…18. März 2003 das Konkursverfahren über das Vermögen des Bw. eröffnet worden sei und eine Entrichtung den insolvenzrechtlichen Vorschriften widersprochen hätte (VwGH vom 24.2.2004, 2000/14/0020). Wie schon in der Berufung ausgeführt, könne aufgrund der Höhe der Gesamtverbindlichkeiten kein Zwangsausgleich finanziert werden…
… 29 Abs. 2 FinStrG zustehende Zahlungsfrist im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahren noch nicht abgelaufen war und daher in der Folge eine Entrichtung der selbst angezeigten Abgaben nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften durch Erfüllung eines Ausgleiches bzw. Zwangsausgleiches erfolgen konnte. Im gegenständlichen Fall ist jedoch die…
…bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirkt, sodass dem Bw. eine teilweise Entrichtung der offen gelegten Umsatzsteuerbeträge nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften im gegenständlichen Fall nicht zu Gute kommen kann. Wenn also das für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige im § 29 Abs. 2 FinStrG normierte Erfordernis der…
…die Säumniszuschlagspflicht auslösenden Abgaben zweifelsfrei vor Konkurseröffnung am 29. Dezember 2003 abgelaufen war. Nach der entsprechenden ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehen jedoch insolvenzrechtliche Fälligkeitsregelungen den abgabenrechtlichen Vorschriften nur in solchen Fällen vor und ist daher ein Säumniszuschlag nicht zu verhängen, wenn Abgaben, die Konkursforderungen darstellen…
…die Säumniszuschlagspflicht auslösenden Abgaben zweifelsfrei vor Konkurseröffnung am 29. Dezember 2003 abgelaufen war. Nach der entsprechenden ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehen jedoch insolvenzrechtliche Fälligkeitsregelungen den abgabenrechtlichen Vorschriften nur in solchen Fällen vor und ist daher ein Säumniszuschlag nicht zu verhängen, wenn Abgaben, die Konkursforderungen darstellen…
…erst mit Beschluss des VwGH über die diesbezügliche Zuerkennung eintreten. Nach Auffassung der Abgabenbehörde zweiter Instanz greifen insolvenzrechtliche Vorschriften für die Abgabenentrichtung erst ab Eröffnung des Konkursverfahrens und können bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens nur die abgabenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Entrichtung der Abgabennachforderungen maßgeblich sein…
…nur die abgabenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Entrichtung der Abgabennachforderungen maßgeblich sein. In der Konkursordnung finden sich keinerlei Bestimmungen, wonach Abgaben, deren Fälligkeit bzw. Zahlungsfrist bereits vor Konkurseröffnung gelegen ist, bereits ab dem (früheren) Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nur mehr nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften zu entrichten wären…
…liquide Mittel vorhanden gewesen wären. Diese hätten keinerlei Umlaufvermögen gehabt und seien durch die Durchbrechung der Steuerneutralität der Umsatzsteuer in Insolvenzgefahr geraten, weswegen eine Zahlung durch den Geschäftsführer gegen insolvenzrechtliche Vorschriften verstoßen hätte (Gläubigerbevorzugung). Über die Berufung wurde erwogen: § 9 Abs. 1 BAO: Die in…
…wieder als relevant behandelt werde - im Sinne der Ausführungen auf Seite 3 des Erkenntnisses unten zu erörtern. Betroffen sei die Problematisierung des Vorrangs insolvenzrechtlicher Vorschriften vor ansonsten maßgeblichen Vorschriften des Abgabenrechts. Demnach sei das Erfordernis einer "den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung" - jedenfalls bis zur Eröffnung des…
…insbesondere VwGH, 19.3.1997, 96/16/0052 und die dort zitierte Vorjudikatur und Literatur). Nach dieser Judikatur können insolvenzrechtliche Vorschriften auch eine von § 213 BAO abweichende Verbuchung der Gebarung erforderlich machen, etwa zum Zweck der Trennung von Konkurs- und Masseforderungen. Strittig ist, welchem Voranmeldungszeitraum…
