…Grunde nach Aufwendungen für Familienheimfahrten entstanden sind. Während der Bw. im wesentlichen die tatsächlichen Kosten sowie die in diesem Zusammenhang angefallenen "Polizeistrafen" absetzen möchte, hat das Finanzamt hiefür nur das höchste Pendlerpauschale gewährt. Mit dieser Auffassung ist das Finanzamt für den 4. 5. und 10…
…ein Werbungskostenabzug unter dem Titel "Familienheimfahrten" durch den gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 limitierten Betrag (das höchste Pendlerpauschale) begrenzt ist, kann sich der Bw. - gerade auch in Anbetracht des Umstandes, dass die jährliche Höchstgrenze um jene Monatsbeträge zu vermindern wäre…
…wohl: Familienheimfahrten) im gegenständlichen Fall zuträfen; die absetzbaren Kosten hierfür seien allerdings durch die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG begrenzt. Dabei sei die jährliche Höchstgrenze auf Monatsbeträge…
…der alleinstehende Steuerpflichtige an seinem Heimatort über eine Wohnung verfügt. Die Höhe der absetzbaren Kosten für Familienheimfahrten ist durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit c. EStG begrenzt (VwGH 28.5.2009…
…Pauschbetrag von 2.100 € jährlich berücksichtigt. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Dem Berufungswerber steht aufgrund des unstrittigen Sachverhaltes das höchste Pendlerpauschale von 2.100 € zu, welches aufgrund der Erklärung zur Berücksichtigung des…
…als dem Abgabepflichtigen überhaupt ein Mehraufwand entsteht und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Grenze (höchste Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988) nicht überschritten wird. Eine doppelte Haushaltsführung liegt bei einem ledigen und allein…
…verdoppeln würde. Richtigerweise kann diese Erlassregelung nur so verstanden werden, dass zusätzliche Fahrtkosten, soweit sie im höchsten Pendlerpauschalbetrag noch Deckung finden (dies wäre z.B. der Fall, wenn vom Arbeitgeber wegen Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nur der "kleine" Pauschbetrag nach lit. b gewährt…
…104/11 dazu ausgeführt, ist die Absetzbarkeit für Familienheimfahrten dem Grunde nach gegeben; der Fahrtaufwand ist jedoch der Höhe nach eingeschränkt mit dem höchsten Pendlerpauschale, das heißt 2.421,00 € jährlich bzw. 201,75 € pro angefangenem Monat. Wie sich aus dem anzuwendenden Gesetzestext…
…1 Ziffer 6 lit. c EStG 1988 angeführt, diskriminiere österreichische Arbeitnehmer mit Familienwohnsitz im Ausland gegenüber jenen die im Inland wohnen und arbeiten, weil deren Fahrtkosten durch das höchste Pendlerpauschale jedenfalls abgedeckt seien. 4. Außergewöhnliche Belastung Die Bw. beantragte die Berücksichtigung von Anschaffungskosten für eine…
…werden, weil die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden. In den dagegen erhobenen Berufungen vom 5.8.2005 brachte der Berufungswerber vor, dass Werbungskosten für Familienheimfahrten im Rahmen des höchsten Pendlerpauschales angefallen wären. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befinde sich im Ausland (Ungarn…
…in der Regel wöchentliche Familienheimfahrten berücksichtigt werden. Mit Einführung des § 20 Abs. 1 Z 2e EStG wurde lediglich der Fahraufwand mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzt. Diese jährliche Höchstgrenze ist nur dann auf Monatsbeträge umzurechnen, wenn nicht während des gesamten Kalenderjahres eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung…
…der Bw. für Fahrten zwischen Wohnung und Dienstorten (= Einsatzorte, an denen der Bw. als Leiharbeitskraft regelmäßig tätig geworden ist) erhalten hat. Da nun seitens des Arbeitgebers für diese Fahrten ein das "höchste" Pendlerpauschale (2.421 € gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c…
…der Bw. für Fahrten zwischen Wohnung und Dienstorten (= Einsatzorte, an denen der Bw. als Leiharbeitskraft regelmäßig tätig geworden ist) erhalten hat. Da nun seitens des Arbeitgebers für diese Fahrten ein das "höchste" Pendlerpauschale (2.421 € gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c…
…Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort können für max. ein halbes Jahr als Werbungskosten beansprucht werden. Bei Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen würde die Limitierung der Fahrtkosten auf das höchste Pendlerpauschale plus angemessene Wohnungskosten grundsätzlich korrekt sein, wenn auch der Verweis auf die RZ 352 der…
…bereitgestellte Einzimmerunterkunft (pro Monat ATS 463,-- bzw. 1999: ATS 4.398,50) als Werbungskosten anzuerkennen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG sind die Werbungskosten für Familienheimfahrten mit dem höchste Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c EStG (ATS 28.800,--)…
…Sie beantrage demzufolge, die Kosten der doppelten Haushaltsführung in Höhe von € 4.306,00 und der wöchentlichen Heimfahrten in Höhe von € 2.797,50 (höchste Pendlerpauschale) als Werbungskosten anzuerkennen. Das Finanzamt hat mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Oktober 2009 die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Die Bescheide wichen von den eingereichten Erklärungen insoweit ab, als für den Zeitraum 1.7.2004 bis 31.8.2007 Fahrtkosten zum behaupteten Familienwohnsitz in Zürich (in Höhe der jeweils höchsten Pendlerpauschale) nicht als Werbungskosten anerkannt wurden. Dies wurde von der Vorinstanz wie folgt begründet…
…§ 20 Abs. 1 Zi 2 lit. e EStG auf das höchste Pendlerpauschale in Höhe von € 2.664,00 reduziert. Das Finanzamt anerkannte die geltend gemachten Aufwendungen nicht, da "im Ergänzungsersuchen vom 21.5.2012 u. a. um den Nachweis einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung…
…werden können. Die Familienheimfahrten seien dem Betrage nach mit dem höchsten Pendlerpauschale von € 2.797,50 (2007) begrenzt. Mit Eingabe vom 25. Mai 2011 berief der Bw gegen obgenannten Bescheid rechtzeitig und führte aus, dass er aufgrund unvollständiger Berücksichtigung seines großen Pendlerpauschales, seiner Reisekosten…
…österreichischen Wohnort und dem ungarischen Familienwohnsitz, einer wöchentlichen Familienheimfahrt und unter Berücksichtigung des amtlichen Kilometergeldes in Höhe von 0,42 € seien die tatsächlich angefallenen Kosten höher als das höchste Pendlerpauschale von 281,00 € pro Monat. Der Bw. sei an den Wochenenden zu seiner…