…vorstehenden Ausführungen im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für die Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht vorlagen, ist dieser ersatzlos aufzuheben. Das Recht der in § 46 FLAG 1967 genannte Gebietskörperschaften auf Rückforderung der irrtümlich geleisteten Beihilfenzahlungen wird gemäß § 26 Abs. 2 FLAG 1967 dadurch nicht ausgeschlossen (vgl…
…26 Familienausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine in § 46 Familienausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Dies gilt gemäß § 33 Abs.4 Z 3a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) auch…
…FLAG in der zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides geltenden Fassung BGBl. I Nr. 8/1998 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 FLAG genannte Gebietskörperschaft…
…September 2000 anficht. 3.2 Der Bw. wendet sich gegen den Rückforderungsbescheid mit der Begründung, der unrechtmäßige Bezug sei ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 FLAG genannte Gebietskörperschaft verursacht worden. Dem ist zu entgegnen, dass auszahlende Stelle der Arbeitgeber des Bw. bzw…
…Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Weiters können zurückzuzahlende Beträge auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. Im § 46 FLAG wird normiert, wer…
…4 FLAG in der bis zum 31.5.2008 geltenden Fassung lautet: "(1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige…
…Gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Dies gilt gemäß § 33 Abs. 4 Z…
…1967 in der im Berufungszeitraum anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 lautet: "§ 26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft…
…bis 30. August 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6. Juli 1998 wurde der Firma BW1 Lohnsteuer in Höhe von ATS 46.661,00 gemäß § 82 Einkommensteuergesetz 1988 zur Zahlung und Haftung vorgeschrieben. Im Zuge…
… 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Mängel in der Organisation des Vertreters (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Auch die Organisation von Gebietskörperschaften muss in gleicher Weise wie eine…
…1.) Die Festsetzung der Abgaben wird wie folgt geändert: | Abgabe | Betrag in Euro | Zoll (Z1) | 17.638,65 | Einfuhrumsatzsteuer (EU) | 18.873,49 | Tabaksteuer (TS) | 46.171,22 | Abgabenerhöhung (ZN) | 9.221,29 | Summe…
…und der angefochtene Bescheid wie folgt abgeändert: Die Lohnsteuernachforderung wird mit € 3.718,74 (ATS 51.171,00) und der Säumniszuschlag mit € 46,06 (ATS 634,00) festgesetzt. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) fand für den im Spruch genannten Zeitraum eine Lohnsteuerprüfung statt…
…jedoch nicht mehr als 21,80 Euro pro Beilage Gemäß § 14 TP 6 Abs.1 GebG 1957 beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungsbereiches, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen…
…sind. Das Fehlen liquider Mittel in den verfahrensgegenständlichen Jahren wurde im Übrigen vom Bw. auch nicht behauptet, waren doch laufend liquide Mittel vorhanden, zumal laut Behauptung des Bw. beim Finanzamt (bei den öffentlichen Gebietskörperschaften) keine Rückstände offen aushafteten. Nicht übersehen werden kann die Anzeige (Tz…
…dass Prokuristen außerhalb von WT-Gesellschaften als Kanzleipersonal einzustufen sind. Auch der nachfolgende Hinweis auf Seite 3 des Bescheides, wonach auch die Büroorganisation von Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden) oder Kapitalgesellschaften in gleicher Weise dem Mindesterfordernis einer sorgfältigen Organisation entsprechen müsse, ist für uns nicht anwendbar…
…auf Familienbeihilfe eine Mitteilung auszustellen hat, sofern die Auszahlung der Familienbeihilfe nicht auf Grund einer Bescheinigung durch die in § 46 FLAG 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten erfolgt. In den entsprechenden Mitteilungen ist daher nur ein vorläufiger Bezugszeitraum genannt. Dieser kann bei Wegfall der Voraussetzungen…
…was S 512.692,25 ergebe. Davon sei noch die Körperschaftsteuerrückstellung von S -46.076,00 und die Kapitalertragsteuerrückstellung von S -237.159,00 entsprechend der abgabenbehördlichen Prüfung in Abzug zu bringen, sowie die Forderung Kapitalertragsteuer und gegen den Gesellschafter von S 237.159,00…
…Eine Rückzahlungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn der unrechtmäßige Bezug durch eine Fehlleistung einer in § 46 FLAG 1967 genannten Gebietskörperschaft oder gemeinnützigen Krankenanstalt verursacht worden ist. Hiezu ist festzuhalten, dass die nach § 46 FLAG 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten nach § 4 des Artikel II…
…1967 in der im Berufungszeitraum anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 lautet: "§ 26. (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft…
…Durch die Bestimmung des Abs. 1 wird das Recht "der in § 46 FLAG 1967 genannten Gebietskörperschaften oder gemeinnützigen Krankenanstalten" auf Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen. .... | (4) | Die Oberbehörden sind ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des…