…Das Finanzamt wies in der Vorlage darauf hin, dass die Verjährungsfrist nach § 207 Abs 2 BAO sieben Jahre betrage, soweit eine Abgabe hinterzogen sei. Die Frist ende daher frühestens mit Ablauf des Jahres 2009. Der angefochtene Bescheid vom 9. Dezember 2008 sei somit rechtmäßig. b…
…auf der Grundlage der Kontrollmitteilung und der Jahreserklärungen zur Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 2002. Die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Jahre 1993 bis 1998 wurden gesondert begründet. Darnach erfolgte die steuerliche Erfassung der Zinseinkünfte unter Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben gem. § 207 Abs…
…für die Jahre 1993 bis 2002, wobei die Einkommensteuer für das Jahr 1993 mit 0 ATS festgesetzt wurde. Die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Jahre 1993 bis 1998 wurden gesondert begründet. Darnach erfolgte die steuerliche Erfassung der Zinseinkünfte unter Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben gem. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Gerhard Peither, gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1989 bis 1993, Umsatz- und Gewerbesteuer für die Jahre 1989 bis 1993 und…
…den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Bei hinterzogenen Abgaben beträgt die Verjährungfrist zehn Jahre. Die Verjährung beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der…
…angefochtenen Bescheiden vorgeschriebenen Abgaben (Umsatz-, Gewerbesteuer, Abgabe von alkoholischen Getränken) um solche handelte, denen der Tatbestand der Abgabenverkürzung anhaftete und deren Festsetzung daher auf Grund der Qualifikation als "hinterzogene Abgaben" gemäß § 207 Abs. 2 BAO einer zehnjährigen Verjährungsfrist unterlag, die aber zufolge der zwischenzeitigen Unterbrechungshandlungen…
…Die am 29. Juli 2009 erfolgte bescheidmäßige Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer sei somit zu Recht innerhalb der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erfolgt. Dagegen hat der Bw. mit nachstehender Begründung den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt: In der Begründung der Berufungsvorentscheidung…
…für die Jahre 1994 bis 2002 vorzulegen, da der Verdacht der Abgabenhinterziehung bestehe. Nach der Rechtslage BGBl. 2004/180 betrage die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben grundsätzlich nur mehr sieben Jahre. Im Hinblick auf die Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 BAO in der geltenden Fassung komme…
…diese Bezüge, die jedoch an ihn nicht ausbezahlt worden seien, vorgeschrieben worden. Diese schienen nunmehr auch in seinem persönlichen AHV-Auszug auf. Er habe keine Abgaben hinterzogen, da die von ihm vorgelegten Bestätigungen des Arbeitgebers richtig seien. Die Verjährungsfrist betrage daher fünf Jahre. Die Wiederaufnahme…
Tätigkeit der Gattin des Bw. Kenntnis haben. Lt. JW erledigte die Gattin des Bw. den größten Teil der Buchhaltungsarbeiten (nicht Beratungstätigkeit). Die Zeugin UW bedient sich bei der Beantwortung der Frage, ob die Gattin des Bw. ebenfalls tätig war, nahe zu der gleichen Wortwahl wie…
…dass es sich - nachträglich betrachtet - um keine landwirtschaftliche Tätigkeit gehandelt hat, mag ihm möglicherweise als Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, erlaube aber in keinem Fall nun Abgabenhinterziehungen festzustellen. Dass Verspätungszuschläge nicht hinterzogen werden könnte, würde sich von selbst ergeben. Diese Festsetzungen seien daher in jedem Fall rechtswidrig…
…Im § 207 BAO werde die Verjährung hinsichtlich des Rechts auf Festsetzung einer Abgabe geregelt und zwar nicht nur hinsichtlich der erstmaligen Festsetzung, sondern auch für Abänderungen von Bescheiden. Soweit eine Abgabe hinterzogen wäre, betrage die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO in der Fassung BGBl…
…des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist sieben Jahre. Das Recht, einen Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig…
…der Verjährung, wobei die Verjährungsfrist nach Abs. 2 leg.cit. bei der veranlagten Einkommensteuer fünf Jahre beträgt; soweit eine Abgabe hinterzogen ist, sieben Jahre. Die Verjährung beginnt in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist…
…März 2006 führte er dazu aus, dass der vom Finanzamt vertretenen Auffassung, es handle sich bei den Einnahmen im Zusammenhang mit den Konzerten um hinterzogene Einnahmen, nicht gefolgt werden könne. Bereits im Jahr 1999 habe es einen Schriftverkehr zwischen dem Finanzamt K und der Kanzlei…
…Die Bw. brachte das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete diese wie folgt: Zum Zeitpunkt der Bescheidausstellung sei bereits die fünf Jahre betragende Verjährungsfrist verstrichen gewesen. Die zehnjährige Verjährungsfrist wäre nur bei hinterzogenen Abgaben heranzuziehen gewesen. Einer Abgabenhinterziehung mache sich jedoch nur schuldig, wer vorsätzlich…
…Die Bemessungsverjährung befristet das Recht eine Abgabe festzusetzen. Darüber hinaus hindert sie - der Anordnung des § 304 BAO zufolge - die Verfügung der Wiederaufnahme von Verfahren. Die Verjährungsfrist beträgt im allgemeinen fünf Jahre, soweit eine Abgabe hinterzogen ist, sieben Jahre (§ 207 Abs. 2 BAO). Die Verjährung beginnt…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und KammR Ignaz Hiller als weitere Mitglieder des Senates…
…die eine Abänderung der Vorschreibung rechtfertigen und zwar ungeachtet des Umstandes, ob es sich dabei um hinterzogene Abgaben handelt, sodass hinsichtlich der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 1987 und Nachfolgende keine Verjährung eingetreten ist. Für die Veranlagungszeiträume vor 1987 - also für die Bescheide betreffend…
…Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass der Berufungswerber Abgaben hinterzogen habe und dass deshalb die zehnjährige Verjährungsfrist gelte. In der gegen die im Spruch genannten Bescheide erhobenen Berufung vom 5. August 2002 brachte der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers im Wesentlichen Folgendes vor: Die Wiederaufnahme des…