…habe irrtümlich beim Ausfüllen des Formulars eine falsche Angabe gemacht. Zutreffend sei, dass sie von ihrem Ehepartner dauernd getrennt lebe. Aus der Berufungsschrift beigelegten Meldezetteln ihres Ehegatten und von ihr selbst ergibt sich, dass die Bw. seit 1995 in R und ihr Ehegatte seit 1998…
…Ab 18.12.2008: Wieder gemeinsamer Wohnsitz. Daraus ergäbe sich, dass die Bw. während 184 Tagen (14 Tage im Juni 2008, 5 Monate Juli bis November 2008 sowie 17 Tage im Dezember 2008) von ihrem Ehepartner getrennt - und nicht an einem gemeinsamen Wohnsitz - gelebt habe…
…dauernd getrennt. Die Führung zweier separater Wohnsitze und daher auch Haushalte sei wegen der schweren Behinderung des Gatten notwendig. Es sei ihm nicht zuzumuten und auch nicht möglich von ihrem Wohnsitz aus täglich zu seinem Arbeitsplatz zu pendeln. Diese notwendige Führung zweier getrennter Wohnsitze und…
…habe trotz räumlich getrennter Wohnsitzmeldungen auf Grund eines "ausreichend intensiven Familienlebens" und eines familiären "Abhängigkeitsverhältnisses" sich im gemeinsamen Haushalt mit dem Bw. befunden. In Beantwortung des Vorhaltes des Zollamtes Wien vom 23. November 2006 hinsichtlich des Wertes des Pkw und der Wohnsitzverhältnisse führte der Berufungswerber…
…Wohnung einzurichten. Der unabhängige Finanzsenat geht aus folgenden Überlegungen davon aus, dass diesem Vorbringen Glaubwürdigkeit zukommt: Grundsätzlich begründet die Eheschließung allein noch nicht den gemeinsamen Wohnsitz, da insbesondere dann ein getrennter Wohnsitz gegeben sein kann, wenn die Ehegatten in verschiedenen Orten (bzw. Staaten) beruflich tätig…
…der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbstständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an. Die auf die Wohnsitze entfallenden…
…12. Juli 2010 forderte das Finanzamt den Berufungswerber zur Vorlage von Unterlagen auf. (Aus den vorgelegten Unterlagen ging hervor, dass der Großteil der geltend gemachten Kosten im Zusammenhang mit dem Wohnsitzwechsel der Gattin stand und auf Miete, Unterhaltszahlungen, sowie diverse Einrichtungsgegenstände entfiel). Am 03. August…
…Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem Wohnsitz an. Die auf die Wohnsitze entfallenden…
…dass die Lebensgemeinschaft mehr als sechs Monate aufgelöst gewesen sei, dass trotz Wohnsitz im selben Objekt die Beziehung beendet und die räumliche Trennung vollzogen gewesen sei, dass die Kinder von ihr alleine erhalten worden seien und dass der Kindesvater keinerlei Unterhalt gezahlt habe. Über die…
…Bindungen zu einem anderen Ort wie etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Es sind insbesondere bei getrennter Haushaltführung oder bei Alleinstehenden auch die auf die einzelnen Wohnsitze entfallenden Aufenthaltszeiten ein bedeutsames quantitatives Kriterium dafür, wo der objektive Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person besteht (vgl…
…dass sich die Ehegatten durch die Eheschließung im September 2006 zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt haben und maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, nicht die Anzahl der Wohnsitze eines der beiden Ehegatten oder - wie die Bw. anführt - dessen polizeiliche Meldung ist…
…der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbstständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an. Die auf die Wohnsitze entfallenden…
…der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es auf die Umstände der Lebensführung, wie etwa eine eigene Wohnung, einen selbstständigen Haushalt, gesellschaftliche Bindungen, aber auch auf den Pflichtenkreis einer Person und hier insbesondere auf ihre objektive und subjektive Beziehung zu diesem an. Die auf die Wohnsitze entfallenden…
…zu finden (VwGH 18.1.1996, 93/15/0145). Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung komme es auf die Umstände der Lebensführung an. Bestand ein selbständiger Haushalt? Welche gesellschaftlichen Bindungen bestanden? Wie waren die Aufenthaltszeiten an den einzelnen Wohnsitzen? Trotz Aufforderung sei zu den Aufenthaltszeiten…
…plane, dorthin zurückzukehren, oder ob er den dortigen Wohnsitz aufgeben wolle und mit seiner Familie nach Österreich ziehen wolle. Der Vorhalt wurde vom Berufungswerber nicht mehr beantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Folgende gesetzlichen Regelungen sind für den gegenständlichen Fall von Bedeutung: Nach § 2 Abs…
…dass der Berufungswerber deshalb keinen Anspruch auf Familienbeihilfe habe, weil er neben seinem Wohnsitz in Österreich auch einen Familienwohnsitz in Bosnien habe, hätten die meisten Gastarbeiter aus dem ehemaligen Jugoslawien bis zum Jahr 1996 keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre im ehemaligen Jugoslawien lebenden mj…
…FLAG anspruchsberechtigt ist. 1. Zeiträume April 2007 bis September 2007 und Februar 2008 bis April 2009: Wie oben festgestellt kam es im April 2007 zu einer getrennten Wohnsitznahme von Mutter und Tochter durch den endgültigen Wegzug der Tochter aus der gemeinsamen Familienwohnung. Da der Bw…
…Bw. mit ihrem Ehegatten auszugehen. Auch dass die Bw. unmittelbar nach ihrer Hochzeit (eine "Zwangsheirat" oder "Scheinehe" wurde weder behauptet noch glaubhaft gemacht) einen (weiteren) Wohnsitz bei ihrem Ehegatten begründet hat, ist ein fremdübliches Indiz für eine gemeinsame, aufrechte Lebensgemeinschaft. Gegenteiliges hat die Bw. trotz…
…Haushaltsführung an, dass sie die Heimfahrten mit der ÖBB und DB sowie mit dem PKW durchführen würde. Bei getrennter Fahrweise für eine Heimfahrt hätte sie die Mitfahrzentrale sowie Besuchsfahrten ihrer Familie in Graz genutzt. Mehrmals sei sie selbst mit dem PKW und zurück gefahren. Sie…
…geführt." Folgendes ergibt sich aus Abfragen aus dem Zentralen Melderegister: Die Bw. war/ist u.a. an folgenden Wohnsitzen - jeweils als Hauptwohnsitz - gemeldet: Adresse 1: Adr.1, 16.03.2001 - 04.10.2001 Adresse 2: Adr2, 04.10.2001 - 27.08.2007 Adresse 3: Adr…