…1 Abs. 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben werde. Die Festsetzung der Schenkungssteuer sei somit gesetzwidrig, weil verfassungswidrig. Das Finanzamt legte ohne vorherige Erlassung einer Berufungsvorentscheidung die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß Art. 18 B…
…Begründend wurde ausgeführt, dass es - wäre der Verlustabzug unangetastet geblieben - zu einer gesetzwidrigen Mehrfachverwertung des Verlustes gekommen wäre. Es sei daher der Rechtsrichtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtssicherheit einzuräumen gewesen und wäre - dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung folgend - die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2005 nicht nur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ing. AB, geb. X, Adresse, vom 18. Juni 2009 und vom 4. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. Mai 2009 und vom 7. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007…
…Daraus, dass § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO keine Anordnung für den Fall einer (aufgrund einer fehlenden Berufung) gesetzwidrig zustande gekommenen Aussetzung trifft, kann aber keineswegs der Schluss gezogen werden, die Verfügung des Ablaufes einer zu Unrecht bewilligten Aussetzung sei unzulässig. Vielmehr ergibt sich aus…
…Argument der abgeleitete Schenkungssteuerbescheid nicht bekämpft werden kann. Vielmehr hätte diesbezüglich bereits gegen den (mittlerweile längst rechtskräftigen) Einheitswertbescheid ein Rechtsmittel erhoben werden müssen. Mit dem weiteren Vorbringen, beim herangezogenen Einheitswert handle es sich um eine gesetzwidrige Vorgabe bzw. um eine untaugliche gesetzliche Grundlage für die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch Vertreter, vom 9. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Jänner 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2002 entschieden…
…S. objektiviert sei. b.) Die "Zinsen" und Bonifikationen, die ihm S. versprochen habe, seien gesetzeswidrig, die entsprechenden Vereinbarungen sittenwidrig und nichtig. c) Ab 2005 wurden die Beträge überhaupt nicht mehr ausbezahlt, sondern wieder veranlagt worden. Auf Grund der Einnahmen- und Ausgabenrechnung sei die ESt. nach…
…Daten unrichtig waren. Einstellung ergeht schriftlich." enthält. Mit diesem Zusatz wird eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass der Exekutionstitel gesetzwidrig ausgestellt worden sei. Daraus ergibt sich jedoch, dass die Einwendung nicht auf einer den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsache beruht und somit keine Einwendung gemäß § 12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W.S., vertreten durch Mag. Wolfgang Kempf, 4020 Linz, Bürgerstraße 41, 4020 Linz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für 2005 und 2006 wird…
…ist nicht zielführend. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 7.7.2004, 2004/13/0080) stellen sowohl nicht notwendige (unzweckmäßige), als auch gesetzwidrige Verwaltungsakte Amtshandlungen dar, die zur Unterbrechung der Verjährungsfrist führen. Dies gilt selbst dann, wenn der entsprechende Verwaltungsakt seiner Rechtswidrigkeit wegen…
…Da dem Beschwerdeführer somit lediglich eine einzige Tathandlung vorgeworfen wird, kommt ein fortgesetztes Delikt, das jedenfalls eine Mehrzahl von gesetzwidrigen Einzelhandlungen voraussetzt, schon begrifflich nicht in Betracht. Im Spruch es angefochtenen Bescheides war daher das Wort "fortgesetzt" aufzuheben. Zum Beschwerdevorbringen ist Folgendes zu bemerken: Gemäß…
…in der Fassung BGBl. II Nr. 416/2001 und in der Fassung BGBl. II Nr. 634/2003 als gesetzwidrig aufzuheben. Der Prüfer habe sich in seiner Begründung somit auf eine nicht rechtskräftige Entscheidung gestützt. Auch sämtliche im Prüfungsbericht angeführten Rechtsmeinungen (Hofstätter/Reichel, EStG, § 17 Tz…
… 26, Rz 5, mwN). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erfolglosigkeit einer Amtshandlung auch dann gegeben, wenn der Vollstrecker über Ersuchen des Verpflichteten - wenn auch gesetzwidrig - von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt (vgl. VwGH 5.3.1991, 90/14/0023). Der Bw. behauptet, der Vollstrecker sei…
…auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben zeitigt nur insoweit Auswirkungen, als das Gesetz der Vollziehung einen Vollzugsspielraum einräumt (VwGH 16.11…
…lägen berücksichtigungswürdige Gründe für die Überschreitung der Mängelbehebungsfrist vor, hat ein Zurücknahmebescheid zu ergehen (vgl. Ritz, BAO3, § 275 Tz 17). Ein Zurücknahmebescheid ist nach der Judikatur nur gesetzwidrig, wenn kein Mangel iSd. § 250 BAO vorlag oder die gesetzte Frist nicht angemessen war (vgl. Ritz, BAO3, …
… 102 Abs. 1 Z. 3 erfolgen, weil ein solcher Antrag überhaupt nicht gestellt wurde und folglich ein solcher antragsgebundener Veranlagungsbescheid ohne entsprechenden Antrag gesetzwidrig wäre. Beschränkt Steuerpflichtige, die - wie der Bw. - Angehörige von Mitgliedstaaten der EU oder des EWR sind, wird allerdings eine zusätzliche Wahlmöglichkeit…
…B-VG), schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (siehe dazu Ritz, BAO, Tz.9 zu § 114…
…des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit geschützt, da die Behörden verpflichtet sind, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136). Darüber hinaus kommt dem Vertrauensschutz ausschließlich bei konkreten Rechtsauskünften des zuständigen Finanzamtes Bedeutung…
…wehren, der gesetzwidrigerweise in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen. Der Drittschuldner kann insbesondere vorbringen, dass ihn die Exekutionsbewilligung gesetzwidrig belastet…
…auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit geschützt wird. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, von einer gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Legalitätsprinzip stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben. Beilage: 1…