… 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten, wobei jedoch das an den Tag gelegte Verschulden und die Tatfolgen als geringfügig zu qualifizieren seien, sodass gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden könne. Aus spezialpräventiven Überlegungen sei jedoch gemäß der…
…Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschuldens des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Die Finanzstrafbehörde hat gemäß dieser Gesetzesstelle bei Vorliegen dieser Voraussetzungen jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten…
…besondere, einem Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgrund nahekommende, offenbar aus dem die Nichtabgabe rechtfertigenden Vorbringen im Abgabenverfahren, abgeleitete Umstände) trotz des (erwiesenen) Vorsatzes als geringfügig beurteilte Verschulden ist um den in der Beschwerde vorgebrachten, glaubwürdig erscheinenden Aspekt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Bf. zu ergänzen und stellt sich…
…a FinStrG zu verantworten, wobei jedoch das an den Tag gelegte Verschulden (und wohl auch die Tatfolgen) als geringfügig einzustufen seien und daher von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden könne. Aus spezialpräventiven Überlegungen im Hinblick auf künftige Kontakte des Bf. mit der Abgabenbehörde sei…
…1 FinStrG ist von der Einleitung oder weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dem Täter ist jedoch eine Verwarnung zu erteilen…
…Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Der angefochtene Bescheid stütze sich in der Begründung darauf, dass die Tatbestands-voraussetzung des § 217 Abs. 7 BAO ein "geringfügiges Verschulden" sei. Dieses sei nur dann gegeben, wenn die Säumnis "ausnahmsweise, erstmalig und entsprechend begründet" erfolgt sei. Aus dem Vorliegen einer…
…Unbesonnenheit usw., diese Bewertung rechtfertigen müssen. Derartige besondere Umstände, welche die Annahme eines geringfügigen Verschuldens des Beschuldigten rechtfertigen würden, liegen nicht vor. Das erst- und zweitinstanzliche Finanzstrafverfahren hat keinerlei Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass die tatgegenständliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben zu vier aufeinander folgenden Fälligkeitstagen auf schuldmindernden…
…dass ihn dabei ein Verschulden trifft. Laut Rechtsprechung des VwGH schließt bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit aus. Als leicht fahrlässig gilt ein Verhalten dann, wenn es auf einem Fehler beruht, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch macht. Schon ein geringfügiges Verschulden an der verspäteten Abgabe…
…auf Stundung allerdings erst am 31. Juli 2012 über Finanz-Online eingebracht worden. Aufgrund dieses Antrages sei eine Zahlungserleichterung gewährt worden und es werde diese auch pünktlich und fristgerecht eingehalten. Es liege ein geringfügiges Verschulden des Bw. vor. Der Bw. erfülle seine Abgabenverpflichtungen vollständig und…
…2002/16/0151). Von einem geringfügigen Verschulden kann nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt zurückbleibt. Ist auch nur eines der beiden Tatbestandselemente (geringfügiges Verschulden und unbedeutende Folgende der Tat) nicht erfüllt…
…rechtfertigt schon ein geringfügiges Verschulden an der verspäteten Abgabe einer Abgabenerklärung die Verhängung eines Verspätungszuschlages. Der Umstand, dass die Behörde anderweitig von den Besteuerungsgrundlagen Kenntnis erlangt hat, macht die Verletzung der Pflicht, Abgabenerklärungen einzureichen, nicht ungeschehen, und beseitigt auch nicht das Verschulden der Partei an…
…die Entschuldbarkeit der Verspätung nach sich ziehendes Ereignis sei nicht feststellbar. Nach der Rechtsprechung rechtfertige schon ein ganz geringfügiges Verschulden an der verspäteten Erklärungsabgabe die Verhängung eines Verspätungszuschlages. Bei einer Bandbreite von bis zu 10% der Abgabe erachte das Finanzamt einen 4,9%-igen Zuschlag…
…ein ganz geringfügiges Verschulden die Festsetzung eines Verspätungszuschlages. Unter Berücksichtigung sämtlicher für die Ermessensübung maßgeblicher Kriterien hat nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht einen Verspätungszuschlag festgesetzt. Da jedoch weder das Ausmaß der Fristüberschreitung noch der Grad des Verschuldens als sehr…
…sei zu unterstreichen, dass der gesamte durch den Bf. (mit)verursachte Schaden durch den Bf. abgestattet und somit gutgemacht werde. Zusammenfassend liege jedenfalls lediglich ein geringfügiges Verschulden des Bf. vor. Letztlich sei angemerkt, dass es nicht einmal aus spezialpräventiven Gründen geboten erscheine, eine Verwarnung gemäß…
…Der Bf. weist darauf hin, dass gem. § 25 FinStG in allen angeschuldigten Punkten (wenn überhaupt) nur ein geringfügiges Verschulden vorliege und nur unbedeutende Folgen eingetreten seien. Der Bf. habe in keinster Weise ein Finanzvergehen willentlich begangen, sodass nicht einmal eine Verwarnung im Sinne des § 25…
…der Beschuldigten vom 8. Oktober 2007, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Beschuldigten sei, soferne überhaupt von einem tatbestandsmäßigen Handeln auszugehen sei, lediglich geringfügiges Verschulden vorzuwerfen. Da die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, wäre das Finanzstrafverfahren gem. § 25 FinStrG einzustellen…
…abgewiesen. Dieses Versäumnis stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem behaupteten Nichtauffinden der Unterlagen und stelle nach der dargelegten Sachlage auch kein nur geringfügiges Verschulden dar. In der Berufung gegen den Abweisungsbescheid wurde ausgeführt, dass sehr wohl ein Zusammenhang zwischen der Versäumung der Frist und…
…2005 geführt hätten. Weiters konzentrieren sich die teilweise weitwendigen Berufungsausführungen darauf, dass die Berufungswerber nur ein geringfügiges Verschulden an der Fristversäumung treffe, weil sie es unterlassen hätten, "das Kleingedruckte" auf dem Formular BG 30 zu lesen. Zur Frage der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages führten die Berufungswerber…
…Durchführung des Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Im vorliegenden Sachverhalt wurden dem Bw. vom LKW Fahrer die Zollpapiere und das Formular T 5…
…Abs.1 FinStrG zu verweisen, wonach die dafür erforderlichen Voraussetzungen wären ein geringfügiges Verschulden des Täters und die Feststellung, dass die Tat(en) keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat (haben). Mag der Beschuldigte selbst hinsichtlich des Verschuldengrades bzw. der Dimension des Unwertgehaltes…