…Österreichs seien eine gesetzlich anerkannte Bekenntnisgemeinschaft. Demnach sei die Entscheidung, Beiträge an die Freie Christengemeinde W nicht als Sonderausgaben abzuziehen, verfassungswidrig. In der Folge wiederholte der Berufungswerber seine bereits in seiner Berufungsschrift gemachten Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 18 EStG 1988 bezüglich Kirchenbeiträge (siehe…
…2 Z 5 lit. a, b und Z 6 Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955) Grundbesitz, der dem Gottesdienst von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften gewidmet sei bzw. für Zwecke der Seelsorge und zur Unterweisung benutzt werde, auch dann von der Grundsteuer befreit werde, wenn dieser Grundbesitz…
…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…
…wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken des Vereins erstreckt sich…
…und Staat, 5. keine gesetzwidrige Störung des Verhältnisses zu den bestehenden gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie sonstigen Religionsgemeinschaften. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen für Religionsgemeinschaften folgende Möglichkeiten der rechtlichen Konstituierung: a.) eine Anerkennung nach dem Gesetz betreffend Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl. 68/1874…
…wurde festgestellt: Die Bw. ist eine Gesellschaft, die der Förderung der Ziele einer Religions- und Bekenntnisgemeinschaft, die aber keine gesetzlich anerkannte Kirche ist, dient und die als Verein konstituiert wurde. Laut § 3 der Statuten entfaltet der Verein folgende Tätigkeiten: 1. Das Wirken des Vereins erstreckt…
…mildtätiger Zwecke gegeben sein (vgl. Rz 23 bis 27). Die Förderung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft durch einen anderen Rechtsträger stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft gemäß § 38 BAO dar und erfüllt auch nicht das Erfordernis der Unmittelbarkeit der Verfolgung begünstigter Zwecke…
…der vom Kultusamt herausgegebenen Broschüre "Religionen in Österreich"). Auch das Finanzamt ist in seiner Begründung stets davon ausgegangen, dass die Bf. eine gesetzlich anerkannte Kirche ist und ihr die Eigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zukommt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß …
…Versicherungs-prämien und –beiträge (KZ 455) im Ausmaß von € 204,00 sowie, unter der KZ 458, für Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften einen Betrag von € 1.200,00 geltend gemacht. Hinsichtlich des von der Erklärung abweichenden Bescheidspruches [§ 93 Abs. 1 lit…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
…die Beitragsordnung zu, dass ein Teil des Kirchenbeitrages (zB 50%) zweckgewidmet an bestimmte Institutionen geleistet werden kann, wird durch die Wahrnehmung dieser Möglichkeit der Rechtscharakter der Zahlung nicht verändert. Die Beurteilung einer Zahlung als Beitrag an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften im Sinne des § 18…
…Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden € 324,00, Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Renten oder dauernde Lasten € 252,00, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften € 100,00, private Zuwendungen an begünstigte SpendenempfängerInnen € 180,00)…
…Dies bedeutet, dass auch niemand zur Teilnahme an einer kirchlichen Handlung in Form einer finanziellen Beteiligung über verpflichtend zu bezahlende Steuern gezwungen werden darf, weil dies verfassungsrechtswidrig ist. 5) Artikel 15 StGG , RGBl. Nr. 142/1867, bestimmt, dass jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft, wie…
…Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. 190/1949 idgF wird der Religionsunterricht in den im § 1 Abs. 1 leg.cit. genannten öffentlichen Schulen durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Gemäß § 3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz werden die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an…
…Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. 190/1949 idgF wird der Religionsunterricht in den im § 1 Abs. 1 leg.cit. Genannten öffentlichen Schulen durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Gemäß § 3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz werden die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an…
…20071127_GV.pdf) ergibt. 3. Beurteilung der Zahlungen des Bw. an die Hochschule Wie bereits in der Erstentscheidung in diesem Berufungsverfahren sowie im gegenständlichen VwGH-Erkenntnis ausgeführt, schließt die Beurteilung einer Zahlung als Beitrag an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften iSd. § 18 Abs. 1 Z…
…1874 betreffend gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, RGBl 68/1874 (Anerkennungsgesetz) geregelt und bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ein solcher Status kommt der Organisation nicht zu. Gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften…
…des Grundstücksüberganges zwischen kirchlichen Organisationen ist dann gegeben, wenn Veräußerer und Erwerber selbständige juristische Personen sind. (vgl. Arnold/Arnold, Kommentar zum GrEStG 1987, § 1 Rz 101). Gemäß Art. 15 StGG 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger ordnet jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft ihre…
…und Beiträge zur freiwilligen Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung in Höhe von € 47.182,63, Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Höhe von € 1.712,--, sowie Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger in Höhe von € 379,-- geltend gemacht. In einer Beilage schlüsselte der…
…dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Kirchenbeitrag als Sonderausgabe Gem. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, höchstens jedoch 100,00 € jährlich bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen.…