…sich um eine Konstellation, die dem Vorsteuerschwindel diente. Im Berufungsfall stellt die Weiterleitung der von der GmbH aus den angegebenen Geschäftsabwicklungen erhaltenen Geldbeträge in die wirtschaftliche Verfügbarkeit der Bw. zweifelsohne einen ungewöhnlichen und im Wirtschaftsleben unüblichen Zahlungsfluss dar. Dass ferner sämtliche an GmbH bezahlten Bruttokaufpreissummen…
…in seiner Beschaffenheit, in seinem Verlauf nicht üblicher und nicht zu vermutender Sachverhalt zu beurteilen ist, den Verfahrensteil, der sich auf im Wirtschaftsleben unübliche Sachverhalte und auf von der durchschnittlichen Erfahrung abweichende Lebensverhältnisse beruft, eine erhöhte Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung und zur Mitwirkung trifft. Nach der…
…des im Wirtschaftsleben unüblichen Vertragsinhaltes "hätte das Rechtsgeschäft rechtzeitig und ausreichend nach außen hin in Erscheinung treten müssen". Der vom Höchstgericht in diesem Zusammenhang immer wieder verlangten, erhöhten Dokumentationsverpflichtung sei nicht entsprochen worden. Auch auf die Rechtsprechung zur "Angehörigenliteratur" sei verwiesen. Zu den im Wirtschaftsjahr…
…€ bezahlt und außerdem alle Schulden der OEG übernommen, was im Wirtschaftsleben unüblich sei. In einer Gegenäußerung dazu wird eingewendet, dass die Verrechnungskonten nicht abverlangt worden seien. Es sei vielmehr im Zuge der Prüfung angeboten worden, sowohl einen Aufgabegewinn als auch eine detaillierte Darstellung der…
…€ bezahlt und außerdem alle Schulden der OEG übernommen, was im Wirtschaftsleben unüblich sei. In einer Gegenäußerung dazu wird eingewendet, dass die Verrechnungskonten nicht abverlangt worden seien. Es sei vielmehr im Zuge der Prüfung angeboten worden, sowohl einen Aufgabegewinn als auch eine detaillierte Darstellung der…
…Insgesamt gesehen steht daher für den UFS fest, dass diesem Schriftstück für die Streitjahre keine Relevanz beizumessen ist. Die Aussage der G ist jedoch auch unter dem Aspekt der Berufsqualifikation der G als im Wirtschaftsleben unüblich zu qualifizieren, als sie als Akademikerin und fachlicher Qualifikation…
…vehement. Auch ist es im Wirtschaftsleben unüblich, dass bei der Umwechslung von treuhändig übergebenem Bargeld von anderen Währungen in Euro keine Belege über den Umwechslungsvorgang aufgehoben werden. Überhaupt ist es gerade bei Vermittlungs- und Treuhandgeschäften unüblich, dass die Geschäftspartner keine Quittungen über die treuhändig übergebenen…
…Entstehung, in seiner Beschaffenheit, in seinem Verlauf nicht üblicher und nicht zu vermutender Sachverhalt zu beurteilen ist, den Verfahrensteil, der sich auf im Wirtschaftsleben unübliche Sachverhalte und auf von der durchschnittlichen Erfahrung abweichende Lebensverhältnisse beruft, eine erhöhte Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung und zur Mitwirkung trifft. Dasselbe…
…F. Handlungsvollmacht erteilt worden wäre bzw. dass er für seine angebliche Tätigkeit als Handlungsbevollmächtigter entsprechend entlohnt worden wäre; eine unentgeltliche Ausübung einer Tätigkeit in diesem Umfang sei im Wirtschaftsleben unüblich. Mit dem in der Aussage des Zeugen D. vom 11. Juli 2003 erwähnten Umstand, dass…
…den Unabhängigen Finanzsenat ist die gegenständliche Übernahme der Bürgschaft einzig aus der Gesellschafterstellung der Bw. erklärbar, da es im Wirtschaftsleben unüblich ist, eine Bürgschaft für einen (Betriebsmittel)kredit einer Gesellschaft zu übernehmen, zu der keine Verflechtung besteht. Da die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft zu keiner…
