…werden. In der Folge sei dann vorgebracht worden, dass es sich bei dem strittigen Rechtsgeschäft um ein innergemeinschaftliches Reihengeschäft gehandelt habe, bei welchem die Verfügungsmacht in Österreich übergegangen sei. Vier Jahre nach dem Geschäft habe die V-GmbH nunmehr die strittige Rechnung an den Bw…
…der Ware durch den Bw der R.-GmbH angezeigt werden müssen. In einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Prüfers führt die steuerliche Vertreterin des Bw ua aus, im Streitfall handle es sich um ein innergemeinschaftliches Reihengeschäft, wobei die Verfügungsmacht über die Ware in Österreich übergegangen sei…
…Dreiecks- oder Reihengeschäften Umsatzgeschäfte mit einem in Großbritannien ansässigen Vertragspartner abgeschlossen hätte. Für eine solche Lieferung liegt auch kein Buch- oder Belegnachweis im Sinne der Verordnung BGBl 401/1996 vor. Aus all den dargelegten Erwägungen sind somit die materiellen Voraussetzungen für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen…
…Dreiecks- oder Reihengeschäften Umsatzgeschäfte mit einem in Großbritannien ansässigen Vertragspartner abgeschlossen hätte. Für eine solche Lieferung liegt auch kein Buch- oder Belegnachweis im Sinne der Verordnung BGBl 401/1996 vor. Aus all den dargelegten Erwägungen sind somit die materiellen Voraussetzungen für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen…
…zuständig. Die Waren würden bei einer österreichischen Spedition gelagert. Der Ein- und Verkauf werde durch die Bw. in Form von Reihengeschäften bzw. teilweise auch von Dreiecksgeschäften durchgeführt. 1) Dreiecksgeschäft: Bei den Dreiecksgeschäften trete die N.V.. (= NV) mit Sitz in Belgien als Erwerberin auf…
…erfolgt, dass vom Vorliegen eines Reihengeschäftes ausgegangen wurde. Die Lieferungen von X1 an X2 seien als in Deutschland steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt und die Lieferung von X2 an die Berufungswerber übereinstimmend zunächst als im Inland erfolgt beurteilt und mit 20% österreichischer Umsatzsteuer verrechnet worden. Diese…
…erfolgt, dass vom Vorliegen eines Reihengeschäftes ausgegangen wurde. Die Lieferungen von X1 an X2 seien als in Deutschland steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt und die Lieferung von X2 an die Berufungswerber übereinstimmend zunächst als im Inland erfolgt beurteilt und mit 20% österreichischer Umsatzsteuer verrechnet worden. Diese…
…hat, weil jedoch der Erste in der Reihe bei der geschilderten Sachverhaltskonstellation mangels gegenteiliger Information durch den Zweiten in der Reihe gar nicht erkennen kann, dass ein Reihengeschäft vorliegt und daher auch davon ausgehen muss, dass - obwohl tatsächlich nicht zutreffend - sein Abnehmer befördert oder versendet…
Die Berufungswerberin hat die Produkte in Deutschland abgeholt, bekam aber von X2 Rechnungen mit österreichischer Umsatzsteuer. Sie konnte daher zwar erkennen, dass es sich um Reihengeschäfte handelt (siehe oben), sie konnte aber damals nicht wissen, wer X1 ist, was X2 der X1 tatsächlich mitgeteilt hat…
…nunmehr die innergemeinschaftlichen Lieferungen zu melden hätte - nichts geändert hätte. Eventuell hätte er auch keine Kenntnis darüber gehabt, dass I.E.Ltd. weiterhin in die Geschäftsfälle mit den Kunden AT eingebunden gewesen wäre bzw. dass nunmehr umsatzsteuerlich ein Reihengeschäft vorgelegen wäre. Deshalb wären auch weiterhin…
