…keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung der Abgaben gehabt. Es sei keine Benachteiligung der Abgabenbehörde gegenüber anderen Schuldnern erfolgt. Die Gläubiger seien gleichmäßig befriedigt worden. Die vorhandenen finanziellen Mitteln seien anteilig für die Begleichung alter Verbindlichkeiten verwendet worden, die Abgabenschulden seien nicht schlechter als die übrigen…
…dem Abgabenkonto aushaftenden ältesten Fälligkeiten geführt hat, welche nicht Gegenstand des Haftungsbescheid sind, keinen Nachweis einer anteilsmäßig gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung und somit eines pflichtgemäßen Verhalten des Geschäftsführer dar. Auch hat die Abgabenbehörde erster Instanz in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt, dass im Gegenzug die neben diesen Pauschalzahlungen…
…ersichtlich gewesen wäre, welche Abgabenart vorrangig bzw. ob alle Abgabenarten gleichmäßig mit der tatsächlich geleisteten Teilzahlung anteilig abzustatten gewesen wären, hätte ein Mängelbehebungsverfahren eingeleitet werden müssen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen hätte man in in eventu - mangels gegenteiliger Information - jedenfalls eine Aliquotierung vornehmen müssen. Warum man sich…
…so erstreckt sich die Haftung des Vertreters auch nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger mehr erlangt hätte, als sie in Folge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die…
…Bw vorgeworfen, dass sie als Geschäftsführer der CL es unterlassen habe, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen des Zeitraumes vor der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der CL durchzuführen. Gleichzeitig werde zur Begründung des Haftungsanspruches darauf verwiesen, dass die Bw mit Strafverfügung des Finanzamtes vom 17. Februar…
… 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO (Haftung des Geschäftsführers einer GmbH) judiziert wurde, wo die schuldhafte Pflichtverletzung und die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung wesentliche Tatbestände im Haftungsverfahren seien. Da im gegenständlichen Fall die Haftung kraft Gesetzes vorliege, sei die Berufung als unbegründet abzuweisen gewesen. Im Schreiben…
…Schulden der R-GmbH zum Stand 31. März 1997 abgedeckt. Es gehe daher ganz klar und eindeutig hervor, dass der Bw eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung durchgeführt habe. Die Auffassung der Behörde entbehre daher jeglicher Grundlage. Weiters sei festzuhalten, dass der Haftungsbescheid vom 17. Februar 2000 (gemeint…
…Abgabenbehörde zu 65,60% befriedigt worden. Demnach sei die Differenz zwischen Abgabenerfüllung und übriger Verbindlichkeitenzahlung mehr als 8%. Man könne in diesem Fall nicht von einer gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung sprechen. Außerdem seien einzelne Gläubiger offenbar zur Gänze befriedigt worden, so etwa würden im Anlageverzeichnis keine Gläubiger…
…Haftungsbescheid wird mir vorgeworfen, ich hätte es als Geschäftsführer der JH GmbH. unterlassen, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen dieses Zeitraumes vom September 2005 bis zur Eröffnung des Ausgleichsverfahren über das Vermögen der Firma JH GmbH. durchzuführen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe sehr wohl…
…angefochten. Mit dem gegenständlichen Haftungsbescheid wird mir vorgeworfen, ich hätte es als Geschäftsführer der H GesmbH unterlassen, eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung im Rahmen des Zeitraumes 2005 bis Ende 2006 bzw. bis zur Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Firma H GesmbH durchzuführen. Das Gegenteil ist der Fall…
…er zu Recht zur Haftung für die bei der GmbH nicht mehr einbringliche Lohnsteuer herangezogen worden ist. Hinsichtlich der weiteren haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten hat der Bw. nicht einmal behauptet, für eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung Sorge getragen zu haben. Aus dem Umstand, dass Löhne ausbezahlt wurden, ergibt sich…
…Als Gegenleistung habe er die zum 31. März 1997 bestandenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft durch die Aufnahme eines Bankkredites (8.850.792 ATS) abgedeckt. Eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung sei sohin nicht erfolgt. Auf den Vorwurf der verspäteten Abgabenfestsetzung sei zu entgegnen, dass die den haftungsgegenständlichen Abgaben zugrunde…
…benachteiligt hat, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte. Vermag der Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, so haftet…
…Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz vom 23. August 2004 wurde die gegenständliche Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass der Bw. die vorhandenen Mittel nicht zur gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verwendet und die Abgabenbehörde benachteiligt habe, indem er laufend Lieferanten, Versicherungen, Treibstoff usw. zur Gänze bezahlt habe. Im…
…Höhe der Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft rechtskräftig feststehe, werde er - gegebenenfalls im Berufungsverfahren - dartun, dass er seine Vertreterpflichten keineswegs schuldhaft verletzt, insbesondere die vorhandenen Gesellschaftsmittel zur gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verwendet habe. Er fordere die Abgabenbehörde auf, ihm nunmehr die Möglichkeit einzuräumen, dies durch eine Gegenüberstellung der im…
…betonen, dass das Verschulden des Vertreters hinsichtlich der Nichtentrichtung von Umsatzsteuer ebenso wie bei anderen Abgaben, ausgenommen Abfuhrabgaben, zu beurteilen sei. Allein auf Grund der Tatsache der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung wäre dem Bw. selbst kein Verschulden vorzuwerfen, wenn tatsächlich offene Beträge bestünden. Ausdrücklich verweise der Bw…
…Höhe der Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft rechtskräftig feststehe, werde er - gegebenenfalls im Berufungsverfahren - dartun, dass er seine Vertreterpflichten keineswegs schuldhaft verletzt, insbesondere die vorhandenen Gesellschaftsmittel zur gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung verwendet habe. Er fordere die Abgabenbehörde auf, ihm nunmehr die Möglichkeit einzuräumen, dies durch eine Gegenüberstellung der im…
…Abgabenschulden durch Aktiva gedeckt gewesen wären, und die Berechnung des inneren Wertes wären aber für den Nachweis der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung nicht dienlich. Außerdem wäre die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten gewesen, falls die dem Arbeitgeber zur Verfügung…
…haftungsgegenständlichen Abgaben, wobei es auf die Abgabenverbindlichkeiten einerseits und die Summe der übrigen Verbindlichkeiten andererseits sowie die Höhe und Verwendung der vorhandenen Mittel ankommt - nicht aufgestellt hat. Auch die Vorlage des Anmeldeverzeichnisses zum Konkurs ist für den Nachweis der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung nicht dienlich, da damit…
…den Bw. selbst noch durch seine berufsmäßige Parteienvertreterin vorgelegt bzw. nachgereicht. Eine derartige pauschale Behauptung der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung kann in Anbetracht der dargelegten nahezu vollständigen Vernachlässigung sämtlicher Entrichtungspflichten als widerlegt betrachtet werden, wobei es an dem von einer Rechtsanwältin vertretenen Bw. gelegen wäre, ein eventuelles…