…einer Betriebsausgabe, wenn auch ein fremder Unternehmer die Bürgschaft übernommen hätte (VwGH 30.3.2006, 2002/15/0120). Es ist jedoch nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im Wirtschaftsleben unüblich, eine Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit einer Gesellschaft zu übernehmen, zu der keine wirtschaftliche Verflechtung besteht. Das…
…es dem Bw nicht möglich, allfällige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung im Rechtswege zu verfolgen. Eine Geschäftsbeziehung unter diesen Bedingungen kann nicht als im Wirtschaftsleben üblich betrachtet werden. Da der Bw den Empfänger der Beträge nicht zweifelsfrei und überprüfbar benennen konnte, den Zahlungsfluss der geltend gemachten…
…grundsätzlich frei vereinbart werden, sodass eine Provision inklusive Vermarktungskonzept von 15 % durchaus als marktüblich (insbes. für die Vermittlung von ausländischen Liegenschaften) angesehen werden kann. Warum es im Wirtschaftsleben unüblich ist, dass die Maklergebühren des Käufers vom Verkäufer übernommen werden, wird nicht begründet. Bei vielen Immobilienvermittlungen…
…Einem derartigen Risiko wird sich im Wirtschaftsleben ein Vertragspartner, selbst wenn er mit dem anderen Vertragsteil freundschaftlich verbunden sein sollte, nicht aussetzen, was gleichermaßen der Interessenslage des anderen Vertragspartners entsprechen muss. Nicht nur im Wirtschaftsleben unüblich sondern bereits unglaubwürdig muss aber die Berufungsbehauptung gewertet werden…
…Buchungen des Betrages von S 118.000,00 im Soll (1995) und S 100.070,00 im Haben (1997) hervorgehen, nicht die im Sinne der vorstehenden höchstgerichtlichen Rechtsprechung geforderte, im Zusammenhang mit der behaupteten Darlehensvergabe vereinbarte Leistungsabwicklung ausreichend belegen können. Es ist im Wirtschaftsleben unüblich…
…Beurteilung der Sachlage ausgegangen. Die Bw ist dieser Beurteilung nur mit Schutzbehauptungen abseits einer wirtschaftlichen Wirklichkeit entgegengetreten und ist Beweise für eine im Wirtschaftsleben unübliche Vorgangsweise schuldig geblieben. Auch wenn die Bw keine diesbezüglichen Absichtserklärungen offen gelegt hat oder Vereinbarungen vorgelegt hat, aus denen ersichtlich…
…Dies scheint im Wirtschaftsleben unüblich und angesichts vom Steigen des Preisniveaus und der Inflation auch unwirtschaftlich. Eine weitere Begründung für den Sicherheitszuschlag in Höhe von 150 % sind die ungeklärten Bankeingänge und Einlagen auf dem Sparbuch. Ob ein ungeklärter Vermögenszwachs vorliegt, ist eine im Rahmen der…
…Zu diesem Ergebnis führt auch der Umstand, dass der Bw. Gesellschafter - Geschäftsführer der H - GmbH war und es im Wirtschaftsleben unüblich wäre, dass ein Unternehmer einem anderen Unternehmen über einen längeren Zeitraum Räumlichkeiten vermietet, ohne daraus entsprechende Vorteile zu ziehen. Angesichts dieser Umstände hat die…
…Die Verpflichtung zu einer Pensionsleistung an einen Geschäftspartner der Provisionen erhält, erweist sich daher als ungewöhnlich, im Wirtschaftsleben unüblich und hält einem Fremdvergleich nicht stand. Sie ist nur mit dem Naheverhältnis der Gesellschafterin H. (Ehegattin) zum Geschäftsführer der Firma erklärbar (dazu auch VwGH 24.6…
…Treffen geführten und vom Finanzamt nicht beanstandeten Beispiele aus anderen Mietverträgen lässt den UFS der Höhe nach an der Fremdüblichkeit und Angemessenheit nicht zweifeln. Die Fremdfinanzierung einer Anschaffung und ihre Sicherstellung durch den Käufer sind im Wirtschaftsleben nicht unüblich. Dass im Mietvertrag keine Kündigungsbestimmungen bzw…