…Bw. wieder am 10. Jänner 2000 zur Gänze entnommen worden. Der Beschuldigte habe dabei mit dem Vorsatz gehandelt, die hohen Entnahmen zu verschleiern. Diese seien als verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalertragsteuer zu unterziehen und dem Bw. als wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens zuzurechnen. Obwohl der Bw. als…
…Abstand zu nehmen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Während nach dem vorab Gesagten Schuldnachlässe im Rahmen gerichtlicher Ausgleiche begünstigt sind, ist die analoge…
…2011 ergeben sich folgende Ausführungen: "Auf dem Verr. Kto. K Franz scheinen im Jahr 2008 und 2009 hohe Entnahmen auf, die von Seite der To Pa GmbH als Forderung in der Bilanz verbucht wurde. Wurde diesbezüglich zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter eine schriftliche Vereinbarung…
…229,62. Die Bw. habe in ihrer Stellungnahme angeführt, es wäre seitens der Betriebsprüfung lediglich ein zu hoher freiwilliger Sozialaufwand beanstandet worden. Die Bw. habe durch private Verpflichtungen zu hohe Entnahmen aus dem Betrieb getätigt, es sei jedoch geplant gewesen, die Beträge mit Teilen des…
…vom Gesellschafter in mehreren Jahren bezogenen Akontozahlungen auf sein Geschäftsführergehalt, die mit den zuvor genannten Gegenforderungen zu verrechnen seien. Dass die Sanierungsfähigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei, treffe daher nicht zu. In der am 15. Dezember 2011 abgehaltenen Berufungsverhandlung wies der steuerliche Vertreter darauf…
…ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben." Bitte um Stellungnahme und Nachreichung der entsprechenden Nachweise." Aktenkundig ist ein Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 6.11.2006…
… 206 BAO anzuweisen, von der Abgabenfestsetzung in einer dem Erlass vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Mit…
…zu bewahren. Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsabsicht bedürfen bei einem Forderungsverzicht einer Bank über 200.000,00 € keiner näheren Erörterung. Die dem Schuldnachlass zugrunde liegende wirtschaftliche Situation ist auch nicht auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen bzw. lagen keine zum Schuldnachlass Anlass gebende Verluste vor, die sich…
…ein weiterer Beweis der Angemessenheit unserer Privatentnahmen, da die Sanierung durch die Privatentnahmen so gut wie gar nicht belastet wurde (Abdeckung durch Cash Flows 2002 bis 2004) und die Sanierungsbedürftigkeit dadurch keinesfalls auf unangemessen hohe Entnahmen zurückgeführt werden kann. Aus den genannten Gründen war auch…
… 2 Abs 2b Z 3 EStG in Höhe dieses Sanierungsgewinnes zu 100 % zu verrechnen. Zinsen für Privatentnahmen: Das Finanzamt hat für die Streitjahre Bankzinsen für eine über einen Bankkredit finanzierte Entnahme im Jahr 2000 nicht als Betriebsausgaben zugelassen. Eine Fremdmittelaufnahme ist dann betrieblich veranlasst - und…
…können, jedoch bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen sei, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde in einem ebenfalls zur Frage der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß …
… 36 EStG 1988 vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt haben. Dennoch stellen diese erlaßmäßigen Regelungen allerdings keine beachtlichen Rechtsquellen dar…
…da nach EStR 2000 Rz 7268 darauf Bedacht zu nehmen sei, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen sei bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Zumindest in den Jahren 2003 und 2004 seien weit höhere Privateinnahmen als in…
…zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Mit "Änderungserlass 2001" vom 28.12.2001, GZ.06 0104/11-IV/6/01…
…EStG vergleichbaren Weise abzusehen (EStR 2000, Rz 7268). Nach den Richtlinien sei zu prüfen, ob die Sanierungsbedürftigkeit aufgrund zu hoher Entnahmen entstanden sei. Dazu sei auszuführen, dass das Unternehmen seit 1984 bestehe und der Stand des negativen Eigenkapitals per 31. Dezember 2005 von Herrn RJ …
…der Bw. und ihres Ehegatten zufolge - die offiziellen Erträge des Einzelunternehmens der Bw. in den letzten drei Jahren aus steuerlichen Gründen bei Null gelegen seien. Ein Fehlkapital von zuletzt öS 1.400.000.- sei - so die weiteren Ausführungen des Bankinstitutes - auf hohe Entnahmen zurückzuführen, wobei…
…möge angeben, in welchen Beträgen ihrer Ansicht nach in den berufungsgegenständlichen Jahren 1995 bis 1998 die nicht erfolgte Verzinsung eine verdeckte Ausschüttung darstelle und in welcher Höhe Entnahmen des Gesellschafters RH in Form von Rückzahlungen der Bw. erfolgt sei. Nach einer schriftlichen Erinnerung gab die…
…können, jedoch bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen ist, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem ebenfalls zur Frage der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß …
… 206 BAO anzuweisen, von der Abgabenfestsetzung in einer dem Erlass vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen und bei derartigen Anweisungen darauf Bedacht zu nehmen, inwieweit die Sanierungsbedürftigkeit auf unangemessen hohe Entnahmen zurückzuführen ist bzw. inwieweit sich die zur Sanierungsbedürftigkeit führenden Verluste bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Die…
…im Berufungsfall vorlägen. Es werde darauf hingewiesen, dass seitens des Bw. keine unangemessen hohen Entnahmen getätigt worden seien und es für eine allfällige Begünstigung nach § 36 EStG 1988 nicht auf die Betriebsfortführung ankomme. Einer dem Vorlageantrag beiliegenden Stellungnahme des Bw. sei zu entnehmen, welche persönlichen…