…steht - sofern die dort genannten Voraussetzungen zutreffen - das Rechtsinstitut der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG zur Verfügung. Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes über…
…Abs. 2 VwGG zur Verfügung stehe. Es bestünde keine gesetzliche Grundlage dafür, die AE wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der jeweiligen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen. Im Vorlageantrag wurde ergänzend zur Berufung darauf hingewiesen, dass…
…aus, dass beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerden daran nichts ändern könnten, da keine gesetzliche Grundlage für die Ausdehnung der Aussetzung der Einhebung wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus bestehe. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2010 stellte die Bw. einen…
…im Gegenstande die Vorfrage. Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur…
…Die Abgabenbehörde erließ jedoch einen Bescheid, mit welchem sie hierüber abweisend absprach. Der gegenständliche Bescheid erging damit ohne gesetzliche Grundlage, da der Abgabenbehörde keine gesetzliche Berechtigung eingeräumt war, bescheidmäßig über einen derartigen Antrag zu befinden. Ein Erstbescheid, der - wie im vorliegenden Fall gegeben - ohne Verfahrenstitel…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Eine Vorfrage ist eine Rechtsfrage, für deren Entscheidung die Behörde nicht zuständig ist, die aber für ihre Entscheidung eine notwendige Grundlage bildet. Bei der Vorfrage handelt es sich um eine Frage, die als Hauptfrage Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde…
…Juli 2006 wurde die Berufung abgewiesen. Nach Darstellung des § 26 Abs. 1 AbgEO als gesetzliche Grundlage wurde ausgeführt, dass der Bw. im gegenständlichen Fall anlässlich der Amtshandlung vom 5. Juli 2006 nicht angetroffen worden sei, weshalb eine Zahlungsaufforderung und eine Vorladung hinterlassen worden seien. Da…
…eine nochmalige Änderung der Abgabenbescheide stellt jedoch § 295 Abs.1 BAO keine gesetzliche Grundlage dar, da Änderungen diesfalls nur bei Änderungen der Grundlagenbescheide erfolgen dürfen. 1998 und 1999: Im Jahr 1998 erging der Einkommensteuerbescheid am 23.3.2000. Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit verrechenbaren Verlusten…
…Waren des KN-Codes 4901 99 zur Einfuhr, im betreffenden Anhang I zur ZBefrVO ist dieser KN-Code hingegen nicht angeführt. Der Art. 50 ZBefrVO scheidet demnach als gesetzliche Grundlage für eine mögliche Eingangsabgabenbefreiung aus. 2. Da gem. § 6 Abs.4 Zi.4 lit.a…
…Waren des KN-Codes 4901 99 zur Einfuhr, im betreffenden Anhang I zur ZBefrVO ist dieser KN-Code hingegen nicht angeführt. Der Art. 50 ZBefrVO scheidet demnach als gesetzliche Grundlage für eine mögliche Eingangsabgabenbefreiung aus. 2. Da gem. § 6 Abs.4 Zi.4 lit.a…
…Waren des KN-Codes 4901 99 zur Einfuhr, im betreffenden Anhang I zur ZBefrVO ist dieser KN-Code hingegen nicht angeführt. Der Art. 50 ZBefrVO scheidet demnach als gesetzliche Grundlage für eine mögliche Eingangsabgabenbefreiung aus. 2. Da gem. § 6 Abs.4 Zi.4 lit.a…
…wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall ob die zum 31. 12. 1996 in der Bilanz enthaltene Prämienrückstellung für die Mitarbeit der Ehegattin in Höhe von S 571.000,- im Jahr 1996 aufzulösen ist. Die gesetzliche Grundlage betreffend die Rückstellungen bildet § 9 EStG 1988. Gemäß …
…durch die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und ergänzt, die Berufung sei berechtigt, da gesetzwidrigerweise der Einheitswert herangezogen worden sei, welcher keine taugliche gesetzliche Grundlage für die Steuerfestsetzung darstelle. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl. 1987/309 idgF…
…davon auch die Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerverhältnisse als nicht betroffen anzusehen sind. Gegenständlich liegt aber nach Ansicht des erkennenden Senates auch kein Anwendungsfall iSd AVRAG vor. Die gesetzlichen Grundlagen des AVRAG sehen nämlich nur für den Fall, dass ein Unternehmen, ein Betrieb oder Betriebsteil von einem…