…Frage zu beantworten vermag, zu welchem Haushalt der geschiedenen und getrennt lebenden Eltern es gehört, liegt es nahe, dass bei widersprüchlichen Angaben der Eltern die Angaben des nahezu volljährigen Lehrlings den Ausgangspunkt der diesbezüglichen Erwägungen bilden: Die oben wiedergegebenen Angaben der Tochter der Bw. lassen -…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Waltraute Steger, 4020 Linz, Landstr. 22, vom 16. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 24. Jänner 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind M., für…
…geltend machen kann: Im Falle getrennt lebender Eltern ist bei Wohnort des Kindes im Ausland zu prüfen, ob der in Österreich beschäftigte, getrennt lebende Elternteil, überwiegend Unterhalt leistet. Leistet er überwiegend den Kindesunterhalt, so steht ihm und nicht dem alleinerziehenden Elternteil die Familienbeihilfe zu. Für…
…Steuersystem würdige in der Ermittlung von Bemessungsgrundlagen die Höhe eines verfügbaren Familieneinkommens nur unzureichend. Demgegenüber würden dem Grunde nach gleiche Aufwendungen für getrennt lebende Eltern sehr wohl mit steuerlicher Wirkung berücksichtigt werden. Abgeleitet von Gleichheitsgrundsatz sollten daher die Lebenshaltungskosten der Familie des Bw (zur Deckung…
…dem anderen Elternteil vermittelt (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I13, 2006, 446; Kerschner, Bürgerliches Recht V - Familienrecht3, 2008, Rz 3/4; eine Ausnahme davon besteht gemäß § 168 ABGB nur für die ersten sechs Wochen nach der Geburt). Wenn nun im Fall getrennt lebender Eltern dem…
…anderen Elternteil vermittelt (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I 13 , 2006, 446; Kerschner, Bürgerliches Recht V - Familienrecht 3 , 2008, Rz 3/4; eine Ausnahme davon besteht gemäß § 168 ABGB nur für die ersten sechs Wochen nach der Geburt). Wenn nun im Fall getrennt lebender Eltern…
…dem anderen Elternteil vermittelt (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I13, 2006, 446; Kerschner, Bürgerliches Recht V - Familienrecht3, 2008, Rz 3/4; eine Ausnahme davon besteht gemäß § 168 ABGB nur für die ersten sechs Wochen nach der Geburt). Wenn nun im Fall getrennt lebender Eltern dem…
…Verpflichtungserklärung des Ersatzpflichtigen voraus. Die Beschwerdeausführungen bezüglich der Erfüllung der (zivilrechtlichen) Verpflichtungen des getrennt lebenden Vaters gegenüber dem Kind durch die Zahlung des festgesetzten Unterhalts übersehen, dass die gesetzgeberische Intention hinter dem Kinderbetreuungsgeldgesetz die Schaffung eines Ausgleichs für entgehende Verdienstmöglichkeiten des betreuenden Elternteils ist (vgl…
…dem anderen Elternteil vermittelt (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I13, 2006, 446; Kerschner, Bürgerliches Recht V - Familienrecht3, 2008, Rz 3/4; eine Ausnahme davon besteht gemäß § 168 ABGB nur für die ersten sechs Wochen nach der Geburt). Wenn nun im Fall getrennt lebender Eltern dem…
…anderen Elternteil vermittelt (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I 13 , 2006, 446; Kerschner, Bürgerliches Recht V - Familienrecht 3 , 2008, Rz 3/4; eine Ausnahme davon besteht gemäß § 168 ABGB nur für die ersten sechs Wochen nach der Geburt). Wenn nun im Fall getrennt lebender Eltern…
…anderen Elternteil vermittelt (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I 13 , 2006, 446; Kerschner, Bürgerliches Recht V - Familienrecht 3 , 2008, Rz 3/4; eine Ausnahme davon besteht gemäß § 168 ABGB nur für die ersten sechs Wochen nach der Geburt). Wenn nun im Fall getrennt lebender Eltern…
…wird, wenn dessen Eltern die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nicht erfüllen (VfGH 5.12.1996, B 2965/95). Indem desweiteren die Kinder der Bw. für den begehrten Zeitraum nicht ständig in Österreich waren und teils der mittlerweilen getrennt lebende Ehegatte Familienbeihilfe für M…
…von ihm getrennt lebende Ehegattin sei Hausfrau. Als seinen Wohnort nannte er eine Adresse im 3. Wiener Gemeindebezirk, als Familienwohnort, an dem die Kinder ständig wohnten, wurde eine Adresse (T.) in Polen angeführt. Die Kindererziehung erfolge in einem Haushalt gemeinsam mit dem anderen Elternteil (der…
…für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihm noch seinem vom ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag von S 350.- monatlich zu. Leistet er für…
…vorliegenden Berufungsfall dadurch festgelegt bzw. gekennzeichnet, dass die von der Bw. getrennt lebende Mutter infolge eines im Jahre 1997 erlittenen Schlaganfalles einer ständigen Kranken- und Pflegebetreuung bedurfte. Auf Grund der in den Verwaltungsakten einliegenden Unterlagen ergibt sich weiters unstrittig, dass das eigene Einkommen der Mutter…
…Adresse B-Weg24a in G wohnhaft sei, wobei er die Bw als von ihm nicht dauernd getrennt lebende Ehepartnerin und die Söhne F und P als ständig bei ihm wohnend angegeben hat und dass dem Finanzamt erst am 24. August 2001 (gleichzeitig mit dem Antrag…
…der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gestzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. ..…
…Kindeshaushaltes lebender Elternteile hätte überdies kaum verständliche Konsequenzen. Es käme nämlich dadurch gegenüber der Einfachabgeltung der Unterhaltslasten bei gemeinsamer Haushaltsführung zu einer Mehrfachabgeltung dieser Lasten bei getrennter Haushaltsführung. Die besondere Unverständlichkeit läge darin, dass gerade erst die Aufgabe der gemeinsamen Haushaltsführung durch die Eltern diese…
…hat sich aufgrund eines Vergleiches verpflichtet seiner Gattin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 218 € zu zahlen. Seine von ihm dauernd getrennt lebende Gattin befindet sich seit dem Jahr 1999 in einem Wohn- und Pflegeheim. Vom monatlichen Unterhaltsbetrag werden 80 % (174,40 €) zur Deckung der…
…sie lebe seit September 2007 dauernd getrennt von ihrem Ehegatten und erhalte auf Grund einer getroffenen Vereinbarung keinerlei Unterhaltszahlungen. Ihr Gatte habe ihr und den Kindern bei der Trennung mietfrei eine Wohnung in seinem Elternhaus überlassen und habe sie im Gegenzug auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichtet…