Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XX, vom 11. Februar 2011 gegen den Bescheid des YY, vom 11. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw erzielte im Streitzeitraum neben…
…2008, 2008/15/0014) die Frage, wem Vergütungen für Leistungen wie etwa die Besorgung der Geschäftsführung einer GmbH, die de facto nur von einer natürlichen Person erbracht werden können oder dürfen (höchstpersönliche Leistung), bei denen die Einkünfte aber von Kapitalgesellschaften erklärt wurde, zuzurechnen sind, dahingehend…
…Damit würden die an die KG ausbezahlten Honorare auch nicht der DB-Pflicht unterliegen. Zudem beziehe sich die Ansicht der Finanzverwaltung betreffend der direkten Zurechnung von höchstpersönlichen Tätigkeiten nur auf Kapitalgesellschaften, nicht jedoch auf Personengesellschaften so wie die KG. Über die Berufung wurde erwogen: Die…
…auswirken, weshalb auch gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2003 berufen werde. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, der Verlustvortrag sei ein höchstpersönliches Recht. Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge gingen nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und der Verwaltungspraxis die nicht aufgebrauchten Verlustvorträge des Erblassers auf…
…Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG). Unter diese nichtabzugsfähigen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches einzureihen, gleichgültig, ob sie auch für die Berufsausübung benötigt werden. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen zu diesen Gegenständen Armbanduhren, Brillen…
…gleichgültig, ob die Uhr auch für den Beruf erforderlich oder sogar unentbehrlich ist (da es sich bei einer Armbanduhr um einen Gegenstand des höchstpersönlichen Gebrauchs handelt; Doralt/Kofler, § 20 Tz 163, Stichwort "Armbanduhr", Stichwort "Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches"). Aufwendungen für die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung…
…darauf errichteten Wohnhaus, Gd Ln, M-Gasse yx]. Gleichzeitig räumte der Käufer (der Sohn der Bw.) der Bw. auf deren Lebenszeit "die ausschließliche und höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung gemäß § 521 ABGB " an der im genannten Wohnhaus im 1. Stock gelegenen Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer, Wohnzimmer…
…0235, im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von Ablösen für die Befreiung vom türkischen Militärdienst als Betriebsausgaben ua. Nachstehendes ausgeführt: "Die Verpflichtung zur Ableistung des Militärdienstes ist eine höchstpersönliche. Ablösen zum Zweck der Erlassung dieser Leistungsverpflichtung sind somit primär nicht durch den Betrieb des Steuerpflichtigen, sondern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. (Bw.), vertreten durch Fritzenwallner-Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 5741 Neukirchen am Großvenediger 344, vom 2. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 8. Oktober 2004 betreffend Wiederaufnahme des…
…ansehe. Der Wortlaut der genannten Bestimmung untersage dabei die Übertragung der Gruppenträgereigenschaft nicht. Gegen die Qualifikation als höchstpersönliches Recht spreche auch der Umstand, dass der Bestand der Gruppe nach Ansicht der Finanzverwaltung in den UmgrStR bei Verschmelzung einer gruppenfremden Gesellschaft auf den Gruppenträger unberührt bleibe…
…eingangs) - steht fest, dass es sich beim Invaliditätspensionszuschuss zwar allenfalls um einen laufenden Zuschuss ähnlich einem Ruhegehalt iSd Pensionsplanes der Firma E. gehandelt hat, dieser Zuschuss allerdings ausschließlich und höchstpersönlich dem verstorbenen Erblasser, bedingt durch seine Invalidität, zugestanden hat. Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses…
…weiters die Ansicht, dass § 19 Abs. 1 BAO nicht anzuwenden sei, da hier höchstpersönliche Rechte vorlägen, die nicht übergehen könnten. Solche lägen vor, wenn die Rechtsposition nach Wegfall des Rechtsträgers dem Sinn und Zweck der sie begründenden Rechtsnorm nicht mehr gerecht werden könne, was bei…
…geb. am 05.04.1926, dass auch nur über einseitigen Antrag eines dieser Vertragsteile in EZ XX, GB YY, BG R im C- Blatt nachstehende Grundbuchshandlungen durchgeführt werden: a) die Einverleibung des höchstpersönlichen Wohnungsgebrauchsrechtes gem. § 521 ABGB im Sinne des Pkt. 2 dieses Vertrages für…
…ist unstrittig, dass in der Gemeinde A. seit jeher bei allen Begräbnissen alle an der Beerdigung teilnehmenden Trauergäste zu einem Totenmahl geladen werden. Da die Gestaltung eines Begräbnisses zu den höchstpersönlichen Angelegenheiten des Kostenträgers gehört, verbietet sich nach Ansicht des entscheidenden Senates eine Untersuchung, inwieweit…
…und "Anstellung" sprechen. Dabei gilt es vorrangig die tatsächlichen Willenserklärungen der betroffenen Vertragsparteien (Gesellschafter/Geschäftsführer) anhand schriftlicher Beschlüsse und ebenso die höchstpersönlich ausgeübten Rechte und Pflichten als auch Tätigkeiten der Geschäftsführer auf Grund derer konkreter fremdüblicher Vertragsverhältnisse zur GmbH zu erforschen. Trotz grundsätzlich gesonderter Beurteilung…
…dem nunmehrigen Berufungswerber, gewisse Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft ("Wohnung W 12 in R): Als Gegenleistung war in Punkt Zweitens Folgendes vereinbart: Dem Übergeber gebührt für sich und seine Ehegattin FrJ das höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungs- und Benützungsrecht am gesamten Übergabsobjekt, wie er dieses bisher als…
…7.11.2005 übertrug Herr FJ seinem Sohn gewisse Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft ("Wohnung W 12 in R): Als Gegenleistung war in Punkt Zweitens Folgendes vereinbart: Dem Übergeber gebührt für sich und seine Ehegattin FrJ das höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungs- und Benützungsrecht am gesamten Übergabsobjekt…
…dadurch, dass kein Partner zur Fortsetzung der Gemeinschaft verpflichtet ist, das Zusammenleben mithin jederzeit lösbar ist. Bei der Beurteilung des Vorliegens der einer Ehe (einer eingetragenen Partnerschaft) gleichenden persönlichen Beziehung handelt es sich um den höchstpersönlichen Lebensbereich von Menschen. Auf die innere Einstellung zweier Menschen…
…Investitionskostenbeitrages in Höhe von 11.000,-- € ein lebenslanges, ansonsten unentgeltliches, höchstpersönliches Wohnungsgebrauchsrecht an der im Dachgeschoß des Hauses E gelegenen abgeschlossenen Wohneinheit sowie dem dieser Wohneinheit zugeordneten Garten im Ausmaß von rund 700 m² ein. Die betreffende Wohneinheit besteht aus zwei Zimmern, einem Schrankraum…
…mit folgender Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 20.12.2000 habe die Berufungswerberin ua. ihrer Mutter die Dienstbarkeit des unentgeltlichen, höchstpersönlichen und lebenslänglichen Wohn- und Benützungsrechtes eingeräumt. Diesbezüglich seien bereits Abgaben festgesetzt worden, und zwar unter Zugrundelegung eines Monatswertes von umgerechnet 290,69 € pro Monat…