…welche der Bw. zuerst im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses und danach gegen Spesenersatz ausübte, eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes darstellte und ob die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Nachfolgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt wurde…
…2004 insgesamt in den nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 heranzuziehenden Monaten (April bis Juli sowie Oktober bis Dezember 2004) mit der in diesen Zeiträumen ausgeübten geringfügigen Beschäftigung (April bis Juli sowie Oktober 2004) jedenfalls die in § 5 Abs. 1 FLAG 1967 festgelegt Einkommensgrenze nicht…
…durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Da S. jedoch in der Zeit von 15.1.2003 bis 31.3.2003 unbestritten eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat, besteht für Februar und März kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für April 2003 wurde die Familienbeihilfe gewährt. Zufolge der Intention…
…noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Im FLAG ist allerdings nicht geregelt, dass der Bezug eines Entgeltes aus einer geringfügigen Beschäftigung, der keinesfalls dazu geeignet ist den Lebensunterhalt zu bestreiten, einen Ausschließungsgrund zum Bezug der Familienbeihilfe darstellt. Darüber hinaus ist…
…Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfe zuzumessen. Vor allem habe sie zu keinem Zeitpunkt ihre Meldepflichten verletzt. Das Finanzamt sei von Anfang an über die geringfügige Beschäftigung der Tochter informiert gewesen. Auch ihre fixe Anstellung ab September 2004 habe sie sofort beim Finanzamt gemeldet. Zu einer unrechtmäßigen Auszahlung…
…war die Bw. jedoch bis Dezember nur mehr bei NN unselbständig erwerbstätig. Von diesem hat sie jedoch nach eigenen Angaben "fast nichts" bekommen. Die Art der Beschäftigung im Büro ihres Lebensgefährten spricht eher für eine familienhafte Mithilfe. Die Bw. hat selbst erklärt, es sei kein…
… 5 Abs. 2 ASVG gilt eine Beschäftigung als geringfügig, wenn die Höhe des Entgelts einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Diese Entgeltsgrenze betrug im Kalenderjahr 2007 monatlich 341,16 €. Wird die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart, beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 26,20…
…beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet war, jedoch keinerlei finanzielle Leistungen vom Arbeitsamt bezogen hat und nur eine GERINGFÜGIGE Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von EUR 301,54 hatte. Da dieser Betrag unter den in § 5 Abs.2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Richtwerten für Nebenverdienste für…
…anzuwenden. Streitzeitraum Juli 2007 bis April 2010: Die Bw. ist aufgrund ihrer (geringfügigen) Beschäftigung als Büroangestellte in Polen Arbeitnehmerin im Sinne der VO1. Die Familienbeihilfe fällt unter den Begriff der "Familienleistungen" iSd VO1. Demnach ist die VO1 sowohl in persönlicher als auch in sachlicher Hinsicht…
…sie seit 1. Feber 2008 bei ihrem früheren Arbeitgeber geringfügig beschäftigt sei und ein Mal in der Woche von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück pendle. Das Pendlerpauschale sei wie folgt ermittelt worden: "Februar - Juni 2008: Pauschale EUR 2.931,-- p.a. für 5 Tage…
…durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit nicht wesentlich überschreiten. Bei unterschiedlicher Verteilung der Wochenarbeitszeit ist auf die durchschnittliche Arbeitszeit an den Beschäftigungstagen abzustellen. Wenn die Wegzeit, etwa auf Grund der Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel, geringfügig (zB eine Viertelstunde) über der Richtwertzeit liegt, wird die Angemessenheit noch nicht in…
Der erkennende Senat folgt grundsätzlich dieser Auffassung. Überschreitet die Zeit für den Arbeitsweg unter überwiegender Nutzung des öffentlichen Verkehrs insgesamt drei Stunden zusammen für Hin- und Rückweg, ist die Benutzung von Massenverkehrsmitteln im Allgemeinen unzumutbar und steht das "große" Pendlerpauschale zu. Gerade der vorliegende Fall…
…beigebrachten Bestätigung des AMS vom 29.04.2003. Strittig ist nun, ob trotz der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung des Sohnes im Mai 2003 die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe vorlagen. Die für den Rückforderungszeitraum geltende Rechtslage stellt sich wie folgt dar: Gemäß § 2 Abs…
…14 Purkersdorf vom 9. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Pensionist und erzielte im Streitjahr 2008 neben Pensionseinkünften auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bei der Fa. KG. …
…ALVG haben, noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten. Dieser Umstand wurde dem Finanzamt durch eine Bestätigung nachgewiesen. In der zitierten Gesetzesstelle wird nicht erwähnt, dass eine geringfügige Beschäftigung, die jedenfalls nicht dazu geeignet ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten, einen Ausschließungsgrund…
…es sich laut dem Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung bei dem Praktikum und dem Volontariat nicht um ein Lehrverhältnis, sondern um eine geringfügige Beschäftigung und um ein Angestelltenverhältnis gehandelt habe, weshalb nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG gesprochen werden könne. Die Bw beantragte die…
…werden kann, die Berufung an den unabhängigen Finanzsenat vorzulegen. Sie sei auch der Meinung, dass die geringfügige Beschäftigung keine Beschäftigung im herkömmlichen Sinn darstelle, weil die Tochter bei Fußballspielen den Ordnerdienst versieht und dafür pro Spiel nur ca. 18,00 € erhalten hat. Die Berufung…
…selbständig Erwerbstätiger erfasst. Sie selbst gehen ab September 2007 einer geringfügigen Beschäftigung nach und erzielen aus dieser Beschäftigung Einkünfte von durchschnittlich € 320,-- monatlich. Da die, für in Österreich niedergelassene EU/EWR Bürger geltenden Existenzmittel durch Ihre geringfügige Beschäftigung nicht erreicht werden, war Ihr Antrag…
…gegebene Publizität des Dienstverhältnisses hingewiesen. Der Fremdvergleich erscheine gegeben, da eine Vielzahl derartiger geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse mit ähnlichen Konditionen und Bedingungen abgeschlossen und von der Finanzverwaltung anerkannt worden wäre. Das bereits in der Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion herangezogene Argument der ehelichen Beistandspflicht, das vor allem in Form…
…dass er die Beschäftigung bei seinem österreichischen Arbeitgeber am 26. Jänner 2009 aufgenommen habe. Weder er noch seine Frau hätten im Jänner 2009 eine Beschäftigung ausgeübt. Seine Ehegattin sei seit Jahren bei der polnischen Landwirtschaftlichen Krankenkasse nur krankenversichert und übe auch keine geringfügige Beschäftigung aus…