…ab dem 1. Jänner 1995) entfallenen steuerlichen Kontrollen an den Binnengrenzen wurde zwischen den EU-Mitgliedstaaten ein EDV-gestütztes Informationssystem über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Warenbewegungen geschaffen (MIAS). Die Daten des MIAS basieren auf den ZM, die jeder Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt, in den EU…
…2007 bar erhalten hat. - Am 20. September 2007 erstellte die Bw. eine Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen für 05/2007 (AB 88) über € 23.000,00 betreffend die tschechische UID-Nummer CZ999 . - Die UID-Abfrage betreffend die A. s.r.o. wurde am 5…
…12345, angeschlossen. Schließlich finden sich in den Beilagen zum Antwortschreiben noch die Bestellung vom 12. Oktober 2001, der Rahmenvertrag vom 20. März 2001 und die Kopie der zusammenfassenden Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen vom 28. August 2002. In der Bestellung der E. W. GmbH in G…
…ab dem 1. Jänner 1995) entfallenen steuerlichen Kontrollen an den Binnengrenzen wurde zwischen den EU-Mitgliedstaaten ein EDV-gestütztes Informationssystem über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Warenbewegungen geschaffen (MIAS). Die Daten des MIAS basieren auf den ZM, die jeder Unternehmer, der innergemeinschaftliche Lieferungen durchführt, in den EU…
…fest, dass im Unternehmen in den Monaten Dezember 2006 und Jänner 2007 keine Umsätze getätigt wurden. Im Voranmeldungszeitraum Februar 2007 hingegen wären laut den Behauptungen der W. GmbH umfangreiche innergemeinschaftliche Warenlieferungen an die G GmbH in Deutschland durchgeführt worden. Dabei fehlte mit Stand 11. Mai…
…Dezember 2001, Bp abc, sind rückgängig zu machen. 2) Ungültige UID-Nummer: In der Zusammenfassenden Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Warenbewegungen vom 26. März 1998 wurde die UID-Nummer hinsichtlich einer Bemessungsgrundlage von 365.492 S für das 4. Quartal 1997 mit IT123 bekannt gegeben…
…innergemeinschaftliche Lieferungen in den Jahren 2009, 2010 bis einschließlich Juni 2011 keine Zusammenfassenden Meldungen gemäß Artikel 21 Abs. 3 UStG 1994 beim Finanzamt eingereicht hat. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Unternehmer bis zum Ablauf eines auf den Kalendermonat folgenden Kalendermonates, indem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen…
…lautet (Fettdruck durch das erkennende Gericht): (3) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung), in der er die Angaben nach Abs…
…b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und höchstens 2.200 € betragen darf. Aufgrund der Umstände, dass der Bf. die Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung bekannt war…
…seien, die das Nachvollziehen des Warenflusses erschwert hätten. Im Vorlageantrag wiederholte die Bf. ihr Vorbringen. Rechtslage: Der Unternehmer hat bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung, Art. 21…
…den Zeitraum Jänner, April, Juni, Juli und Dezember 2008 keine Zusammenfassenden Meldungen eingereicht wurden. Mit Bescheid vom 10.11.2010 wurde betreffend den verspätet abgegebenen und mittels Zusammenfassender Meldung erklärten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 (Binnenmarktregelung) in Verbindung mit § 135 Bundesabgabenordnung…
…Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er "Innergemeinschaftliche Warenlieferungen" oder "Sonstige Leistungen für ausländische Auftraggeber" ausgeführt habe, beim Finanzamt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) abzugeben habe, in der er die Angaben nach Art. 21…
…aller nach Abs. 6 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen im Sinne des Abs. 4 nicht übersteigen und höchstens 2.200 Euro betragen darf. Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag verhängen, wenn eine Abgabenerklärung…
…Von der Berichtigung kann abgesehen werden, wenn diese auf das Steueraufkommen keine Auswirkung haben und wenn hierdurch keine Störung des Informationssystems über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen (MIAS) eintritt. Beispiel: Im Zuge einer Außenprüfung wird festgestellt, dass eine zum vollen Vorsteuerabzug berechtigte Linzer Konzerngesellschaft unterpreisig sämtliche…
…per 16.9.2009 verspätete Erklärungen abgegeben. Die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung. § 135 der BAO ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1 % der Bemessungsgrundlage für innergemeinschaftliche Warenlieferungen jedoch max. € 2.200,-- nicht übersteigen darf. Gem. § 20 BAO haben sich Entscheidungen…
…des Art. 21 lautet: „(3) Der Unternehmer im Sinne des § 2 hat bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat (Meldezeitraum) folgenden Kalendermonates, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung abzugeben (Zusammenfassende Meldung), in der er die Angaben nach Abs. 6 zu…
…bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat folgenden Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) abzugeben, in der er in Abs. 6 der Bestimmung festgelegte Angaben zu diesen Warenlieferungen zu machen hat. Die Zusammenfassende Meldung gilt gem. Art…
…Z. 2 lit. b UStG 1994 zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen iSd Art 21 Abs. 4 UStG 1994 nicht übersteigen und höchstens 2.200 Euro betragen darf. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (VwGH 12.8.2002…
…Art. 21 Abs. 9 UStG ein Verspätungszuschlag in Höhe von 1% der Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen festzusetzen. Die Berechnung des Verspätungszuschlages sei in der Beilage ersichtlich. Die Nichtabgabe von ZM über diesen langen Zeitraum (Anfang 2004 bis zur Betriebsprüfung Ende 2008) sei nicht entschuldbar, da…
…Februar 2001. Gegenstand der Prüfung waren u. a. die Zusammenfassenden Meldungen für den Zeitraum 1995 - 1998. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Bw. im Prüfungszeitraum innergemeinschaftliche Warenlieferungen durchgeführt hat. Es seien darüber jedoch, wie gem. Art. 21 Abs. 3 Binnenmarktregelung vorgeschrieben, keine Zusammenfassenden…