Durch den EStR 2000 - Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 1.7.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese…
…alle laufenden Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten der Liegenschaft und somit auch der Wohnung im Erdgeschoß zu tragen. Bindung an die Person der Mutter: Das Wohnungsgebrauchsrecht der Mutter ist ein höchstpersönliches Recht, kann nicht vererbt werden und erlischt mit ihrem Ableben. Vorzeitiges Erlöschen des Wohnungsgebrauchsrechts : Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XX, vom 11. Februar 2011 gegen den Bescheid des YY, vom 11. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw erzielte im Streitzeitraum neben…
…das Jahr 2012 keine Option gemäß § 22 Abs. 6 UStG vorliegt. Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Wahlrecht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (Scheiner, USt-Kommentar § 22 Rz 138). Der Vorsteuerabzug steht daher 2012 (und…
…§ 22 Rz 53 mit Hinweisen auf Rechtsprechung). 101 Die Option zur Regelbesteuerung ist ein höchstpersönliches Recht des Unternehmers und wirkt bei Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge nicht automatisch auf den Betriebsübernehmer weiter (Rz 204 UStR). Will der Betriebsübernehmer zB bei unentgeltlicher Betriebsübergabe oder Erbanfall weiterhin die Regelbesteuerung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Wohnanschrift, vertreten durch NameSteuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 1. September 2016, zu Recht…
…fallen. Seitens des FA ist keine betrieblich bedingte Veranlassung im Rahmen der Einkunftsquelle WT-Tätigkeit erkennbar, wonach Honorare als Subhonorare bzw. Weiterverrechnung an die 123 unter dem Titel der Betriebsausgaben zu subsumieren wären: Die Leistungen aus WT wurden höchstpersönlich seitens (des Bf.) erbracht, d. h…
…nutzen kann, ist eine Zurechnung der vom Einzelunternehmer erzielten Einnahmen aus der Tätigkeit als Wirtschaftstreuhänder an die Kapitalgesellschaft von vornherein ausgeschlossen. Übernimmt jedoch eine gewerblich tätige Kapitalgesellschaft durch anteilige Bereitstellung von eigenem Personal und eigener Infrastruktur an den höchst persönlich tätig werdenden Unternehmer Kosten, auf…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
…des Geschäftsführers ausübt. Die Leistungen, die er der Bf. in seinen Honorarnoten in Rechnung gestellt hat, hat der Geschäftsführer höchstpersönlich erbracht. Gemäß § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu leisten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Dienstnehmer sind Personen, die in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. azdk in der Beschwerdesache des Herrn Dietmar Bf, A , vertreten durch Frau Mag. WP, WP in Stadt , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes F A vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
…2008, 2008/15/0014) die Frage, wem Vergütungen für Leistungen wie etwa die Besorgung der Geschäftsführung einer GmbH, die de facto nur von einer natürlichen Person erbracht werden können oder dürfen (höchstpersönliche Leistung), bei denen die Einkünfte aber von Kapitalgesellschaften erklärt wurde, zuzurechnen sind, dahingehend…
…Damit würden die an die KG ausbezahlten Honorare auch nicht der DB-Pflicht unterliegen. Zudem beziehe sich die Ansicht der Finanzverwaltung betreffend der direkten Zurechnung von höchstpersönlichen Tätigkeiten nur auf Kapitalgesellschaften, nicht jedoch auf Personengesellschaften so wie die KG. Über die Berufung wurde erwogen: Die…
…auswirken, weshalb auch gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2003 berufen werde. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, der Verlustvortrag sei ein höchstpersönliches Recht. Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge gingen nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und der Verwaltungspraxis die nicht aufgebrauchten Verlustvorträge des Erblassers auf…
…Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG). Unter diese nichtabzugsfähigen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches einzureihen, gleichgültig, ob sie auch für die Berufsausübung benötigt werden. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zählen zu diesen Gegenständen Armbanduhren, Brillen…
…jedoch direkt der leistungserbringenden natürlichen Person zuzurechnen (vgl. VwGH 24.9.2014, 2011/13/0092). Weiters kann eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft Marktchancen nicht nutzen, wenn die betreffende Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise nach der Verkehrsauffassung eine höchstpersönliche Tätigkeit darstellt (zB Schriftsteller, Vortragende, Sportler, Künstler). Zu 2.: Für…
…ist diese Konzerngestellung nach hM zulässig, weil keine dienstrechtliche Weisungsbefugnis besteht, die in die eigenverantwortliche Unternehmensleitung des Vorstandes eingreifen würde. Frage Nach EStR 2000 Rz 104 sind Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender…
…gleichgültig, ob die Uhr auch für den Beruf erforderlich oder sogar unentbehrlich ist (da es sich bei einer Armbanduhr um einen Gegenstand des höchstpersönlichen Gebrauchs handelt; Doralt/Kofler, § 20 Tz 163, Stichwort "Armbanduhr", Stichwort "Gegenstände des höchstpersönlichen Gebrauches"). Aufwendungen für die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…
…darauf errichteten Wohnhaus, Gd Ln, M-Gasse yx]. Gleichzeitig räumte der Käufer (der Sohn der Bw.) der Bw. auf deren Lebenszeit "die ausschließliche und höchstpersönliche Dienstbarkeit der Wohnung gemäß § 521 ABGB " an der im genannten Wohnhaus im 1. Stock gelegenen Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer, Wohnzimmer…