…Arbeitszimmer statt findet. Das bedeutet, dass der überwiegende Teil der selbständigen Tätigkeit im Arbeitszimmer erbracht wird." Bei der Einkommensteuerveranlagung erkannte das Finanzamt die geltend gemachten Raumkosten mit folgender Begründung nicht an: "Bei Vortragstätigkeit ist anzunehmen, dass der Mittelpunkt (Schwerpunkt) der Tätigkeit jedenfalls außerhalb des Arbeitszimmers…
…z.B. bei: Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponisten, Bildhauer, Heimarbeiter, Heimbuchhalter und Teleworker. Der Verwaltungsgerichtshof führte in seinem Erkenntnis vom 19.04.2006, 2002/13/0202, aus: Im Fall, dass nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, ist…
…Räume mit einem "häuslichen Arbeitszimmer", nicht aber mit "Ordinationsräumen, Labors, Fotostudios etc." vergleichbar sind. Die eingangs genannten Grundsätze für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind daher auch im vorliegenden Fall anzuwenden. Ein Abzug der geltend gemachten Kosten bei den Einkünften aus der…
…des Arbeitszimmers abzustellen (vgl. VwGH 25.10.2006, 2004/15/0148 unter nochmaligem Verweis auf VwGH 19.4.2005, 2002/13/0202). Bei einem Vortragenden an einer Bildungseinrichtung (für Deutsch) liegt der materielle Tätigkeitsschwerpunkt iSd. obig angeführten ständigen Rechtsprechung des VwGH zu Lehr- und Vortragstätigkeiten…
…Vortragstätigkeit zu den Themen Brandschutz, Zivilschutz, Selbstschutz, Sicherheit im Alltag aus. Bei Ausübung einer Tätigkeit als Vortragender mit identem Vortragsthema für verschiedene Firmen, Institutionen und Vereine, sowie in Schulen und im Rahmen der Erwachsenenbildung, kann nach der Lebenserfahrung nicht angenommen werden, die im häuslichen Arbeitszimmer…
…Praxis liegt der Tätigkeitsschwerpunkt bei Lehr- und Vortragstätigkeiten regelmäßig dort, wo die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt; ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke, etc. verwendetes häusliches Arbeitszimmer stellt daher bei einem Lehrer (oder Vortragenden) nicht den Tätigkeitsmittelpunkt dar, dieser liegt vielmehr außerhalb des Arbeitszimmers. Die…
…So stellt ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke verwendetes häusliches Arbeitszimmer eines Lehrers nach der Rechtsprechung nicht den Tätigkeitsmittelpunkt dar (VwGH 20.1.1999, 98/13/0132 und VwGH 26.5.1999, 98/13/0138). Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bei Lehrtätigen (Vortragenden) ist…
…nicht vorgetragen, dass ein Arbeitszimmer notwendig sei, sondern notwendig sei "ein Arbeitsplatz". Das ist aber nicht dasselbe. Die Einrichtungsgegenstände sind keine Werbungskosten im Rahmen des Berufes als Richterin bzw. Richteramtsanwärterin, weil bei dieser Tätigkeit der Mittelpunkt der Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern im…
…des Arbeitszimmers verweigert (was angesichts der oftmals die eigentliche Vortragstätigkeit um einzigfaches übersteigenden Vorbereitungszeit ein Absurdum darstellt), andererseits aber bei der Beurteilung der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für den Kommunikationsberater mit Werkverträgen sehr wohl diejenigen Zeiten, die ein Lehrer oder Vortragender in seinem häuslichen Arbeitszimmer vermeintlich…
…bei Lehrtätigkeiten und Vortragstätigkeiten - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt. Ob Vorbereitungsarbeiten, E-Mail-Verkehr etc. im Arbeitszimmer…
…versagen ist. Ad Arbeitszimmer im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit des Bw.: Nicht angezweifelt wird vom Unabhängigen Finanzsenat, dass der Bw. (Vorbereitungs)Arbeiten ua. auch im Zusammenhang mit seiner Vortragstätigkeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer tatsächlich erbracht hat. Bei der zum Streitpunkt Arbeitszimmer gegebenen Sach- und…
…häuslichen Arbeitszimmer, sondern nach der allgemeinen Verkehrsauffassung im Bereich der Universität gelegen. Diese Auffassung hat der VwGH in seinem jüngst ergangenen Erkenntnis vom 25. Oktober 2006, 2004/15/0148, wonach der für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer relevante Mittelpunkt der Tätigkeit bei Lehr- und Vortragstätigkeiten…
…Berufung weiters aus, dass er in seinem häuslichen Arbeitszimmer eine intensive Vorbereitung und Ausarbeitung der benötigten Unterlagen für die Lehrtätigkeit an der Medizinischen Universität Wien durchführe. Diesem Vorbringen ist zu erwidern, dass der Bw. mit dieser Vortragstätigkeit ebenfalls keine eigene Einkunftsquelle begründet, da diese Tätigkeit…
…98/13/0193) und ist einkunftsquellenbezogen vorzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen ausgeführt, dass der Mittelpunkt bei Lehrtätigkeiten und Vortragstätigkeiten - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort…
…98/13/0193) und ist einkunftsquellenbezogen vorzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in zahlreichen Erkenntnissen ausgeführt, dass der Mittelpunkt bei Lehrtätigkeiten und Vortragstätigkeiten - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort…
…im Arbeitszimmer ausgeübten, mit dem Unterricht bzw. Vortrag verbundenen Vorbereitungsarbeiten, wie Sichtung des Stoffes, Erstellung der Manuskripte, didaktische Konzeption, etc. von ihrer zeitlichen Dimension her weitaus intensiver sein können, als die Lehr- oder Vortragstätigkeit selbst. Tätigkeiten, bei welchen der Tätigkeitsschwerpunkt jedenfalls außerhalb des Arbeitszimmers zu…
…das Arbeitszimmer seien nicht anzuerkennen, da der Mittelpunkt der Vortragstätigkeit jedenfalls außerhalb des Arbeitszimmers liege. Mittelpunkt der Vortragstätigkeit sei jener Ort, an dem die Vorträge abgehalten werden. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung begründete die Bw. die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers damit, dass im Arbeitszimmer Besprechungen…
…dass insbesondere die Notwendigkeit zu prüfen sei. Bei einem Universitätsprofessor sei zu berücksichtigen, dass laut Judikatur des VwGH der Schwerpunkt dieser Tätigkeit (Vortragstätigkeit) nicht im Arbeitszimmer gelegen sei. Auch das zeitliche Ausmaß - laut Berufungsvorbringen werde von einer zweitägigen Nutzung pro Woche gesprochen - spreche nicht für…
…als Klinikvorstand erhalten hatte, zunächst den Einkünften aus selbständiger Arbeit zugerechnet.) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit machte der Bw. für die Jahre 2003 und 2004 ua. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 1.742,50 Euro bzw. in Höhe von…
…Wie die Behörde anlässlich einer Besichtigung des Arbeitszimmers feststellen hätte können, seien die Arbeitsräume durch jeweils getrennte Hauseingänge erreichbar. Es gebe wohl eine Verbindung zur Wohnung, doch diese Verbindung sei nicht von der Bw. geschaffen worden. Sie sei bei dem gemieteten Objekt bereits vorgelegen. Eine…