…Beteiligten eine innergemeinschaftliche Lieferung stattfindet, hat die Neuregelung keinen Einfluss (nach Beiser, RdW 2000, 508 entspricht § 3 Abs. 8 nF zwingendem Unionsrecht, weshalb die dort angeordneten Rechtsfolgen bereits seit 1995 Gültigkeit hätten) (Ruppe/Achatz, UStG 1994 4 , § 3, Tz. 54). Das Vorliegen eines Reihengeschäftes hat…
…1994, A 557). Das UStG 1994 enthielt bis Ende 1996 für Reihengeschäfte zwar eine Sonderregelung (§ 3 Abs. 2). Doch war nach Art. 3 Abs. 2 BMR § 3 Abs. 2 UStG 1994 nicht anzuwenden, wenn im Rahmen eines Reihengeschäftes ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorlag. Ab 1. Jänner…
…1 Z 1 UStG 1994 vorlägen, sei die Rechnung Nr. 7088 zu Recht umsatzsteuerfrei ausgestellt worden. Wie bei einem Reihengeschäft seien zwar über die Zigaretten mehrere Verpflichtungsgeschäfte abgeschlossen worden, die tatsächliche Lieferung der Waren sei aber unmittelbar vom ersten Lieferer - der Bw. - an den letzten…
…keine Zweifel an den materiellen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des in Rede stehenden Umsatzes aufgetreten bzw. vom Finanzamt geltend gemacht worden sind." Anlassfall für die zitierte Entscheidung des UFS waren zwar innergemeinschaftliche Lieferungen, deren Steuerfreiheit mangels Vorliegens sämtlicher formeller Voraussetzungen von der Behörde verneint wurde…
…dessen UID-Nummer angeführt gewesen, die auf der Stufe 2 überprüft und so die Gültigkeit festgestellt worden sei. Auch die in Art 6 Abs 3 UStG 1994 geforderte Unmittelbarkeit der innergemeinschaftlichen Lieferung sah die A-GmbH als erfüllt, zumal der C S.A. im Zeitpunkt…
…subsumiert hat, entstanden. Im Übrigen ist es in den hier zu beurteilenden Einfuhrfällen letztlich unerheblich, ob eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäftes vorgelegen hat oder nicht. Der bekämpfte Bescheid erweist sich nämlich bereits aus einem anderen Grund als rechtswidrig. Gemäß Art. 204 Abs…
…Reitsport.- und Pferdeartikeln und erklärte für das berufungsgegenständliche Jahr 2000 einen Gesamtumsatz in Höhe von beinahe 7 Millionen ATS, davon ungefähr 85 % als steuerfreie Ausfuhrlieferungen bzw innergemeinschaftliche Lieferungen. An Vorsteuern wurden neben angefallenen Erwerbssteuern 365.858,21 ATS (VSt) und 848.998,00 ATS (EUSt…
…Fa. XY GmbH sei nicht Veranlasser der Warenbewegung, ihr sei deshalb die ruhende Lieferung innerhalb des Reihengeschäftes zuzuordnen. Und bei der ruhenden Lieferung könne es keine Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferung geben, weil ihr gerade das Merkmal der Warenbewegung von einem Land in ein anderes fehle…
…unrichtige" Belege bzw Nachweise verlangt, die de facto unmöglich vorgelegt werden konnten und schildert in weiterer Folge die Aufgabenverteilung im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung zwischen ihr und der C S.A. Zu guter Letzt vertritt die Bf den Standpunkt, auf den vorliegenden Fall wäre sowohl…
…letztlich nicht bekannt gewesen, wer eigentlich den Lieferanten Z beliefert hat. Aufgrund des vorliegenden Geschäftsablaufes sei man vom Vorliegen eines Reihengeschäftes ausgegangen. Die Firma L.OHG hat diese technische Abwicklung dazu genützt, steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vorzutäuschen und Vorsteuerüberschüsse zu erschwindeln. Richtig ist, dass diese Firma…