAO bewirken. Zweck des internationalen Schachtelprivilegs ist die Hintanhaltung von Doppelbesteuerungen, welche sich durch eine Besteuerung der Unternehmensgewinne im Ausland und der Besteuerung von Dividendenausschüttungen im Inland ergeben…
…93 Abs. 3 Z 4 EStG verankerte Einkunftsfiktion gilt ertragsteuerlich umfassend. Dementsprechend kann auch im Fall von Anteilsrechten an ausländischen Investmentfonds, die formal als Aktien verbrieft sind, das internationale Schachtelprivileg nach § 10 Abs. 2 KStG nicht zum Tragen kommen. Die Kapitalerträge nach § 93 Abs. 3…
…Da der Tausch als Veräußerung im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 2 KStG gelte und somit das internationale Schachtelprivileg zur Anwendung gelange, sei der Veräußerungsgewinn durch außerbilanzielle Korrektur steuerneutral gestellt worden. Nach Ansicht der BP würden jedoch die Rechtsfolgen des Art III UmgrStG bei…
…bestanden Gelder die ihr von der Bw. zur Verfügung gestellt worden seien, als Darlehen an eine deutsche und eine französische Schwestergesellschaft weiterzuleiten und die Darlehenszinsen der deutschen und französischen Gesellschaft, unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs, an die Bw. auszuschütten (s. dazu Tz. 23 des Bp…
…Januar 2009 mindestens 10%) aufweist. Eine Anpassung der Anforderungen für das Internationale Schachtelprivileg erfolgte mit dem BBG 2003 (ab der Veranlagung 2004). Dass die Mutter-Tochter-Richtlinie keinen Rechtfertigungsgrund für die Schlechterstellung von Auslandsinvestitionen bietet, wird von der Lehre schon seit längerem konstatiert: Die steuerliche…
…da er als "gemeinsame Mutter" zu betrachten sei. Für die 10% der K. GmbH, Köln werde die Kapitalertragsteuer aufgrund der Bestimmungen des internationalen Schachtelprivilegs nicht vorgeschrieben. Für die 90% des Herrn S. sei die Kapitalertragsteuer der Bw. im Haftungswege wie folgt vorzuschreiben: 2006: € 3…
…Gelder, die die Bw. zur Verfügung gestellt hat, als Darlehen an Tochtergesellschaften im Ausland weiterzuleiten. Die dafür an die F.Ltd. bezahlten Darlehenszinsen sind unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei an die Bw. ausgeschüttet worden. Diese Gestaltung wird, wie in weiterer Folge dargestellt, als Mißbrauch…
…1994 bis 1999 zwischen S 7.990,00 und S 12.610,00 betragen hat. In Zusammenhang mit der Nichtbesteuerung der Zinseinkünfte bei der Z Finance Ltd., Jersey steht auch die von der Bw. beabsichtigte Inanspruchnahme des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988…
…aus diesen Zuschüssen steuerfrei lukrierten Veranlagungserträge sowie die Zuschüsse selbst hätten in der Folge unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs an die EM als Zwischengesellschaft in das Inland rückgeschüttet und von dieser als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der…
…aus diesen Zuschüssen steuerfrei lukrierten Veranlagungserträge sowie die Zuschüsse selbst hätten in der Folge unter Ausnützung des internationalen Schachtelprivilegs an die EM als Zwischengesellschaft in das Inland rückgeschüttet und von dieser als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der…
…Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention; sie müssen darnach im Lichte dieses Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines DBA ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten, die zum Nachteil eines oder beider Vertragsstaaten…