…2004, GZ. ZRV/0137-Z1W/02). Der Unabhängige Finanzsenat erachtet es daher, weil die fehlenden Ermittlungen einen vergleichsweise großen Umfang haben und im zweitinstanzlichen Vorhalteverfahren eine hinreichende Klärung dieser Fragen nicht oder nur mit einem unangemessen hohen Aufwand zu erwarten ist, als zweckmäßig, dass diese…
…11.1999, 99/13/0202), da es nicht allgemein bildend angelegt sei, sondern für den theologisch-historisch gebildeten Akademiker bestimmt sei (großer Umfang, spezielle Fachterminologie und wissenschaftlicher Anmerkungsapparat). Die in der Begründung zur BVE angeführte Verlagsinformation treffe daher nicht zu. Schließlich führte der Bw. die…
…Macht des Tests genannt, ist allerdings bei solchen Anpassungstests nicht allzu groß, wenn nicht eklatante Unterschiede zwischen den Verteilungen oder große Umfänge der verfügbaren Daten vorliegen. Soll also ein statistisches Entscheidungsverfahren verwendet werden, um im Sinn von Huber (2004) zu zeigen, dass buchmäßige Tageslosungen durch…
…angeblichen Marktstudien um einen von der Bw. vorgetäuschten Aufwand handelt. Für diese Beurteilung ist wesentlich, dass ein vom Umfang her großer Teil der angeblichen Marktstudien in Englisch und in Deutsch doppelt abgelegt sind, um einen größeren Inhalt vorzutäuschen, keinerlei Bezug zu den angeblich behandelten Ländern…
…LVO ("große Vermietung") (vgl. zB Doralt/Renner, EStG8, § 2 (LVO) Tz 505; Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 159). Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates ist somit aber auch die verfahrensgegenständliche Vermietungstätigkeit - betreffend ein Gebäude mit fünf bzw. sechs Wohnungen, welches nach Art und Umfang offenbar näher…
…in Abzug gebracht werden könnten. Weiters stellte die Prüferin fest, dass die während des Verfahrens vorgelegte erste Prognoserechnung hinsichtlich der Erlöse aus Buchverkäufen mit großer Unsicherheit behaftet sei. Es könne weder die Entwicklung der Auflagenstärke noch die künftigen Verkaufserlöse abgeschätzt werden. Es bliebe nämlich die…
…leg.cit. die Textierung "zu einem absehbaren Zeitraum" (und wird ersetzt durch "zum üblichen Kalkulationszeitraum") sowie entfällt die Definition des "absehbaren Zeitraums". Festzuhalten ist, dass unbestritten ist, dass es sich bei der gegenständlichen Vermietung um eine so genannte "große Vermietung" gem. § 2 Abs. 3 der…
…§ 2 (LVO) Tz 365). Für das Vorliegen einer Gesamtüberschusserzielungsabsicht spricht uU auch die vorzeitige Beendigung einer - an sich unbegrenzt geplanten - "großen Vermietung" (durch Veräußerung des gesamten Gebäudes). Eine derartige Vorgangsweise kann insbesondere dann "marktgerechtes Verhalten" sein und für die Gesamtüberschusserzielungsabsicht sprechen und damit die bisherige…
…transitorisch ischämische Attacke, TIA) können bereits Ausdruck eines Infarktes sein. Laut der Österreichischen Gesellschaft für Schlaganfall-Forschung ist "die häufigste Ursache des Schlaganfalls die Verstopfung einer großen oder kleinen Ader im Gehirn, wodurch es im dahinter liegenden Bezirk des Gehirns zur Blutleere (= Ischämie) und…
…Samstag, sowie vereinzelt an Feiertagen geöffnet. Der gesamte Umsatz wurde aus dem Verkauf von Getränken erzielt, Küchen- bzw. Speiseumsätze, auch im kleinsten Umfang, wurden nicht angeboten. Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinne der folgenden Bestimmungen liegen nach § 2 Abs. 2 der VO BGBl. II Nr. 227…
…ein Ereignis eingetreten sei, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand bzw. Umfang des Abgabenanspruches habe. Da durch den Verkauf der Liegenschaft ein abgeschlossener Zeitraum für die Vermietung entstanden sei und innerhalb dieses Zeitraumes ein Gesamtverlust erwirtschaftet worden sei, sei die Vermietung als…
…a.a.O., § 303 Tz 32). Der Bw führt in seiner Berufung aus, er habe aufgrund großer psychischer und finanzieller Probleme (Schuldübernahme von den Eltern, Jobverlust im Jahr 2003, Betreiben einer Land- und Forstwirtschaft ohne Einnahmenüberhang, mehr als zehn gleichzeitig anhängige behördliche Verfahren samt Zwangsversteigerung…
…Jedenfalls möchte der Berufungswerber vermeiden, dass der ihm bereits entstandene Schaden aus dieser Firmenbeteiligung, speziell durch Zwangsmaßnahmen seitens des Finanzamtes, noch größer werde. Er möchte noch ausdrücklich festhalten, dass es ihm auf Grund seiner Einkommens- und Ausgabensituation sehr schwer fallen würde, die Forderungen befriedigen zu…
…konkret auf Art 22 Abs. 3 b, wo es heiße "Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der erbrachten Dienstleistungen". Zusammenfassend könne unter Hinweis auf die angeführte Literatur bzw. Judikatur gesagt werden, dass es sich bei der Bestimmung des…
…den eigenen Steuerberater ersucht, eine Stellungnahme abzugeben. Abschließend vermerke man, dass die OL GmbH als größere Universalleasinggesellschaft bereits des öfteren vergleichbare Wirtschaftsgüter über Leasingkonstruktionen finanziert habe und noch nie von der BP behauptet worden sei, dass der Tatbestand Spezialleasing vorliege. b. Stellungnahme Steuerberater der OL…
…gegenübergestellt werden. Strittig ist: Handelt es sich bei den im Modengeschäft des Berufungswerbers vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen um aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand oder um sofort absetzbaren Erhaltungsaufwand? Zweifellos wurden im Streitfall Arbeiten von großem Umfang vorgenommen. Jedoch ist der Unabhängige Finanzsenat nach Abwägung aller Sachverhaltselemente zu der Überzeugung gelangt…
…€ zugesprochen worden. In diesem Jahr sei größtenteils an Kompositionen für die im Jahr 2003 bevorstehende "10 Years Anniversary Tour" gearbeitet worden, die mit großem Erfolg abgeschlossen hätte werden können. Die im Herbst 2002 geplante England-Tournee hätte leider abgesagt werden müssen, da der Veranstalter…
…wie folgt: "Die Einkommensteuer wurde erst ab dem Jahr 2002 vorläufig vorgeschrieben. Die Abgabenbehörde kann die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht noch ungewiss aber wahrscheinlich ist oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist (§ 200 BAO). Die Tatsache…
…großer Zufall wäre, wenn ein als Wohnraum geplanter Bereich sich dann ohne weitere baulichen Veränderungen als Werkstatt perfekt eignen würde. Weiters hätte eine Bank wohl kaum der Finanzierung eines solchen Gebäudes zugestimmt, wenn nicht auf Grund der von Anfang an geplanten gewerblichen Nutzung der Umfang…
…Die Weisheit, Lehre und Methode von Huna sei so alt wie die Menschheit selbst, aber gerade in der heutigen Zeit schwindender Ideale und drängender Probleme von außergewöhnlich großer Bedeutung für jeden Einzelnen. Huna sei der Weg des positiven Denkens. Viele moderne Mentaltechniken gehen auf diesen…