…das Jahr 2005 vom 20.3.2006 weitere Aufwendungen in Höhe von 547,68 € geltend. Dieser Betrag stelle die für seine geringfügig beschäftigte Ehegattin geleistete freiwillige Sozialversicherung an die Tiroler Gebietskrankenkasse dar. Aus der beigelegten Bestätigung der Gebietskrankenkasse vom 13.3.2006 geht hervor…
…2010 € 556,85, im April 2010 € 1.047,27 und im Mai € 708,16; es lag somit über der Geringfügigkeitsgrenze. Ein Familienbeihilfenanspruch war daher für diese Monate nicht gegeben. Juni 2010: Im Juni 2010 war der Sohn der Bw. beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt…
…haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten - in der Zeit von 16.04.2004 bis 08.07.2004 arbeitsuchend vorgemerkt gewesen ist und in diesem Zeitraum (laut vorgelegtem Versicherungsdatenauszug) ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig beschäftigter Arbeiter hatte. Die Anspruchsvoraussetzungen nach …
…ist S. im Berufungszeitraum als arbeitssuchend vorgemerkt. Da S. jedoch seit 15. Jänner 2003 (geringfügig) beschäftigt ist und im April keine Vormerkung bestand, mussten die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für o.a. Zeitraum gemäß § 2 Abs. 1 lit. f Familienlastenausgleichsgesetz rückgefordert werden. Gegen diesen Bescheid…
…Sachbescheide ergaben Mehrbeträge an Einkommensteuer in Höhe von 17.350 S für 1997 und 10.000 S für 1998. Einziger Streitpunkt im gegenständlichen Berufungsverfahren ist die Frage, ob die oben angeführte Umsatzsteuer-Nachforderung für 1997 zu geringfügig ist, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen…
…welche der Bw. zuerst im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses und danach gegen Spesenersatz ausübte, eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechtes darstellte und ob die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Nachfolgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt wurde…
…Lehrberuf Einzelhandel, eine Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitsuche und eine Besuchsbestätigung des Arbeitsmarktservice vom 09.02.2010. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17.02.2010 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und ua wie folgt begründet: "Da der Berufsschulbesuch am 04.07.2008 endete und die Geringfügigkeitsgrenze nach §…
…nicht genommen werden sollte. Somit ergibt sich eine schuld- und tatangemessene Geldstrafe in Höhe von lediglich € 13.000,00; das sind ca. 9,69% des Strafrahmens. Die - wenn auch geringfügige - Unterschreitung der in § 23 Abs. 4 FinStrG angeführten Mindestgeldstrafe ist im vorliegenden Fall möglich…
…§ 33, Tz 33 (1.4.2010) und Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2013, § 33 Rz 27]. Der Alleinverdienerabsetzbetrag fällt auch bei geringfügiger Überschreitung des Grenzbetrages weg (vgl. VfGH 5.10.1981, B 325/78; UFS 12.2.2007, RV/0097-L/07 betr. 6.062 Euro…
…konnte eine Erörterung der Frage, ob (auch) die Verletzung der Offenlegungspflicht dem Bf vorwerfbar wäre, unterbleiben. Zum Einwand der Geringfügigkeit der festgestellten Verkürzungsbeträge ist allgemein anzumerken, dass diese alleine Vorsatz nicht von vornherein auszuschließen vermag. Grundsätzlich indiziert der Abzug von Privat- als Betriebsausgaben vorsätzliches Verhalten…
…Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und die Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden." Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide Mit Anbringen vom 3.8.2010 hat die steuerliche Vertreterin des Bw. gegen die Wiederaufnahmebescheide vom 9.7.2010 betreffend die Einkommensteuer…
…227,35 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin bezog im Kalenderjahr 2007 neben ihren Pensionseinkünften Einkünfte aus geringfügigen Arbeitsverhältnissen zur M GmbH und C…
…alle Aspekte der abgabenbehördlichen Prüfung abgewogen worden seien und schließlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang eingeräumt werde. Tatsächlich wäre die Auswirkung der Prüfungsfeststellungen keinesfalls als geringfügig einzustufen. Alleine die oben dargestellten Änderungen hätten zu einer Einkommensteuer Nachforderung in Höhe von rund 2.000,00…
…dass C. zwar als Arbeit suchend beim AMS vorgemerkt, aber in diesem Zeitraum teilweise als geringfügig beschäftigte Arbeiterin tätig war. Gegen diesen Bescheid wurde von der Bw. rechtzeitig mit Schreiben vom 23. Mai 2005 das Rechtsmittel der Berufung erhoben und ersucht, wenn dem Begehren nicht…
…Veranlagungen anhängig seien, habe dem Antrag nicht entsprochen werden können. Zudem liege die Aufhebung im Ermessen des Finanzamtes. Die für das Jahr 2002 begehrte Aufhebung werde wegen Geringfügigkeit nicht durchgeführt. In einer weiteren Eingabe der Bw. vom 25. Jänner 2005 wurde mitgeteilt, dass der Abweisdungsbescheid…
…3.2003 bis 25.4.2004 und wieder seit 9.8.2004 als arbeitssuchend vorgemerkt. Da C. jedoch seit März 2004 (geringfügig) beschäftigt ist und im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang August keine Vormerkung bestand, mussten die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für o.a…
…lit. c Einkommensteuergesetz 1988 mit folgender Begründung rückgefordert: Ihre volljährige Tochter D. ist beim AMS Leibnitz als "arbeitssuchend" vorgemerkt.Gleichzeitig ist sie seit 3.11.2003 geringfügig beschäftigt. Nach den Bestimmungen des FLAG 1967 besteht für Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…
…1988 der außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit erzielten nichtselbständigen Einkünfte berechnet. Dabei hat das Finanzamt Einkünfte aus der ganzjährig geringfügigen Beschäftigung bei der D-OG iHv 4.320,00 € in die Hochrechnung einbezogen, die hochzurechnenden Einkünfte aber um einen Betrag von 1.440,00…
…Bescheid mit der Begründung Berufung, dass S vom 31.08.2010 bis 07.11.2010 täglich ein Arbeitslosengeld in Höhe von € 8,35 - somit ein geringfügiges Einkommen vom AMS - bezogen habe. Der aktenkundigen Bezugsbestätigung des AMS 1 vom 13. Dezember 2010 ist zu entnehmen…
…nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen ( § 33 Abs. 1 EStG 1988 ) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht." Die Bw. erhob…