…Österreichs seien eine gesetzlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft. Demnach sei die Entscheidung, Beiträge an die Freie Christengemeinde W nicht als Sonderausgaben abzuziehen, verfassungswidrig. In der Folge wiederholte der Berufungswerber seine bereits in seiner Berufungsschrift gemachten Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 18 EStG 1988 bezüglich Kirchenbeiträge (siehe…
…2 Z 5 lit. a, b und Z 6 Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955) Grundbesitz, der dem Gottesdienst von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften gewidmet sei bzw. für Zwecke der Seelsorge und zur Unterweisung benutzt werde, auch dann von der Grundsteuer befreit werde, wenn dieser Grundbesitz…
…wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken des Vereins erstreckt sich…
…und Staat, 5. keine gesetzwidrige Störung des Verhältnisses zu den bestehenden gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie sonstigen Religionsgemeinschaften. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen für Religionsgemeinschaften folgende Möglichkeiten der rechtlichen Konstituierung: a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874…
…wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken des Vereins erstreckt…
…Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden € 324,00, Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten € 252,00, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften € 100,00, private Zuwendungen an begünstigte SpendenempfängerInnen € 180,00)…
…Dies bedeutet, dass auch niemand zur Teilnahme an einer kirchlichen Handlung in Form einer finanziellen Beteiligung über verpflichtend zu bezahlende Steuern gezwungen werden darf, weil dies verfassungsrechtswidrig ist. 5) Artikel 15 StGG , RGBl. Nr. 142/1867, bestimmt, dass jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft, wie…
…Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. 190/1949 idgF wird der Religionsunterricht in den im § 1 Abs. 1 leg.cit. genannten öffentlichen Schulen durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Gemäß § 3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz werden die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an…
…Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. 190/1949 idgF wird der Religionsunterricht in den im § 1 Abs. 1 leg.cit. Genannten öffentlichen Schulen durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Gemäß § 3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz werden die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an…
…20071127_GV.pdf) ergibt. 3. Beurteilung der Zahlungen des Bw. an die Hochschule Wie bereits in der Erstentscheidung in diesem Berufungsverfahren sowie im gegenständlichen VwGH-Erkenntnis ausgeführt, schließt die Beurteilung einer Zahlung als Beitrag an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iSd. § 18 Abs. 1 Z…
…und Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung in Höhe von € 47.182,63, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Höhe von € 1.712,--, sowie Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger in Höhe von € 379,-- geltend gemacht. In einer Beilage schlüsselte der…
…dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Kirchenbeitrag als Sonderausgabe Gem. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch 100,00 € jährlich bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen.…
…folgende Ausgaben als Sonderausgaben abzuziehen: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch 100 Euro jährlich. Im vorliegenden Fall kann daher der Kirchenbeitrag in der Höhe von 50 Euro neben den übrigen Sonderausgaben in Abzug gebracht werden. Außergewöhnliche Belastung: Der Unabhängige Finanzsenat ist bei…
…auf diese Kirchenbeiträge entfallenden Betrages Abstand zu nehmen und den Sonderausgabenabzug im gesetzlich vorgesehenen Höchstausmaß von EUR 75,00 zuzulassen. Die in § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 normierte Höchstbetragsregelung ist zwingend anzuwenden, wenn ein Sonderausgabenabzug für Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften…
…a. den Alleinerzieherabsetzbetrag für 1 Kind, den Sonderausgabenabzug für Wohnraumschaffung/-sanierung iHv EUR 7.872,08 und den Abzug von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften iHv EUR 230,00 beantragt. Die Ausgaben für das Weltwirtschaft-Studium ihres Sohnes in England hat die Bw…
…der Bestimmung des § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung. Das diesbezügliche Begehren ist somit nicht begründet. c) Kirchenbeitrag Die Absetzbarkeit von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften als Sonderausgaben sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 5…
… 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988). 1.2 Kirchenbeitrag: Gem. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 können die Beträge, die an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften verausgabt werden, als Sonderausgaben mit einem Höchstbetrag von 100 € bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt…
…Betrag "€ 250,00" nicht - auch nicht nur ansatzweise - nachvollziehbar. Kirchenbeitrag: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 in der für das berufungsgegenständliche Jahr 2010 geltenden Fassung sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften höchstens mit € 200,00 jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig…
…BGBl.Nr. 324/1975 wird der Religionsunterricht in den im § 1 Abs. 1 leg.cit. genannten öffentlichen Schulen durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Gemäß § 3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz werden die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an denen…
…März 2007 ein, mit der Angabe von Sonderausgaben / Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iHv über 100 € (ESt-Akt Bl 12f/2002) Weiterer Verfahrensgang hinsichtlich 2003: Mit Schreiben vom 6. Juni 2006 (ESt-Akt Bl 7/2003) erhob die Bw Berufung gegen den…