…Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Laut Aktenlage war der Bw. ab Betriebseröffnung der Fa…
…Folgen" im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG nicht gesprochen werden. Demnach liegen auch im gegenständlichen Fall, in dem die Berufungswerberin eine Abgabenverkürzung von mehr als € 7.000,00 zu verantworten hat, keine unbedeutenden Folgen der Tat vor. Dazu kommt, dass auch kein geringfügiges…
…wird Folge gegeben und die bekämpften Bescheide dahingehend abgeändert, dass sie - zusammengefasst - zu lauten haben: Die beim Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See gegen AD unter den StrNrn. 090/2009/00006-001 und 090/2010/00009-001 anhängigen Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen…
…oder doch nur unbedeutende Folgen eingetreten sind. Die Geringfügigkeit des Verschuldens kann nicht nur bei Fahrlässigkeit, sondern auch bei Vorsatz gegeben sein. Den Ausführungen der Finanzstrafbehörde erster Instanz zum geringfügigen Verschulden des Bf und zu den unbedeutenden Folgen seiner Tat trat der Bf nicht entgegen…
…die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Zunächst ist zur objektiven Tatseite festzustellen, dass der Bw. als der…
…den ersten Blick" eindeutig, sondern lassen in der Tat nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats auf eine Schätzungsverpflichtung schließen. Der von der Gutachterin aus dem Rechtssatz des Erkenntnisses des VwGH vom 11.1.1972, 2077/70 ("Auch geringfügige Kassenfehlbeträge und der Umstand, dass die Kassenaufzeichnungen nur…
…erfolgten schätzungsweisen Festsetzungen der Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz. Durch diese schätzungsweisen Festsetzungen war die Tat im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG zum Zeitpunkt der Selbstanzeige insoweit bereits entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt, weswegen die in der Folge im Berufungswege…
…Verpflichtungen entsprechend nachzukommen. Dieses nicht mehr als bloß geringfügig bzw. als unerheblich einzustufende Schuldverhalten allein lässt schon eine deutliche und für den Bw. auch spürbare Sanktionierung (in Form einer empfindlichen Geldstrafe) notwendig erscheinen, allein schon um der künftigen Begehung derartiger - wissentlich begangener - Finanzvergehen, sei es…
…Folge (erstmals am 10. März 2003 für 1/2004) über einen längeren Zeitraum hinweg pünktlich Voranmeldungen beim Finanzamt ein. Eine Einsicht in das Abgabenkonto des Bw zeigt, dass die Voranmeldungen 1/2004 bis 4/2005 stets fristgerecht eingereicht wurden. Dass dem Bw spätestens seit der…
…über den Bw. wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat (§ 25 Abs. 1 FinStrG) zu unterbleiben. Mangelnde Strafwürdigkeit nach § 25 Abs. 1 FinStrG liege vor, wenn das Verschulden des Täters geringfügig sei und die Tat keine oder nur unbedeutende Folge nach sich gezogen habe. Für die Feststellung…
…Kalkulation Bei der anläßlich der Wiederholungsprüfung durchgeführten Kalkulation wurden ausgehend von den Treibstoffkosten die "kalkulatorischen Erlöse" nach folgendem Schema ermittelt: | | 1993 | 1994 | 1995 | Treibstoffkosten gesamt | 135.231,30 | 137.626,00 | 130.601,00 | Dieselpreis je…
…Der am 11. Juli 1994 beim Finanzamt eingereichten, vom Steuerberater erstellten Umsatzsteuer-jahreserklärung ist aber zu entnehmen, dass die Zahllasten lediglich ATS 233.093,-- betragen haben. Im Zweifel zugunsten für den Berufungswerber folgen die Finanzstrafbehörden den zuletzt gemachten Angaben. In Anbetracht des Umstandes, dass bereits…
…sei daher zu untersuchen, ob im konkreten Fall das Verschulden der Beschuldigten geringfügig sei und ob die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe. Lägen beide Voraussetzungen gleichzeitig vor, sei außerdem zu untersuchen, ob Gründe der Spezialprävention dafür sprechen, dass gegen die…
…oder nach der Tat erschließen. Für die Einnahmenerzielung genügt ein zusätzliches Nebeneinkommen. Dieses muss allerdings die Bagatellgrenze von rund 73,00 € (vgl. OGH 17.3.1999, 13 Os 149/98) übersteigen, weshalb auch geringfügige Nebeneinkünfte gewerbsmäßig erstrebt werden können. Zur Annahme der Gewerbsmäßigkeit genügt…
…Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis sind, von einer Auferlegung ganz oder teilweise abgesehen werden. Der Berufungswerber stellt nachstehende B E R U F U N G S A N T R Ä G E : Die Berufungsbehörde möge der Berufung Folge…
…Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Ob die Folgen geringfügig sind, ist bei der Abgabenverkürzung…
…Büro - im folgenden Pächter genannt - pachtet hiermit das im Punkt I. dieses Pachtvertrages näher bezeichnete Bestandobjekt (Ad) zur Errichtung eines Superädifikates und zwar eines Bürogebäudes mit Wohnung und zum Betrieb eines Architekturbüros. Punkt III: Das Bestandverhältnis beginnt am 0 1993 und wird seitens der Vertragsparteien…
…3. In eventu die Strafe schuldangemessen herabzusetzen. Im Vorverfahren wurde am 31. Jänner 2013 folgender Vorhalt erlassen: "Für das Jahr 2005 wurde am 24. Mai 2006 eine Festsetzung einer Umsatzsteuerzahllast für den Monat Dezember 2005 mit € 3.249,00 vorgenommen und dies damit begründet…
…Dieser korrekten Beratung folgend, machte ich in der Folge die Fahrt- und Informationsbeschaffungskosten geltend, nicht jedoch die Aufwendungen für Familienheimfahrten. Über mehrere Jahre hinweg war die Geltendmachung dieser Ausgaben (ausgenommen fallweise geringfügige amtsseitige Korrekturen nach eingehender behördlicher Prüfung) für die Steuerbehörde nachvollziehbar und die Bescheide…
…fristgerecht bzw. mit lediglich geringfügiger Verspätung (1-4 Tage) pflichtgemäß iSd. § 21 UStG 1994 Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht bzw. entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Im April 2004 kam es in Folge verschiedener Umstände (Kündigung von langjährigem Personal, erhöhter Administrativaufwand in Folge der Einführung der LKW-Maut, plötzliche Reduzierung…