…Erkenntnissen zur Erkenntnis gelangt, dass die Vorschriften der Konkursordnung Vorrang gegenüber einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen haben. Einem Geschäftsführer könne daher allein aus dem Umstand der nicht vollständigen Entrichtung der Abgaben jedenfalls kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden, wenn er dem insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgebot entsprochen habe. Bezugnehmend auf das…
…92/15/0012) ebenfalls nichts im Wege, weil die Aufrechnung von Masseforderungen gegen Forderungen der Masse keiner insolvenzrechtlichen Sonderbestimmung unterliegt und sich bei einem solchen Fall auch aus den allgemeinen Vorschriften kein Aufrechnungsverbot ergibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Februar 2006
…Abs. 10 UStG nach nunmehr ständiger Rechtsprechung bloße Konkursforderungen seien, weil die zugrundeliegenden Vorsteuern in der Zeit vor Konkurseröffnung in Anspruch genommen worden seien, ist die insolvenzrechtliche Einordnung von Vorsteuerberichtigungen auf Grund einer Änderung des Verwendungszweckes nach § 12 Abs. 10 UStG danach zu treffen, ob…
…Abs. 2 Z 1 BAO (richtig wohl: § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO) mit Beginn des jeweiligen Kalendervierteljahres. Danach richte sich auch die insolvenzrechtliche Beurteilung. Vorauszahlungen für Quartale, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen hätten, stellten Konkursforderungen dar. Liege der Quartalsbeginn (1.1.…
…erschließe sich, dass dem Beschuldigten die einschlägigen steuerlichen Vorschriften und Termine geläufig gewesen sind. Im Zuge einer mündlichen Berufungsverhandlung wurde der strafrelevante Sachverhalt erörtert und dem Beschuldigten die sich nachträglich ergebenden Beweisergebnisse vorgehalten, woraufhin P erläuternd im Wesentlichen vorbrachte: Er habe in den 80-iger…
…Vorschriften der Bundesabgabenordnung in den Hintergrund. Für die Einhebung einer vom Ausgleichsverfahren betroffenen Abgabenschuld sind daher vorrangig die Vorschriften der Ausgleichsordnung anzuwenden (VwGH 19.12.1990, 87/13/0070). Gleiches gilt für einen Zwangsausgleich oder einen Zahlungsplan. Eine solche dem Abgabenrecht (§ 210 BAO) vorrangige insolvenzrechtliche…
…wurde die ersatzlose Bescheidbehebung beantragt, weil nach Eröffnung des Konkurses die Festsetzung von Säumniszuschlägen unzulässig sei. Die insolvenzrechtlichen Folgen der Konkurseröffnung seien mit Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Konkurseröffnung eingetreten. Gläubigerforderungen seien somit im Konkursverfahren anzumelden und - abhängig vom Wert der Masse und der…
…Mai 2009 sei es dem Bf. aber zweifellos untersagt gewesen, die Abgabenbehörde - und sei es auch nur durch Zahlung der vereinbarten Raten - zu befriedigen. Auf Grund der einschlägigen insolvenzrechtlichen Vorschriften habe der Bf. keine Möglichkeit gehabt, unter Beachtung der Gesetze Zahlung an die Abgabenbehörde zu…
…Die Verrechnung von Abgabenansprüchen für Zeiträume vor der Konkurseröffnung ist ohne insolvenzrechtliche Einschränkung zulässig (VwGH 28.1.2003, 2002/14/0079). Daraus folgt, dass im vorliegenden Sachverhalt konkursrechtliche Vorschriften der Aufrechnung der Abgabengutschrift (Last- oder Gutschrift am Abgabenkonto) aus dem Jahr 2004 mit fälligen Abgabenansprüchen…
…a und Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren einschließlich die Vorschriften der deutschen Insolvenzordnung (InsO). Hiernach sei er nicht als Masse-, sondern als Insolvenzverwalter anzusehen. Die Bescheide hätten mit dem Adresszusatz "als Insolvenzverwalter" versehen werden…