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UFSW RV/2449-W/08Innergemeinschaftliche Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2011

…2007 bar erhalten hat. - Am 20. September 2007 erstellte die Bw. eine Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen für 05/2007 (AB 88) über € 23.000,00 betreffend die tschechische UID-Nummer CZ999 . - Die UID-Abfrage betreffend die A. s.r.o. wurde am 5…

UFSZ3K ZRV/0381-Z3K/02Innergemeinschaftliche Lieferung im Anschluss an eine Einfuhr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.10.2004

…12345, angeschlossen. Schließlich finden sich in den Beilagen zum Antwortschreiben noch die Bestellung vom 12. Oktober 2001, der Rahmenvertrag vom 20. März 2001 und die Kopie der zusammenfassenden Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen vom 28. August 2002. In der Bestellung der E. W. GmbH in G…

UFSK FSRV/0005-K/10Nicht erweisliche Vortäuschung steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen, insoweit Einstellung des Finanzstrafverfahrens; im Übrigen: Nicht entrichtete Selbstbemessungensabgaben und nicht eingereichte Steuererklärungen, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2011

…fest, dass im Unternehmen in den Monaten Dezember 2006 und Jänner 2007 keine Umsätze getätigt wurden. Im Voranmeldungszeitraum Februar 2007 hingegen wären laut den Behauptungen der W. GmbH umfangreiche innergemeinschaftliche Warenlieferungen an die G GmbH in Deutschland durchgeführt worden. Dabei fehlte mit Stand 11. Mai…

UFSI RV/0517-I/02Unrichtige UID-Nummer des ausländischen Abnehmers in der Rechnung und Buchnachweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2004Teil 1/2

…Dezember 2001, Bp abc, sind rückgängig zu machen. 2) Ungültige UID-Nummer: In der Zusammenfassenden Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Warenbewegungen vom 26. März 1998 wurde die UID-Nummer hinsichtlich einer Bemessungsgrundlage von 365.492 S für das 4. Quartal 1997 mit IT123 bekannt gegeben…

UFSW RV/0786-W/11Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…den Zeitraum Jänner, April, Juni, Juli und Dezember 2008 keine Zusammenfassenden Meldungen eingereicht wurden. Mit Bescheid vom 10.11.2010 wurde betreffend den verspätet abgegebenen und mittels Zusammenfassender Meldung erklärten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 (Binnenmarktregelung) in Verbindung mit § 135 Bundesabgabenordnung…

UFSW RV/3726-W/09Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…aller nach Abs. 6 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und höchstens 2.200 Euro betragen darf. Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag verhängen, wenn eine Abgabenerklärung…

UFSG RV/0696-G/11Aufhebung eines an den GmbH-Geschäftsführer adressierten Verspätungszuschlagsbescheides nach Art. 21 Abs.9 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2013

…bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat folgenden Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) abzugeben, in der er in Abs. 6 der Bestimmung festgelegte Angaben zu diesen Warenlieferungen zu machen hat. Die Zusammenfassende Meldung gilt gem. Art…

UFSW RV/2901-W/12Verspätungszuschlag bei ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…Z. 2 lit. b UStG 1994 zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen iSd Art 21 Abs. 4 UStG 1994 nicht übersteigen und höchstens 2.200 Euro betragen darf. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (VwGH 12.8.2002…

UFSI RV/0204-I/10Spruchbestandteile eines Verspätungszuschlages betreffend Zusammenfassende Meldungen (Sammelbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Art. 21 Abs. 9 UStG ein Verspätungszuschlag in Höhe von 1% der Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen festzusetzen. Die Berechnung des Verspätungszuschlages sei in der Beilage ersichtlich. Die Nichtabgabe von ZM über diesen langen Zeitraum (Anfang 2004 bis zur Betriebsprüfung Ende 2008) sei nicht entschuldbar, da…

UFSW RV/2660-W/02Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung, Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003

…Februar 2001. Gegenstand der Prüfung waren u. a. die Zusammenfassenden Meldungen für den Zeitraum 1995 - 1998. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Bw. im Prüfungszeitraum innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchgeführt hat. Es seien darüber jedoch, wie gem. Art. 21 Abs. 3 Binnenmarktregelung vorgeschrieben, keine Zusammenfassenden…

UFSW RV/1391-W/07Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…nach Abs. 6 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und höchstens 2.200 Euro betragen darf. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft. Bereits…

UFSW RV/0322-W/10Verspätungszuschlag bei Nichtabgabe Zusammenfassender Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…21 Abs. 6 Z 2 lit. b UStG 1994 zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und (je ZM) höchstens 2.200 € betragen darf. Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag einen Zuschlag bis zu 10 Prozent…

UFSI RV/0176-I/10Spruchbestandteile eines Verspätungszuschlages betreffend Zusammenfassende Meldungen (Sammelbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Art. 21 Abs. 9 UStG ein Verspätungszuschlag in Höhe von 1% der Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen festzusetzen. Die Berechnung des Verspätungszuschlages sei in der Beilage ersichtlich. Die Nichtabgabe von ZM "über diesen langen Zeitraum (Anfang 2005 bis zur Betriebsprüfung Ende 2008)" sei nicht entschuldbar, da…

UFSW RV/0025-W/06Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…aller nach Abs. 6 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und höchstens 2.200,00 Euro betragen darf. Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag verhängen, wenn eine…

UFSS RV/0031-S/06Zwangsstrafe bei Nichtvorlage von Original-ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2013

…im Sinne des § 2 hat bis Ablauf des auf jedes Kalendervierteljahr (Meldungszeitraum) folgende Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder innergemeinschaftliche Warenbewegungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung auf amtlichen Vordruck abzugeben (Zusammenfassende Meldung), in der er die Angaben nach Abs. 6 zu machen hat…

UFSW RV/3864-W/08Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2009

…6 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und höchstens 2.200 Euro betragen darf. Der Gesetzeszweck des Verspätungszuschlages ist darin zu erblicken, dass der Abgabepflichtige zur Erfüllung der ihm…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 2/2

…1995 - 1997 Gem. Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 hat der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jedes Kalendervierteljahr folgenden Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) abzugeben, in der er die Angaben gem. Abs. 6 zu machen…

UFSS RV/0513-S/02Verhängung und Bemessung des Verspätungszuschlages bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…die die Bestimmungen des § 135 BAO sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass der Verspätungszuschlag 1% der zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, maximal S 30.000,00 nicht übersteigen darf. Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag verhängen, wenn eine Abgabenerklärung nicht fristgerecht…

UFSW RV/1845-W/111. Ungültige UID-Nummer des ausländischen Abnehmers, 2. Wertberichtigung von Kundenforderungen, 3. Forderungsverzicht und verdeckte Gewinnausschüttung an den Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011Teil 2/3

…dass die von ihm angemeldeten innergemeinschaftlichen Lieferungen als steuerfrei beurteilt werden (vgl. BFH 2.4.1997, V B 159/96, UR 1997, 224). In den zusammenfassenden Meldungen (ZM) lt. MIAS-Abfragen über innergemeinschaftliche (ig) Warenlieferungen und Warenbewegungen im Zeitraum 2006 und 2007 wurde Umsätze hinsichtlich…

UFSG RV/0643-G/06Innergemeinschaftliche Lieferung- Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.10.2007

…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid die geltend gemachte Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen in Höhe von S 214,748.176,50 mit nachstehender Begründung nicht anerkannt und diese Umsätze dem Normalsteuersatz unterworfen: Nach nunmehrigem Wissensstand…