…104/11 dazu ausgeführt, ist die Absetzbarkeit für Familienheimfahrten dem Grunde nach gegeben; der Fahrtaufwand ist jedoch der Höhe nach eingeschränkt mit dem höchsten Pendlerpauschale, das heißt 2.421,00 € jährlich bzw. 201,75 € pro angefangenem Monat. Wie sich aus dem anzuwendenden Gesetzestext…
…in der Regel wöchentliche Familienheimfahrten berücksichtigt werden. Mit Einführung des § 20 Abs. 1 Z 2e EStG wurde lediglich der Fahraufwand mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzt. Diese jährliche Höchstgrenze ist nur dann auf Monatsbeträge umzurechnen, wenn nicht während des gesamten Kalenderjahres eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung…
…Einkommensteuerbescheid 2006 erhob der Berufungswerber Berufung, in welcher er beantragte, die Wohnkosten in Höhe von 3.274,12 Euro und die Kosten für die Familienheimfahrten in Höhe von 2.664,00 Euro (höchstes Pendlerpauschale) zu berücksichtigen. Er beantragte weiters, die Einkommensteuer für 2006 mit 105…
…zu einer Abgabennachforderung von 2.162,55 €. In der Begründung führte das Finanzamt aus, bei der Veranlagung seien die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miete) sowie die Familienheimfahrten im höchstmöglichen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale) berücksichtigt worden. Weiters werde mitgeteilt, dass aufgrund des in den Jahren 2004…
…nachgeht. Er selbst ist Bundesbediensteter (Beamter der XY) und hat seinen Dienstort in B. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2007 beantragte er Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 2.850,- und Familienheimfahrten in Höhe des höchsten Pendlerpauschales (€ 2.797,50), die…
…zurückgelegte Gesamtkilometeranzahl | 16.200,00 | km | 19.440,00 | km | 18.360,00 | km | begehrtes höchstes Pendlerpauschale | 2.100,00 | € | 2.421,00 | € | 2.421,00 | € | Kosten der…
…Bescheid vom 6. August 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2003 (der diesbezügliche Antrag wurde beim Finanzamt am 4. März 2004 eingebracht) wurden € 1.050,00 (höchstes Pendlerpauschale für ein halbes Jahr) als Aufwendungen für Familienheimfahrten beim Bw. berücksichtigt. Mit Eingabe vom 20. September 2006…
…da die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar sei. Der Aufwand für Familienheimfahrten sei mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzt. Auch in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 beantragte der Bw. die Berücksichtigung von Kosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung (6.944,13 €): 260 * 0…
…Jahr 1996 würden sich aus Kosten im Zusammenhang mit Familienheimfahrten vom Dienstort Wien zum Familienwohnsitz in E in Höhe von 28.800,00 ATS (höchstes Pendlerpauschale) und Kosten für die Wohnung in Wien (129.658,00 ATS) sowie für PC (1.500,00 ATS) und…
…ursprünglich erklärungsgemäß anerkannt. Nach der Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide versuche das Finanzamt nun, die verfahrensgegenständlichen Aufwendungen im Wege der Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zu kürzen (auf den Betrag des höchsten Pendlerpauschales). Dazu werde zunächst festgestellt, dass eine Bescheidberichtigung eine Ermessensentscheidung sei. In den angefochtenen Bescheiden fehle…
…Die Höhe der absetzbaren Kosten sei gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 mit dem höchstem Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 begrenzt (9 Monate x 201,75 € = 1.815,75 €). In einer rechtzeitig…
…Z und retour beantragt. Im Bescheid für das Jahr 2007 seien Familienheimfahrten zum Familienwohnsitz in E/F in Höhe von 1.110,00 € (222,00 € x 5 = höchstes Pendlerpauschale) für den Zeitraum Jänner bis Mai vom Finanzamt anerkannt worden. Für Zeiträume nach…
… 20 Abs. 2 lit. e EStG 1988 (höchstes Pendlerpauschale) als Werbungskosten abzugsfähig. Behält dagegen ein Steuerpflichtiger den bisherigen (Familien)Wohnsitz deswegen bei, weil er dort ein Eigenheim (errichtet) hat, so sind die Aufwendungen für Familienheimfahrten privat veranlasst und nicht abzugsfähig (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner…
… Wenn nein, mit welchem Verkehrsmittel haben Sie diese Fahrten unternommen? Haben Sie Nachweise über die von Ihnen unternommenen Fahrten nach E ? Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.5.1) Familienheimfahrten, Nachweis "Ich nehme diesen Titel im maximalen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale, gemäß § 16 (1, lit. c) EStG…
… Wenn nein, mit welchem Verkehrsmittel haben Sie diese Fahrten unternommen? Haben Sie Nachweise über die von Ihnen unternommenen Fahrten nach E.?" Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.5.1) Familienheimfahrten, Nachweis "Ich nehme diesen Titel im maximalen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale, gemäß § 16 (1, lit. c) EStG…
… Wenn nein, mit welchem Verkehrsmittel haben Sie diese Fahrten unternommen? Haben Sie Nachweise über die von Ihnen unternommenen Fahrten nach E.?" Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.5.1) Familienheimfahrten, Nachweis "Ich nehme diesen Titel im maximalen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale, gemäß § 16 (1, lit. c) EStG…
… Wenn nein, mit welchem Verkehrsmittel haben Sie diese Fahrten unternommen? Haben Sie Nachweise über die von Ihnen unternommenen Fahrten nach E.?" Stellungnahme des Berufungswerbers zu 2.5.1) Familienheimfahrten, Nachweis "Ich nehme diesen Titel im maximalen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale, gemäß § 16 (1, lit. c) EStG…
…welchem Verkehrsmittel haben Sie diese Fahrten unternommen? Haben Sie Nachweise über die von Ihnen "mindestens 1x in der Woche" unternommenen Fahrten nach G.? Stellungnahme des Berufungswerbers: Zu 2.5.1) Familienheimfahrten I Nachweis Ich nehme diesen Titel im maximalen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale, gemäß § 16 (1…
…Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die vom Bw. geltend gemachten Aufwendungen für Familienheimfahrten (höchstes Pendlerpauschale für 10 Monate) als Werbungskosten abzugsfähig sind. In rechtlicher Hinsicht ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 jährlich maximal 2.100,00 € (höchstes Pendlerpauschale) angesetzt werden; 2.100,00 € : 12 Monate = 175,00 €), so kann sich der Berufungswerber nicht als beschwert erachten. Was die Kosten für Fachliteratur (68,30…