…Verwaltungsratsvergütungen, was dem Gesetzgeber aber nicht zugesonnen werden könne. Zudem ergebe sich auch dann, wenn die Verwaltungsratshonorare nicht unter Art. 16 DBA-Schweiz subsumiert würden, kein inländischer Besteuerungsanspruch, da in diesem Fall nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31.7.1996, 92/13/0172, vorrangig…
…überschritten, und davon wird jedenfalls dann auszugehen sein, wenn ein Arbeitnehmer an mehr als 20 % der Arbeitstage nicht pendelt, so besteht keine Grenzgängereigenschaft und kein inländische Besteuerungsanspruch. Dabei ist es nach dem Abkommenswortlaut und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.11.1962, 364/61) unerheblich…
…wenn ein Arbeitnehmer an mehr als 20 % der Arbeitstage nicht pendelt, so geht (nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage) die Grenzgängereigenschaft und damit auch der inländische Besteuerungsanspruch verloren. Dabei ist es entgegen der Rechtsauffassung des Finanzamtes nach dem Abkommenswortlaut und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…EStG 1988 regelmäßig zu beurteilenden Fällen (inländischer Arbeitgeber) unterscheidet, sachverhaltsmäßig wie rechtlich nicht allein unter dem Blickwinkel des nationalen, sondern auch des zwischenstaatlichen Steuerrechts zu prüfen gewesen, da der auf § 1 Abs. 2 EStG 1988 gründende innerstaatliche Besteuerungsanspruch an den erklärten Auslandseinkünften durch das Abkommensrecht…
…ausgeübt hat (EAS 2613). Sollte sich dabei herausstellen, dass Deutschland dieses bisher aufgrund Unkenntnis vom Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen hat, könnten die auf Deutschlandtätigkeit entfallenden Bezugsteile in die inländische Einkommensbesteuerung für 2004 einbezogen werden, sofern Deutschland sein Besteuerungsrecht nicht im Nachhinein doch noch ausübt (vgl. Art…
…2008/15/0148). Damit bleibt auch der inländische Besteuerungsanspruch für jene Zeiträume, in denen der Berufungsführer in der Regel arbeitstäglich zwischen seinem inländischen (grenznahen) Wohnort und seinem ausländischem (grenznahen) Arbeitsort pendelt, aufrecht und entsprechen daher die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2003 und 2004 insoweit dem Gesetz…
…wenn ein Arbeitnehmer an mehr als 20 % der Arbeitstage nicht pendelt, so geht (nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage) die Grenzgängereigenschaft und damit auch der inländische Besteuerungsanspruch verloren. Dabei ist es entgegen der Rechtsauffassung des Finanzamtes nach dem Abkommenswortlaut und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…O1-G. sei. Es sei daher das Geschäftsführerentgelt im Inland zu versteuern, da bei einer inländischen GmbH die Tätigkeit des Geschäftsführers auch dann an dem Ort, an dem die GmbH betrieben werde, als ausgeübt anzusehen sei, wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im…
…Verlust von S 168.768,29. Der saldierte handelsrechtliche Gewinn laut Jahresabschluss 1992 betrug S 687.162,91. In der Körperschaftsteuererklärung 1992 wurde unter Kennzahl 622 als handelsrechtlicher inländischer Gewinn der saldierte Betrag von S 687.163,00 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung nicht strittiger außerbilanzmäßiger Abänderungen…
…daraufhin erlassenen Einkommensteuerbescheid von einer weiterhin bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht aus. Ermittlungen hätten nämlich ergeben, dass die Lebensgefährtin des Berufungswerbers nach wie vor an der inländischen Adresse BH, wohnhaft sei und auch er sich regelmäßig dort aufhalte. Es liege daher eine aufrechte Lebensgemeinschaft mit Mittelpunkt der…
…nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG erfüllt: Der Bw. wurde nicht von einem inländischen Betrieb, sondern von seinem Schweizer Arbeitgeber mit der Durchführung der Auslandstätigkeit beauftragt. Strittig ist nach dem ausführlich begründeten Vorbringen im Vorlageantrag zweierlei: Zum einen, ob dem Bw für den Lohn…
…auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens nur auf die inländischen Liegenschaften. Ergibt sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht eine Steuerpflicht, ist in einem weiteren Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird. Ein Doppelbesteuerungsabkommen vermag also den sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebenden Besteuerungsanspruch einzuschränken…
…ist dieser zu erwidern, dass sich bereits aus dem Vorgesagten kein Widerspruch der Anwendung innerstaatlichen Normen mit dem Unionsrecht ergibt, wenn durch die Vornahme des Steuerabzuges an der Quelle eine Sicherung des inländischen Besteuerungsanspruches (Besteuerung von Arbeitslöhne, für im Inland geleistete Arbeiten, die durch einen…
…je mehr sich die eigentliche unternehmerische Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung vollziehe. d. Aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sei kraft Vorliegens einer dauerhaft betrieblich genutzten räumlichen Einrichtung eine inländische Betriebsstätte gegeben. e. Sei das Ergebnis aus Österreich in die Gewinnermittlung in der Slowakei einbezogen worden…
…tierärztliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet noch keine Besteuerungsansprüche auslöse. In umsatzsteuerlicher Hinsicht sei die Vor-Ort-Betreuung der Tiere als "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" im Sinne des § 3 a Abs. 8 lit. c UStG 1994 einzustufen, sodass die inländischen Umsätze der österreichischen Umsatzsteuer unterlägen.…
…werden, als er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen habe (§ 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG 1988). Auf der zweiten Stufe des Prüfungsverfahrens sei der inländische Besteuerungsanspruch abkommenskonform zu adaptieren. Bestehe auch eine Betriebsstätte im Sinne Art. 5 DBA Schweiz, so…
…33) zunächst der inländische Besteuerungsanspruch nach inländischem Recht zu ermitteln. Sodann sei auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zu entscheiden, ob und inwieweit der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechterhalten werden könne. Der im ersten Schritt innerstaatlich ermittelte und dann abkommenskonform adaptierte Besteuerungsanspruch sei schließlich…
…habe (§ 102 Abs. 2 Z 2 letzter Satz EStG 1988). Auf der zweiten Stufe des Prüfungsverfahrens sei der inländische Besteuerungsanspruch abkommenskonform zu adaptieren. Bestehe auch eine Betriebsstätte im Sinne Art. 5 DBA Schweiz, so dürften die der Betriebsstätte zurechenbaren "Gewinne" in Österreich besteuert werden (Art…
…1 EStG 1988 darstellen.) 3.2.2.2. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates Zur Bestimmung des inländischen Besteuerungsanspruches kommt dem Begriff der Ansässigkeit entscheidungserhebliche Bedeutung zu. Sowohl die abkommensrechtlichen Verteilungsnormen als auch die Methodenartikel (Befreiungs- oder Anrechnungsmethode) der Doppelbesteuerungsabkommen (und des OECD-Musterabkommens) bauen in ihrer Systematik…
…auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zu entscheiden, ob und inwieweit der Besteuerungsanspruch aufrecht erhalten werden kann. Im letzten Schritt ist schließlich der innerstaatlich ermittelte und dann abkommenskonform adaptierte Besteuerungsanspruch nach inländischem Recht durchzusetzen. Doppelbesteuerungsabkommen entfalten eine Schrankenwirkung insofern, als sie eine sich aus dem innerstaatlichen…