…Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Laut Aktenlage war der Bw. ab Betriebseröffnung der Fa…
…Folgen" im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG nicht gesprochen werden. Demnach liegen auch im gegenständlichen Fall, in dem die Berufungswerberin eine Abgabenverkürzung von mehr als € 7.000,00 zu verantworten hat, keine unbedeutenden Folgen der Tat vor. Dazu kommt, dass auch kein geringfügiges…
…wird Folge gegeben und die bekämpften Bescheide dahingehend abgeändert, dass sie - zusammengefasst - zu lauten haben: Die beim Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See gegen AD unter den StrNrn. 090/2009/00006-001 und 090/2010/00009-001 anhängigen Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen…
…diese Umstände bei der Festsetzung einer schuld- und tatangemessenen Geldstrafe zu berücksichtigen gewesen bzw. ein Vorgehen gemäß § 25 Abs. 1 Finanzstrafgesetz, aufgrund des geringfügigen Verschuldens des Beschwerdeführers geboten gewesen. Dazu wäre auch zu berücksichtigen, dass die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen…
…des doch erheblichen Unrechts- und Schuldgehaltes der Tat sowie aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht in Betracht. Aus den dargelegten Erwägungen folgt, dass der Beschwerde teilweise, und zwar in der Frage der Strafbemessung, nicht jedoch in der Tat- und Schuldfrage, Folge zu geben war. Abschließend…
…das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Von der Verhängung einer Strafe ist…
…er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Hinsichtlich der Ausmessung der über den Verband zu verhängenden Geldbuße…
…er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Hinsichtlich der Ausmessung der über den Verband zu verhängenden Geldbuße…
…sind bzw. die Aspekte nicht bereits in die Abhängigkeit der Strafe von der Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge Eingang gefunden haben - umso geringer zu bemessen ist, wenn der Verband nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, er die Folgen der Tat gutgemacht hat, er wesentliche…
…die wiederkehrende Begehung der Tat eine nicht nur geringfügige fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Eine wiederkehrende Begehung liegt vor, wenn der Täter bereits zwei solche Taten begangen hat oder einmal wegen einer solchen Tat bestraft worden ist. Ebenso ist bei der Bemessung der Strafe darauf Bedacht…
…wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Der Spruchsenat kam unter Miteinbeziehung…
…ändert aber nichts am Vorliegen der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Aus § 28 a Abs. 2 FinStrG iVm. § 3 Abs. 2 VbVG ergibt sich die Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für diese Tat. Dem Beschwerdevorbringen war daher zu folgen. Strafbemessung:…
…geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Gemäß § 160 Abs. 2 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht von der…
…Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat; 4. er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Zur Höhe der…
…der Verband lediglich für Straftaten von Mitarbeitern verantwortlich ist (§ 3 Abs. 3); 3. er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat; 4. er die Folgen der Tat gutgemacht hat; 5. er wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat; 6. die Tat bereits…
…das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Von der Verhängung einer Strafe ist…
…Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Die Strafe nimmt ausreichend darauf Bedacht, dass keine Erschwerungsgründe vorliegen. Mildernd war das Fehlen von Vorstrafen zu werten. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis EUR 365,-- reichenden Strafsatz, den Unrechtsgehalt der Tat und Ihr Verschulden ist…
…durch die Tat und das Verschulden des Beschuldigten gering sind (§ 45 Abs 1 Z 4 VStG). Voraussetzung für die Anwendung der Z 4 ist das kumulative Vorliegen beider in dieser Gesetzesstelle genannten Kriterien, nämlich ein geringfügiges Verschulden (subjektive Tatseite) und lediglich unbedeutende Folgen der Tat …
…mit folgender Maßgabe: 1. Der Verband hat in dem gegen ihn und auch in dem gegen den beschuldigten Entscheidungsträger oder Mitarbeiter geführten Verfahren die Rechte eines Beschuldigten (belangter Verband); auch die der Tat verdächtigen Entscheidungsträger und Mitarbeiter haben in beiden Verfahren die Rechtsstellung eines Beschuldigten…
…mit folgender Maßgabe: 1. Der Verband hat in dem gegen ihn und auch in dem gegen den beschuldigten Entscheidungsträger oder Mitarbeiter geführten Verfahren die Rechte eines Beschuldigten (belangter Verband); auch die der Tat verdächtigen Entscheidungsträger und Mitarbeiter haben in beiden Verfahren die Rechtsstellung eines Beschuldigten…