…104/11 dazu ausgeführt, ist die Absetzbarkeit für Familienheimfahrten dem Grunde nach gegeben; der Fahrtaufwand ist jedoch der Höhe nach eingeschränkt mit dem höchsten Pendlerpauschale, das heißt 2.421,00 € jährlich bzw. 201,75 € pro angefangenem Monat. Wie sich aus dem anzuwendenden Gesetzestext…
…€ 6.000,00 betragen, aber weit mehr als ein Zehntel der Einkünfte des Bf. ausmachen. Kosten für Familienheimfahrten - die mit dem höchsten Pendlerpauschale gedeckelt sind - können aber nur für Monate berücksichtigt werden, in denen die auswärtige Berufstätigkeit überhaupt erfolgt (vgl. zB BFG 29.8…
…in der Regel wöchentliche Familienheimfahrten berücksichtigt werden. Mit Einführung des § 20 Abs. 1 Z 2e EStG wurde lediglich der Fahraufwand mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzt. Diese jährliche Höchstgrenze ist nur dann auf Monatsbeträge umzurechnen, wenn nicht während des gesamten Kalenderjahres eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung…
…dann, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen, und nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (vgl. Lenneis in Jakom, EStG, § 16, Rz…
…alleinstehend, sondern in Lebensgemeinschaft. Er stelle daher den Antrag auf Ansatz der angefallenen Kosten wie höchstes Pendlerpauschale in Höhe von € 3.672,00 für Familienheimfahrten und Kosten für die Schlafstelle in Höhe von € 1.186,00 für doppelte Haushaltsführung. Beide Beträge seien Jahreskosten…
…Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (kurz: Bf.) machte in ihren bei der Abgabenbehörde elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärungen 2013 und 2014 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Familienheimfahrten in Höhe von € 3.672,00 (höchstes Pendlerpauschale) als Werbungskosten geltend. 2. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung der Einkommensteuer 2013 verfügte…
…für die doppelte Haushaltsführung für die Zeit der Beschäftigung in C auf Euro 3.288,- berichtigt werden würden. Neben Fahrtkosten in Höhe von Euro 888,- (höchstes Pendlerpauschale) würden die Wohnungskosten (inklusive Betriebskosten, etc.) mit Monatlich Euro 600,- im Schätzungsweg für eine entsprechende Mietwohnung anerkannt werden…
…Einkommensteuerbescheid 2006 erhob der Berufungswerber Berufung, in welcher er beantragte, die Wohnkosten in Höhe von 3.274,12 Euro und die Kosten für die Familienheimfahrten in Höhe von 2.664,00 Euro (höchstes Pendlerpauschale) zu berücksichtigen. Er beantragte weiters, die Einkommensteuer für 2006 mit 105…
…zu einer Abgabennachforderung von 2.162,55 €. In der Begründung führte das Finanzamt aus, bei der Veranlagung seien die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miete) sowie die Familienheimfahrten im höchstmöglichen Ausmaß (höchstes Pendlerpauschale) berücksichtigt worden. Weiters werde mitgeteilt, dass aufgrund des in den Jahren 2004…
…nachgeht. Er selbst ist Bundesbediensteter (Beamter der XY) und hat seinen Dienstort in B. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2007 beantragte er Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von € 2.850,- und Familienheimfahrten in Höhe des höchsten Pendlerpauschales (€ 2.797,50), die…
…zurückgelegte Gesamtkilometeranzahl | 16.200,00 | km | 19.440,00 | km | 18.360,00 | km | begehrtes höchstes Pendlerpauschale | 2.100,00 | € | 2.421,00 | € | 2.421,00 | € | Kosten der…
…Bescheid vom 6. August 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2003 (der diesbezügliche Antrag wurde beim Finanzamt am 4. März 2004 eingebracht) wurden € 1.050,00 (höchstes Pendlerpauschale für ein halbes Jahr) als Aufwendungen für Familienheimfahrten beim Bw. berücksichtigt. Mit Eingabe vom 20. September 2006…
…da die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar sei. Der Aufwand für Familienheimfahrten sei mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzt. Auch in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 beantragte der Bw. die Berücksichtigung von Kosten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung (6.944,13 €): 260 * 0…
…Jahr 1996 würden sich aus Kosten im Zusammenhang mit Familienheimfahrten vom Dienstort Wien zum Familienwohnsitz in E in Höhe von 28.800,00 ATS (höchstes Pendlerpauschale) und Kosten für die Wohnung in Wien (129.658,00 ATS) sowie für PC (1.500,00 ATS) und…
…806 km à 0,42 €/km) entspreche. Da die Kosten für Familienheimfahrten aber gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988 iVm § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG 1988 mit dem höchsten Pendlerpauschale, das sind 306 €/Monat, begrenzt sind…
…ursprünglich erklärungsgemäß anerkannt. Nach der Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide versuche das Finanzamt nun, die verfahrensgegenständlichen Aufwendungen im Wege der Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO zu kürzen (auf den Betrag des höchsten Pendlerpauschales). Dazu werde zunächst festgestellt, dass eine Bescheidberichtigung eine Ermessensentscheidung sei. In den angefochtenen Bescheiden fehle…
…Die Höhe der absetzbaren Kosten sei gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 mit dem höchstem Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 begrenzt (9 Monate x 201,75 € = 1.815,75 €). In einer rechtzeitig…
…Abzugsfähigkeit für Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz besteht somit nur dann, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen und nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (vgl Jakom/Ebner EStG, 2025, …
…Bf. regelmäßig und öfters als einmal pro Monat den Familienwohnsitz aufsuchte. Unter Einbeziehung der Fahrtkosten für eine Hin- und Rückfahrt in Höhe von ca. 239 € wären dies beim höchsten Pendlerpauschale 16 Fahrten im Jahr. In Anbetracht der Umstände erscheint es glaubwürdig, dass der Bf…
…als Werbungskosten abzugsfähig, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs.1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung (höchstes Pendlerpauschale) nicht überschritten wird. Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen absetzbar, die durch das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel anfallen (vgl. dazu Jakom/Lenneis…