…der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung sich zugunsten oder zuungunsten der Partei auswirken würde (vgl. Ritz, Verwaltungsökonomie als Ermessenskriterium, ÖStZ 1996/70). Die Berufungswerberin hat die steuerlichen Auswirkungen der von…
…davon auszugehen ist, dass eine Aufhebung zu unterlassen ist, wenn die Rechtswidrigkeit bloß geringfügig ist bzw. keine wesentlichen Folgen nach sich gezogen hat, so geht es bei der Frage der Geringfügigkeit der Auswirkungen auch um absolute Werte (vgl. VwGH 26.11.1991, 91/14/0179…
…S. Angesichts der Höhe dieses Betrages kann keine Rede davon sein, dass hier eine (absolut) geringfügige Auswirkung des Wiederaufnahmegrundes vorläge. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass nur im Falle der Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen hat (VwGH 10…
…Einkünfte des (Ehe)partners höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000,00 € seien. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit nicht bloß geringfügige Auswirkungen habe, sei die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Die…
…9.2011 gemäß § 299 BAO aufgehoben. Ein nachträgliches Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass eine inhaltliche Rechtswidrigkeit, die nicht bloß geringfügige Auswirkungen habe, hinsichtlich der berücksichtigten Absetzposten vorliege. Gleichzeitig wurde am 26.9.2011 ein neuer Einkommensteuerbescheid 2009 erlassen. In der Begründung wurde angeführt, der Berufungswerber (Bw…
…wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, dass die inhaltliche Rechtswidrigkeit nicht bloß geringfügige Auswirkungen habe und der in der Berufung angeführte Sachverhalt durch den UFS entschieden werden müsse. Aus diesem Grund sei die Berufungsvorentscheidung aufzuheben. Die Berufung vom 22. Juni 2011 gegen den…
…die Abgabenbehörde erster Instanz einen Bescheid aufheben kann, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweise. Da die inhaltliche Rechtswidrigkeit dieses Bescheides nicht bloß geringfügige Auswirkungen habe, war die Aufhebung von Amts wegen zu verfügen, weil bereits die Bemessungsverjährung eingetreten sei und daher…
… 293b BAO. Daher sei bei der Ermessensübung der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtssicherheit eingeräumt worden zumal die Folgen der Berichtigung nicht bloß geringfügige Auswirkungen entfalten würden. Der rechtzeitig gestellte Vorlageantrag ergänzte das Berufungsvorbringen inhaltlich nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Der oben dargestellte Sachverhalt…
…dann zu unterlassen sein, wenn die Rechtswidrigkeit der aufzuhebenden Bescheide bloß geringfügige Auswirkungen hat (vgl Ritz, BAO³, § 299 Tz 54f). Im vorliegenden Fall beträgt die Auswirkung im Jahr 2004 € 4.317,98 für 2004 und € 1.128,26 für 2005. Es wird daher…
…Jänner 2010 gemäß § 299 BAO mit der Begründung inhaltlicher Rechtswidrigkeit mit nicht bloß geringfügigen Auswirkungen unter Hinweis auf die Begründung des neuen Sachbescheides auf. Mit Körperschaftsteuerbescheid 2008 vom 12. November 2010 erhöhte das Finanzamt Gewinn und Einkommen um 141.206,16 € auf 477.360…
…sei diesbezüglich keine Abänderung mehr zulässig. Zur Ermessensübung bei der Abänderung der Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2006 wurde ausgeführt, dass die rückwirkende Beurteilung als Liebhaberei nicht nur geringfügige Auswirkungen habe, sodass der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit eingeräumt werde. Diese gemäß § 295a BAO ändernden Bescheide…
…zu orientieren. Bei der Ermessensübung ist auch das aus Art. 126b B-VG ableitbare Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung zu beachten. Dies spricht etwa gegen geringfügige Auswirkungen eines behördlichen Eingriffes (Ritz, aaO, § 276 Tz 7ff). Zweck des Verspätungszuschlages ist es, den rechtzeitigen…
…Die Wiederaufnahme erfolgte daher dem Grunde nach zu Recht. Die Auswirkungen sind jedoch zT geringfügig. Die Auswirkungen (Zahllasterhöhungen) betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1993 und 1994 betragen gegenüber den im die wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Umsatzsteuerbescheide für das Jahr 1993 S 4.141 S (S 13…
…Ansatz unrichtig sei. Daher stelle auch diese Tz. keinen Wiederaufnahmegrund dar. Weiters hätten die getroffenen Feststellungen nur geringfügige Auswirkungen und bei geringfügigen Auswirkungen sei keine Wiederaufnahme zu verfügen. Die Auszahlung der Lebensversicherung in Tz. 20 sei nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu betrachten. Diese Beurteilung seitens…
…hiebei um steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen handle, die den betrieblichen Einkünften zuzuordnen seien. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zwecks Berücksichtigung pauschaler Werbungskosten im Sinne der Vereinsrichtlinien sei aus verwaltungsökonomischer Sicht wegen geringfügiger steuerlicher Auswirkung unzweckmäßig. Mit Berufung vom 2. Mai 2000 wurde gegen die Abweisung des…
…Bw. dessen gesetzwidrige steuerliche Beurteilung und Behandlung ungeprüft übernommen. Zudem hatte die Wiederaufnahme und die anschließende Neufestsetzung der Umsatzsteuer nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen (ohne Vorsteuerkürzung für 2001 eine Nachforderung von über € 5.600,00, für 2002 fast € 6.700,00) hervorgerufen, sodass…
…die Abgabenbehörde vom eingeräumten Ermessen richtig Gebrauch gemacht habe. Angesichts der hohen Nachforderungen könne nämlich nicht die Rede davon sein, dass bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen gegeben seien und daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (gegenüber jenem der Rechtsbeständigkeit) der Vorrang einzuräumen gewesen sei (vgl. Ritz, aaO…
…zit. Judikate). Sprechen geringfügige steuerliche Auswirkungen gegen eine Verfahrenswiederaufnahme, sind die dennoch für eine Verfahrenswiederaufnahme sprechenden Gründe im Begründungsteil der Wiederaufnahmebescheide darzulegen. Die Berufungsbehörde hat bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Verfahrenswiederaufnahme gerichteten Berufung zu prüfen, ob die im Begründungsteil der Wiederaufnahmebescheide angeführten…
…als relativ bedeutende, in ihrer steuerlichen Auswirkung also keineswegs geringfügige neue Tatsache von der Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Finanzamt erfasst ist, ist ein grobes Missverhältnis zwischen der mit dieser neu hervorgekommenen Tatsache verbundenen Nachforderung und dem sich auf Grund der Wiederaufnahme insgesamt ergebenden steuerlichen…
…Sachverhalt im Zusammenhang unter anderem mit dem aktivierten Gebäudeanteil X und den Umständen betreffend verdeckte Ausschüttungen erst durch die abgabenbehördliche Prüfung bekannt. Diese neu hervorgekommenen Tatsachen haben nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen und sind, wie aus der in Folge dargestellten rechtlichen Würdigung zu entnehmen ist…